Neben Deutschland hatten auch Albanien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Italien, Luxemburg und Polen nach Ablauf der bisherigen Mandate ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Gerichtshof ernannt. Dabei benennt jeder Vertragsstaat zwei Schlichter, einen Schiedsrichter und einen stellvertretenden Schiedsrichter für eine Amtszeit von sechs Jahren. Diese Personen sind Teil des OSZE-Schlichtungs- und Schiedsgerichts in Genf, der die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten durch Schlichtung und Schiedsverfahren unterstützen soll. Die ernannten Mitglieder können von den Streitparteien für die Arbeit in einer Schlichtungskommission oder einem Schiedsgericht ausgewählt werden. Sie üben ihre Funktionen in persönlicher Eigenschaft aus und sind dabei völlig unabhängig und unparteiisch. Die beauftragten Mitglieder nehmen auch an den internen Wahlen des Gerichtshofs als mögliche Kandidaten und Wähler teil. „Dem OSZE-Schiedshof ist in der diplomatischen Konfliktlösung in Europa zwar bislang kaum eine Rolle zugekommen“, so Zimmermann, „doch er wartet immerhin wie Dornröschen auf sein Wachküssen“.
Weitere Informationen zu Prof. Dr. Andreas Zimmermann: https://www.uni-potsdam.de/de/ls-zimmermann/index