Der Personalrat stellt Ergebnisse der Umfrage zu Arbeitsumfängen und Arbeitsinhalten akademischer Beschäftigter vor und möchte gemeinsam mit den Beschäftigten und dem Präsidenten der Universität Potsdam dazu diskutieren.
Mit Blick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur verpflichtenden Erfassung der geleisteten Arbeitszeit (Az. ABR 22/21, 13.09.2022) möchten wir im Rahmen der Personalversammlung zudem die Positionen und Wünsche der Beschäftigten zum Thema „Arbeitszeiterfassung“ einholen.
Beschäftigte haben ein Recht auf Teilnahme und sind für den Zeitraum der Personalversammlung von der Arbeit freigestellt (§ 50 Personalvertretungsgesetz).