Außerplanmäßige Professur
Der Präsident der Universität Potsdam kann auf Antrag der Dekanin Privatdozentinnen oder Privatdozenten, die mindestens vier Jahre habilitiert sind und hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre erbracht haben, die Würde einer außerplanmäßigen Professorin oder eines außerplanmäßigen Professors verleihen. Damit ist die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Pro-fessorin“ oder „Professor“ verbunden.
Im Folgenden wird das Verfahren kurz skizziert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Berufungsbeauftragte der Fakultät.
Voraussetzungen
- Privatdozentur an der Universität Potsdam
- Habilitation seit mindestens vier Jahren
- Nachweis hervorragender Leistungen in Lehre und Forschung
- Nachweis eines Listenplatzes (fakultätsinterne Regelung gemäß FR 140/4)
Verfahren
- Antrag des Fachbereichs an die Dekanin (mit kurzer Begründung, Lebenslauf, Publikations- und Lehrverzeichnis, Nachweis der Habilitation) → zur Vorprüfung durch den Präsidenten
- Nach Zustimmung des Präsidenten zur Einleitung des Verfahrens → Antrag an den Fakultätsrat → Einsetzen einer Berufungskommission
- Einholung von zwei auswärtigen Gutachten fachnaher Professor*innen
- Empfehlung der Berufungskommission zur Verleihung der Würde einer apl.Professur auf der Basis der erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre und unter Berücksichtigung der Gutachten → Beschlussfassung durch den FR → Antragstellung der Dekanin beim Präsidenten
- Verleihung der Würde durch den Präsidenten (Festlegung der Lehrverpflichtung)
- Erfassung des nebenberuflichen Personals beim Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten (Meldung durch das Dekanat)