Prüfungsausschuss B.A. Sportmanagement (SMA) und B.A. Sporttherapie u. Prävention (SPP)
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für alle Fragen, die die Anwendung der Studienordnungen für die sportwissenschaftlichen Einfach-Bachelorstudiengänge B.A. Sportmanagement (SMA) und B.A. Sporttherapie und Prävention (SPP) an der Universität Potsdam betreffen.
Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsausschuss
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Themen, zu denen Sie den Prüfungsausschuss kontaktieren können. Zu jedem Thema ist beschrieben, wie Sie vorgehen müssen. Anfragen an den Prüfungsausschuss können nur unter Einhaltung des unten beschriebenen Weges bearbeitet werden. Von direkten Kontaktaufnahmen über die E-Mail Adressen der Mitglieder des Prüfungsausschuss bitten wir abzusehen.
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Bürostelle des Prüfungsausschusses
Alle Unterlagen und Anträge (ordentliche PDFs, keine konvertierten Fotos) für den Prüfungsausschuss SMA/SPP werden in der Bürostelle gesammelt und weiterverarbeitet. Für Rückfragen zu administrativen Prozessen (z. B. Bearbeitungsstand Ihres Antrags) wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zuständigen Studienfachberaterinnen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitungszeit für Anträge auf Anerkennung und Einstufung i.d.R. 4-6 Wochen beträgt.
- SMA: Frau Martina Harbauer, Am Neuen Palais 10, Haus 12, R.1.05 , 14469 Potsdam
- SPP: Frau Kathleen Golle, Am Neuen Palais 10, Haus 12, Raum 1.24, 14469 Potsdam
Themen und Kontakt zum Prüfungsausschuss (...noch in Bearbeitung!)
Einstufung in Fachsemester für die Zulassung zu einem Studiengang (bei Studiengang-/ Hochschulwechsel)
Wenn Sie in den Studiengang SMA oder SPP an der Universität Potsdam wechseln wollen, müssen Sie zuerst einen Antrag auf Einstufung in ein Fachsemester beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Informieren Sie sich auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zur Prüfungsorganisation. Dort finden Sie u. a. den 'Antrag auf Einstufung' zum Download.
Sollten Sie Bafög-Empfänger:in sein, nehmen Sie bitte im Rahmen des Einstufungsverfahrens eine Bafög-Beratung in Anspruch.
Füllen Sie den 'Antrag auf Einstufung' soweit wie möglich selbst aus*.
Erstellen Sie anschließend eine PDF-Datei, in der alle notwendigen Dokumente zusammengefasst sind, d. h. 1. 'Antrag auf Einstufung', 2. 'Leistungsübersicht' und 3. alle zusätzlichen Unterlagen, die für den Einstufungsprozess relevant sind, wie Modulbeschreibungen zu den Leistungen, die anerkannt werden sollen.
Die finale PDF-Datei schicken Sie bitte über das Web-Formular (s. u.) an den Prüfungsausschuss.
*HINWEIS: Sollten Sie eingangs Hilfe bei der Antragsstellung benötigen bzw. einen Beratungstermin wünschen nutzen Sie bitte ebenfalls das Webformular. Die zuständige Person wird sich per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt 4-6 Wochen. Den Bescheid über Ihren Antrag zur Einstufung erhalten Sie per E-Mail von der zuständigen Studienfachberaterin. Den bearbeiteten Antrag leiten Sie via PULS an das Prüfungsamt der Universität Potsdam weiter.
=> Web-Formular : Einstufung Primarstufe
=> Web-Formular : Einstufung Sekundarstufe
Nachweis Sporteignungsprüfung (SEP): Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Studiengangwechsel der Nachweis einer gültigen SEP erforderlich ist. Die Gleichstellungsprüfung der SEP ist ein separater Verwaltungsvorgang, der unabhängig von der Einstufung bearbeitet wird. Bitte wenden Sie sich hierfür an gleichstell-sepuuni-potsdampde.
