Informationen für Briefwählende
- Zum Briefwahlantrag
Die Briefwahlunterlagen können bei der Wahlgeschäftsstelle beantragt werden.
Informationen zur Briefwahl
- Anträge auf Briefwahl sind über das oben verlinkte Formular zu stellen und umfassen neben der Wahl des Studierendenparlaments auch die Gremienwahlen (Senat, Fakultätsräte, etc.).
- Der Versand der Briefwahlunterlagen geschieht durch die Wahlgeschäftsstelle der Universität Potsdam.
- Alle Versandkosten werden von der Universität Potsdam übernommen.
- Die Briefwahl aus dem Ausland ist möglich.
Ablauf der Briefwahl
Im Folgenden wird die Briefwahl mit Aushändigung von Wahldokumenten im Voraus der Wahl beschrieben. Die Briefwahl kann auch direkt im Wahllokal beantragt und ausgeführt werden.
- Beantragung der Briefwahl:
- Frist für die Beantragung einer Briefwahl für die Wahl zum Studierendenparlamenet ist der 18. Juni 2025.
- Ab Anfang Juni 2025: Versand der Briefwahlunterlagen durch Wahlgeschäftsstelle an angegebene Adresse.
- Die ausgefüllten Wahldokumente müssen mit den beigelegten Rückumschlägen bis zur Schließung der Wahllokale, also bis spätestens 25. Juni 2025, 16:30 Uhr, eingegangen sein.
- Abseits der genannten Punkte können Briefwahlunterlagen auch während der Wahlzeit in einem Wahllokal beantragt werden. Eine persönliche Abgabe der Wahldokumente ist dort ebenfalls bis zur genannte Frist möglich.