Information bezüglich Wahlkampffinanzierung für die StuPa-Wahlen 2025
Das Studierendenparlament hat mit Beschluss vom 6. Mai 2025 Regeln zur Finanzierung von Wahlkampfausgaben geschaffen. Der Studentische Wahlausschuss (StWA) gibt dazu folgende, wichtige Hinweise:
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage zur Wahlkampfunterstützung ist der Beschluss des Studierendenparlaments auf der 16. Ordentlichen Sitzung des Studierendenparlaments vom 6. Mai 2025.
Die Formalien zur Beantragung der Wahlkampffinanzierung legt der StWA gemäß Abs. 3 des Beschlusses des Studierendenparlaments vom 6. Mai 2025 im Folgenden fest.
Höhe der Wahlkampffinanzierung
Die Höhe der Wahlkampfunterstützung zur StuPa-Wahl 2025 beträgt 150 €. Die finanzielle Förderung wird nur ausgezahlt, wenn auf die Liste nach dem vom StWA festgestellten Wahlergebnis mindestens ein Mandat im Studierendenparlament entfällt und ein fristgerecht eingereichter und durch den StWA angenommener Antrag auf Wahlkampffinanzierung vorliegt.
Verfahren und Voraussetzungen
Anträge zur Wahlkampffinanzierung sind gegenüber dem StWA bis spätestens 16. Juni 2025, 12:00 Uhr über das Postfach des Studentischen Wahlausschusses am Campus Griebnitzsee, Haus 1, August-Bebel-Straße 89 in 14482 Potsdam postalisch einzureichen. Eine verspätete Abgabe wird auch im Falle höherer Gewalt nicht anerkannt.
Zur Antragstellung ist das zutreffende Formular zur Wahlkampffinanzierung auszufüllen sowie, im Falle, dass die Wahlliste in der letzten Wahl zum Studierendenparlament nicht mindestens ein Mandat errungen hat, mindestens 94 Unterschriften von immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam zu sammeln. Studierende dürfen jeweils nur für eine Wahlliste eine Unterschrift abgeben, mehrfache Unterschriften oder Unterschriften von Nicht-Studierenden sind ungültig. Wir empfehlen, sicherheitshalber mehr als die erforderliche Menge an Unterschriften zu sammeln. Es muss zwingend das Formular des StWA verwendet werden.
Wahllisten, welche bereits bei der Wahl zum Studierendenparlament 2024 angetreten sind und mindestens ein Mandat erringen konnten, müssen das zutreffende Formular ausfüllen und dem Studentischen Wahlausschuss vorlegen.
Alle Listen, welche Wahlkampffinanzierung beantragen, müssen versichern, für die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie für die Werte der selbstverwalteten Studierendenschaft im Sinne des § 17 Absatz 1 BbgHG aktiv einzutreten.
Alle Anträge werden nach Eingang durch den Studentischen Wahlausschuss geprüft. Zur schnelleren Prüfung empfehlen wir die Anträge mitsamt Unterschriften bei Abgabe zusätzlich per E-Mail an stwaulists.astauppde zu senden, um eine schnellstmögliche Entscheidung zu ermöglichen. Dies ersetzt nicht die Abgabe über das Postfach.
Abrechnung
Die Abrechnung der zur Verfügung gestellten Gelder erfolgt über den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), solange die entsprechende Liste nach dem vom StWA festgestellten Wahlergebnis mindestens ein Mandat im StuPa errungen hat. Sie ist spätestens vier Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim AStA einzureichen. Der StWA veröffentlicht eine datenschutzkonforme Übersicht zu den beantragten Mitteln spätestens zusammen mit der Wahlniederschrift.