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Promotion

Foto: pixabay

Die Universität Potsdam verfügt über das Promotionsrecht. Die Promotion dient gemäß § 32 Abs. 2 BbgHG dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Sie wird aufgrund einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation), die auf selbstständiger Forschungstätigkeit beruht, und einer mündlichen Prüfung vorgenommen. Aufgrund der Promotion wird der Doktorgrad verliehen.

Weitere Informationen zu Promotionsverfahren an der Humanwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich an die   Geschäftsstelle für wissenschaftlicher Nachwuchs.