Promovieren an der Philosophischen Fakultät
Durch die Promotion wird über den ordentlichen Hochschulabschluss hinaus eine besondere wissenschaftliche Qualifikation durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen. Die Philosophische Fakultät der Universität Potsdam verleiht aufgrund einer Dissertation und einer bestandenen mündlichen Prüfung den akademischen Grad doctor philosophiae (Dr. phil.) in folgenden Fächern:
- Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
- Angewandte Sprachwissenschaft
- Amerikanistik
- Anglistik
- Germanistik
- Geschichte
- Jüdische Studien
- Jüdische Theologie
- Klassische Philologie
- Kulturwissenschaft
- Kunstgeschichte
- Medienwissenschaft
- Philosophie
- Religionswissenschaft
- Romanistik
- Slavistik
- Sprachwissenschaft
- Vergleichende Sprachwissenschaft
Promotionsausschuss
Geschäftsstelle
Constanze Röderstein
Am Neuen Palais
Haus 11, Zimmer 2.16
Postadresse
Universität Potsdam
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Promotionsausschuss
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Erste Ansprechperson bei Fragen zu einer Promotion an der Philosophischen Fakultät ist die Geschäftsstelle des Promotionsausschusses.
Bei Problemen oder Konflikten im Betreuungsverhältnis können Sie sich auch direkt an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses wenden.
Rechtsgrundlage für eine Promotion an der Philosophischen Fakultät
- Non-offical English translation
Please note, that this document is for information purposes. Only the German version published in the offical notices of the University of Potsdam is legally binding.