Für in Potsdam immatrikulierte Studierende ist eine Gleichstellung von erbrachten sportpraktischen Leistungen möglich. Bitte reichen Sie dazu Ihren Immatrikulationsnachweis und die aktuelle Leistungsübersicht aus PULS direkt bei Dr. Heike Zimmermann ein.
Studierende bzw. "Wechsler:innen" von anderen Universitäten können sich ihre im Studium anderenorts bereits erbrachten sportpraktischen Leistungen unter bestimmten Voraussetzung ebenfalls gleichstellen lassen. Nehmen Sie hierfür bitte vor Ihrer Antragstellung auf Einstufung Kontakt zu Dr. Heike Zimmermann auf. Sollte einer beantragten Gleichstellung nicht entsprochen werden können, wird die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung in Potsdam empfohlen.
Anerkennung von in- und ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Potsdam
Wenn Sie im Studiengang SMA oder SPP an der Universität Potsdam immatrikuliert sind, können Sie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beantragen.
Mögliche Fälle im Anerkennungsverfahren für Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Inland sind:
- Wechsel von einer anderen inländischen Hochschule an die Universität Potsdam;
- Erbringung von Leistungen an einer anderen inländischen Hochschule im Rahmen einer Nebenhörerschaft;
- Fachwechsel bzw. Studiengangwechsel innerhalb der Universität Potsdam
- Aufnahme eines weiteren Studiums, auf welches Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer anderen inländischen Hochschule anerkennbar sind.
Mögliche Fälle im Anerkennungsverfahren für Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland sind:
- Wechsel von einer ausländischen Hochschule an die Universität Potsdam;
- Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums an der Universität Potsdam;
- Aufnahme eines weiteren Studiums, auf welches Leistungen aus einem vorherigen Studium im Ausland anerkennbar sind.
- Für den Antrag auf Anerkennung reicht die bzw. der Studierende die erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsausschuss ein
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Informieren Sie sich auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zur Prüfungsorganisation. Dort finden Sie u. a. den 'Antrag auf Anerkennung' zum Download.
Sollten Sie Bafög-Empfänger:in sein, nehmen Sie bitte im Rahmen des Einstufungsverfahrens eine Bafög-Beratung in Anspruch.
- Füllen Sie den 'Antrag auf Anerkennung' soweit wie möglich selbst aus*.
- Erstellen Sie anschließend eine PDF-Datei, in der alle notwendigen Dokumente zusammengefasst sind, d. h. 1. 'Antrag auf Anerkennung', 2. 'Leistungsübersicht' und 3. alle zusätzlichen Unterlagen, die für den Einstufungsprozess relevant sind, wie Modulbeschreibungen zu den Leistungen, die anerkannt werden sollen.
- Die finale PDF-Datei schicken Sie bitte über das Web-Formular (s. u.) an den Prüfungsausschuss.
*HINWEIS: Sollten Sie eingangs Hilfe bei der Antragsstellung benötigen bzw. einen Beratungstermin wünschen, nutzen Sie bitte ebenfalls das Webformular. Die zuständige Person wird sich per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt 4-6 Wochen. Den Bescheid über Ihren Antrag zur Einstufung erhalten Sie per E-Mail von der zuständigen Studienfachberaterin. Den bearbeiteten Antrag leiten Sie via PULS an das Prüfungsamt der Universität Potsdam weiter.
=> Web-Formular: Anerkennung Primarstufe
=> Web-Formular: Anerkennung Sekundarstufe
Nachweis Sporteignungsprüfung (SEP): Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Studiengangwechsel der Nachweis einer gültigen SEP erforderlich ist. Die Gleichstellungsprüfung der SEP ist ein separater Verwaltungsvorgang, der unabhängig von der Einstufung bearbeitet wird. Bitte wenden Sie sich hierfür an gleichstell-sep@uni-potsdam.de
Für in Potsdam immatrikulierte Studierende ist eine Gleichstellung von erbrachten sportpraktischen Leistungen möglich. Bitte reichen Sie dazu Ihren Immatrikulationsnachweis und die aktuelle Leistungsübersicht aus PULS direkt bei Dr. Heike Zimmermann ein.
