Stimmberechtigtenverzeichnis zur Nextbike-Urabstimmung 2023
Grundlegendes
- Bei der Urabstimmung dürfen alle Personen abstimmen, die im Stimmberechtigtenverzeichnis gelistet sind (siehe § 13 (1) Rahmenwahlordnung (RWO)).
- Nach diesem richtet sich auch, in welcher Fakultät die Person abstimmen muss; für gewöhnlich ist es die Fakultät des ersten Studienfachs.
- Studierende, die in mehreren Fakultäten eingeschrieben sind, können die geltende Fakultät wechseln (siehe § 13 (3) RWO).
Einsicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis
- Alle Studierenden dürfen ihren Eintrag im Stimmberechtigtenverzeichnis einsehen.
- Für diese Urabstimmung kann die Einsicht ausschließlich per E-Mail an stwaulists.astauppde beantragt werden. Der Antrag
- muss Vor- und Nachname sowie Matrikelnummer enthalten.
- muss von der E-Mail-Adresse der Universität Potsdam aus geschickt werden.
Einwendungen gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis
- Studierende können Einwendungen gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis, z.B. Änderungen ihrer Fakultätszugehörigkeit, anbringen (siehe § 13 (3) RWO).
- Für diese Urabstimmung können Einwände ausschließlich per E-Mail an stwaulists.astauppde beantragt werden. Der Antrag
- muss Vor- und Nachname sowie Matrikelnummer enthalten.
- muss von der E-Mail-Adresse der Uni Potsdam aus geschickt werden.
- Einwendungen sind bis zum 29. Mai 2023 möglich.