Postkategorial Denken: Wie können Asylrecht & Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?
Auftakt der Diskussionsreihe "kollektiv diskutieren" aus dem TP A der DFG-Forschungsgruppe "Recht – Geschlecht – Kollektivität", in Kooperation mit dem LSI
Postkategorial Denken: Wie können Asylrecht & Antidiskriminierungsrecht voneinander lernen?
Susanne Baer | Nora Markard | Petra Sußner | Ray Trautwein (Moderation)
Differenzdilemma und Intersektionalität beschäftigen feministische Rechtswissenschafter:innen seit Jahrzehnten. Ein Lösungsvorschlag ist aktuell das postkategoriale Antidiskiminierungsrecht (ADR). Wir fragen, inwiefern wäre das Asylrecht ein guter Gesprächspartner? Es diskutieren: Susanne Baer, Schlüsseltheoretikerin des postkategorialen ADR und gegenüber dem – im Asylrecht prominent vertretenen – Vulnerabilitätskonzept skeptisch. Nora Markard weist unter dem Titel „Intersectionality avant la lettre?“ auf das intersektionale Potential des Asylrechts hin. Petra Sußner führt im Anspruch auf asylrechtlichen Schutz vor Heteronormativität intersektionale und postkategoriale Ansätze zusammen. Aus der Forschungsgruppe moderiert Ray Trautwein, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Potsdam.
Zoom-Link nach Anmeldung bei Marie Hartwig unter marie-luise.hartwigurewi.hu-berlinpde (bis 17.03.2021)
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online statt.