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Stimmberechtigtenverzeichnis zur Nextbike-Urabstimmung 2023

Grundlegendes

  • Bei der Urabstimmung dürfen alle Personen abstimmen, die im Stimmberechtigtenverzeichnis gelistet sind (siehe § 13 (1) Rahmenwahlordnung (RWO)).
  • Nach diesem richtet sich auch, in welcher Fakultät die Person abstimmen muss; für gewöhnlich ist es die Fakultät des ersten Studienfachs.
  • Studierende, die in mehreren Fakultäten eingeschrieben sind, können die geltende Fakultät wechseln (siehe § 13 (3) RWO).

Einsicht in das Stimmberechtigtenverzeichnis

  • Alle Studierenden dürfen ihren Eintrag im Stimmberechtigtenverzeichnis einsehen.
  • Für diese Urabstimmung kann die Einsicht ausschließlich per E-Mail an stwalists.astaupde beantragt werden. Der Antrag
    • muss Vor- und Nachname sowie Matrikelnummer enthalten.
    • muss von der E-Mail-Adresse der Universität Potsdam aus geschickt werden.

Einwendungen gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis

  • Studierende können Einwendungen gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis, z.B. Änderungen ihrer Fakultätszugehörigkeit, anbringen (siehe § 13 (3) RWO).
  • Für diese Urabstimmung können Einwände ausschließlich per E-Mail an stwalists.astaupde beantragt werden. Der Antrag
    • muss Vor- und Nachname sowie Matrikelnummer enthalten.
    • muss von der E-Mail-Adresse der Uni Potsdam aus geschickt werden.
  • Einwendungen sind bis zum 29. Mai 2023 möglich.