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Absolvent der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam wird Richter in Karlsruhe – Dr. Falk Bernau an den Bundesgerichtshof gewählt

Unter den sechs Richterinnen und Richtern, die am 5. März 2015 für den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt wurden, ist mit Dr. Falk Bernau auch ein Absolvent der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Bernau wurde 2003 in Potsdam mit dem Prädikat summa cum laude promoviert und ist derzeit Richter am Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle. Im Laufe des nächsten Jahrs wird er an den Bundesgerichtshof wechseln, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in Zivil- und Strafverfahren.

Mit Dr. Falk Bernau wählte der Richterwahlausschuss am 5. März einen Absolventen der Potsdamer Juristischen Fakultät zum Richter am Bundesgerichtshof. Nach einer Lehre zum Landmaschinenmechaniker studierte Bernau an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften und fertigte seine Dissertation zum Thema „Die Aufsichtshaftung der Eltern nach § 832 BGB – im Wandel!“ an.
„Die Juristische Fakultät ist auf ihren Absolventen stolz. Herrn Dr. Bernau schätze ich als klugen Kopf und charakterfeste Persönlichkeit“, sagt Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Detlev Belling, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht und Doktorvater des zukünftigen BGH-Richters. „Die Wiedervereinigung hat seinem Lebensweg eine neue Richtung gegeben.“
Im Anschluss an seine Zeit als Richter auf Probe im OLG-Bezirk Celle von 2003 bis 2008 war Dr. Falk Bernau von 2008 bis 2013 als Richter am Landgericht Hildesheim tätig. Von 2009 bis 2012 war er abgeordnet an den Bundesgerichtshof, daran schloss sich eine bis heute andauernde Abordnung an das Bundesverfassungsgericht im Dezernat des Richters am Bundesverfassungsgericht Wilhelm Schluckebier an. Seit 2013 ist er Richter am Oberlandesgericht Celle.
Insgesamt waren am 5. März vom Richterwahlausschuss 15 neue Bundesrichterinnen und -richter gewählt worden, sechs von ihnen für den Bundesgerichtshof. Vorschläge für die Wahl konnten die Mitglieder des Bundesrichterwahlausschusses und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz machen. Die Entscheidungen des Wahlausschusses fallen in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen.

Kontakt: Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Detlev Belling, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht
Telefon: 0331 977-3523
E-Mail: detlev.bellinguni-potsdamde
Foto: Dr. Falk Bernau bei der Verleihung der Promotionsurkunde an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam, November 2004. Foto: Karla Fritze.

Medieninformation 06-03-2015 / Nr. 028
Matthias Zimmermann

Universität Potsdam
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Online gestellt: Edda Sattler
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