Studierende bzw. "Wechsler:innen" von anderen Universitäten können sich ihre im Studium anderenorts bereits erbrachten sportpraktischen Leistungen unter bestimmten Voraussetzung ebenfalls gleichstellen lassen. Nehmen Sie hierfür bitte vor Ihrer Antragstellung auf Einstufung Kontakt zu Dr. Heike Zimmermann auf. Sollte einer beantragten Gleichstellung nicht entsprochen werden können, wird die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung in Potsdam empfohlen.
Vorbereitung zur späteren Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (learning agreement)
Erasmus-Studierende sind vor dem Auslandsaufenthalt verpflichtet, ein 'Learning Agreement' – Online Learning Agreement (OLA) – abzuschließen. Auch 'free movern' (Studierende, die nicht über Erasmus gefördert werden) wird empfohlen, ein 'Learning Agreement' vor dem Auslandsaufenthalt zu vereinbaren. Soll das 'Learning Agreement' verbindlich sein, ist es vom Prüfungsausschuss zu unterzeichnen.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Informieren Sie sich über alles Notwendige auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zum Studium im Ausland.
a) Allgemeine Informationen zum Studium im Ausland finden Sie hier.
b) Spezifische FAQs zum Thema OLA finden Sie hier.
c) Einen Leitfaden zur Erstellung des OLA finden Sie hier.
Füllen Sie das 'Learning Agreement' soweit wie möglich selbst aus. Bei Fragen steht Ihnen das International Office oder die/den Austauschkoordinator:in zur Verfügung.
Das OLA muss von (a) Ihnen, (b) dem Prüfungsausschuss bzw. der Austauschkoordinatorin Ihres Studienfachs an der Universität Potsdam sowie (c) einem/r Vertreter:in Ihrer Gasthochschule unterschrieben werden. Die Unterschriften erfolgen digital im OLA. Ein manuelles Einholen einer Unterschrift auf Papier ist in der Regel nicht notwendig.
Individuelle Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter
Werdende und stillende Mütter im Studium stehen unter besonderem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen an der Universität. Damit diese die Schutzbestimmungen einhalten kann, sollen Studierende ihre Schwangerschaft im Dezernat 2 der Universität Potsdam anzeigen.
Außerdem müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung der Studienbedingungen im Sportstudium die Risiken für Mutter und Kind minimiert werden. Das Formular zur individuellen Gefährdungsbeurteilung ist durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Informieren Sie sich über Verfahren und Erfordernisse auf den allgemeinen Seiten der Universität zum Mutterschutz . Dort finden Sie u. a. das Formular zur Gefährdungsbeurteilung für Studierende.
2. Auf den Seiten der HuWi-Fakultät, können Sie in den allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für Veranstaltungen in Ihrem Studiengang schauen, ob solche für Schwangere und Stillende zulässig, problematisch oder unzulässig sind.
3. Füllen Sie das Formular zur Gefährdungsbeurteilung aus. Gegebenenfalls müssen Sie die Unterschriften mehrerer Dozentinnen und Dozenten einholen. Falls Sie Beratung benötigen, können Sie Kontakt zur Studienfachberaterin aufnehmen.
4. Nachdem Sie das Formular noch einmal sorgfältig durchgesehen und unterschrieben haben, stecken Sie es in einen DIN A4 Umschlag und übermitteln diesen unter Angabe des Betreffs "Prüfungsausschuss: Individuelle Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz" an die Studienfachberaterin.
=> Web-Formular zur Gefährdungsbeurteilung
Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihr vom Prüfungsausschuss unterschriebenes Formular zurück und leiten dieses ans 'BSO – Sicherheitswesen/Mutterschutz' weiter (Anschrift siehe ).
