Habilitation
Die Universität Potsdam verfügt über das Habilitationsrecht. Die Habilitation dient gemäß §34 Abs. 1 BbgHG als Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten.
Weitere Informationen zu Habilitationen an der Humanwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier.
Bei Fragen wenden Sie sich an an die Geschäftsstelle für wissenschaftlicher Nachwuchs.