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Mehr Mitbestimmung – Senat der Uni Potsdam fordert stärkere Beteiligung der Hochschulen bei der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen

Der Senat der Universität Potsdam fordert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) in einer Stellungnahme vom am 20. Mai 2015 auf, die Hochschulprüfungsverordnung (HSPV) vom 4. März 2015 zu überarbeiten sowie ein Konzept für die Beteiligung der Hochschulen zu entwickeln, das alle Statusgruppen angemessen in das Verfahren der sie betreffenden Gesetz- und Verordnungsgebung einbindet.

Anlass ist die am 10. März 2015 verkündete neue HSPV für das Land Brandenburg, die von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, in Kraft gesetzt wurde, ohne zuvor allen Statusgruppen – Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende – an den Hochschulen des Landes ernsthaft die Möglichkeit einzuräumen, sich am Normsetzungsverfahren zu beteiligen. Die Verordnung regelt an zentraler Stelle den gesamten Studien- und Prüfungsbetrieb im Land Brandenburg. Neben den Studierenden, deren Studienerfolg von den Bestimmungen der HSPV abhängen kann, sind auch die Lehrenden und Prüfenden von der Verordnung maßgeblich betroffen. Keine der Statusgruppen wurde vom MWFK rechtzeitig über die Entwürfe informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Senat ist besorgt angesichts der geringen Bereitschaft des MWFK, die Erfahrungen und Vorstellungen aller Betroffenen bei wissenschafts- und hochschulpolitischen Entscheidungen wie dieser einfließen zu lassen.
Der Senat moniert, dass diese unzureichende Mitbestimmungskultur, die sich bereits bei der Entwicklung des Brandenburgischen Hochschulzulassungsgesetzes gezeigt hat, vom Wissenschaftsministerium leider fortgesetzt wird. Er fordert das MWFK daher auf, ein Konzept für einen Beteiligungsprozess sowohl an Verordnungs- als auch an Gesetzgebungsverfahren zu entwickeln, auf dessen Grundlage die Interessen aller Statusgruppen Berücksichtigung finden können. Um eine effektive Mitbestimmung zu gewährleisten, müsste ein solcher Prozess mindestens die Information der Vertretungen aller Statusgruppen und der akademischen Senate der Hochschulen über das Normgebungsverfahren, die Zustellung einer aktuellen Entwurfsversion spätestens sechs Monate vor dem geplanten Erlasszeitpunkt sowie die Unterrichtung über die Aufnahme oder Nichtberücksichtigung von Forderungen und Stellungnahmen beinhalten.

Kontakt: Prof. Dr. Uwe Hellmann, Vorsitzender des Senats der Universität Potsdam
Telefon: 0331 977-3514
E-Mail: hellmannuni-potsdamde

Medieninformation 22-05-2015 / Nr. 066
Matthias Zimmermann

Universität Potsdam
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Online gestellt: Edda Sattler
Kontakt zur Onlineredaktion: onlineredaktionuni-potsdamde