Informationen für Briefwählende
Bitte beachten:
Mit diesem Antrag werden die Wahlunterlagen beantragt für:
- die Wahlen zum Studierendenparlament
- die Nextbike-Urabstimmung
- alle weiteren Ämter- und Gremienwahlen
Wurde die Briefwahl mit dem Formular bereits für eine der oben aufgeführten Wahlen beantragt, so ist keine weitere Antragstellung erforderlich.
Beantragung der Briefwahl
- Zum Briefwahlantrag
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 8. Juni 2023 bei der Wahlgeschäftsstelle beantragt werden.
Informationen zur Briefwahl
- Anträge auf Briefwahl sind bei der Wahlgeschäftsstelle der Universität Potsdam zu stellen und umfassen neben der Nextbike-Urabstimmung und der Wahl des Studierendenparlaments auch die Gremienwahlen (Senat, Fakultätsräte, etc.).
- Der Versand der Briefwahlunterlagen geschieht durch die Wahlgeschäftsstelle der Universität Potsdam.
- Alle Versandkosten werden von der Universität Potsdam übernommen.
- Die Briefwahl aus dem Ausland ist möglich.
Ablauf der Briefwahl
Im Folgenden wird die Briefwahl mit Aushändigung von Wahldokumenten im Voraus der Wahl beschrieben. Die Briefwahl kann auch direkt im Wahllokal beantragt und ausgeführt werden.
- Beantragung der Briefwahl:
- Frist für die Beantragung einer Briefwahl ist der 8. Juni 2023.
- Ab 31. Mai 2023: Versand der Briefwahlunterlagen durch Wahlgeschäftsstelle an angegebene Adresse.
- Die ausgefüllten Wahldokumente müssen mit den beigelegten Rückumschlägen bis zur Schließung der Wahllokale, also bis spätestens 15. Juni 2023, 16:00 Uhr, eingegangen sein.
- Abseits der genannten Punkte können Briefwahlunterlagen auch während der Wahlzeit in einem Wahllokal beantragt werden. Eine persönliche Abgabe der Wahldokumente ist dort ebenfalls bis zur genannte Frist möglich.