Themenstellung für die Abschlussarbeit
Das Formular zur Themenvergabe für Ihre Abschlussarbeit muss von Ihren beiden Gutachtenden und vom Prüfungsausschuss gegengezeichnet werden. Nach der erfolgten Bestätigung der Themenvergabe durch den Prüfungsausschuss müssen Sie Ihr Formular zur Themenvergabe innerhalb von einer Woche im Studienbüro/Prüfungsamt der Universität anmelden.
Zur Einholung der Unterschrift durch den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Informieren Sie sich über alles Notwendige auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zur Abschlussarbeit hier.
- Schicken Sie das ausgefüllte PDF-Formular zur Themenvergabe über das Web-Formular an den Prüfungsausschuss.
- Nach Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie das vom Prüfungsausschuss unterschriebene Anmeldeformular elektronisch (per E-Mail) zurück. Den bearbeiteten Antrag leiten Sie via PULS an das Prüfungsamt der Universität Potsdam weiter.
=> Web-Formular: Themenstellung - Abschlussarbeit
Individuelle Nachteilsausgleiche (Standardprozess)
Regelungen zum Nachteilsausgleich betreffen Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, sowie Studierende mit Behinderung oder einer chronischen oder seelischen Beeinträchtigung.
Individuelle Nachteilsausgleiche haben das Ziel für betreffende Personen Nachteile bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen zu verhindern. Nachteilsausgleiche können dann beispielsweise zur Umwandlung von Prüfungsformen oder zur Verlängerung der Abgabefrist von Abschlussarbeiten beantragt werden.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Informieren Sie sich über alles Notwendige auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zu individuellen Nachteilsausgleichen hier. Dort finden Sie u. a. das Formular zum Nachteilsausgleich.
- Füllen Sie dieses Formular aus und erstellen Sie eine PDF-Datei, in der Ihr Formular und alle Unterlagen enthalten sind, von denen Sie glauben, dass sie für den Vorgang relevant sein könnten.
- Schicken Sie die PDF-Datei über das Web-Formular an den Prüfungsausschuss. Falls Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Studienfachberaterin wünschen, können Sie dies im Anschreiben im Web-Formular vermerken. Die zuständige Person wird sich per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nach Bearbeitung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschusses (i. d. R. per E-Mail). Den genehmigten Antrag leiten Sie via PULS an das Prüfungsamt der Universität Potsdam weiter. Darüber hinaus sind Sie in der Pflicht allen Dozierenden, bei denen Sie Lehrveranstaltungen belegen wollen, so früh wie möglich den Nachteilsausgleich via E-Mail zuzusenden und diese somit darüber (nachweislich) zu informieren.
Spezialfall: Verlängerung der Abgabefrist von Abschlussarbeiten aufgrund von nicht absehbaren Verzögerungen fachlicher oder technischer Natur
Wenn Sie eine Verlängerung der Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit) beantragen müssen aus Gründen, die keinen individuellen Nachteilsausgleich im Standardprozess erlauben (vgl. die Ausführungen dazu an anderer Stelle), können Sie sich mit einem formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss wenden.
Tun Sie dies so frühzeitig wie möglich, sodass Sie sich eine größtmögliche Chance auf Bewilligung erhalten!
In Ihrem Antrag müssen Sie Ihr Anliegen begründen. Ausschlaggebend für eine Befürwortung des Antrags durch den Prüfungsausschuss ist, dass die Verzögerung nicht im Verschulden des Kandidaten oder der Kandidatin liegt und so auch nicht absehbar war.
Nicht berücksichtigen kann der Prüfungsausschuss krankheitsbedingte Verzögerungen: Für akute Erkrankungen ist beim Prüfungsamt ein Attest vorzulegen, wodurch sich die Bearbeitungszeit direkt um den Krankheitszeitraum verlängert.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Bereiten Sie ein Schreiben an den Prüfungsausschuss vor, in dem Sie Ihren Antrag begründen. Aussagekräftige Belege fügen Sie gegebenenfalls als Anlage hinzu. Nennen Sie Ihre vollständige Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse an der Universität Potsdam, Ihren Studiengang, Ihre Matrikelnummer und den Namen des Betreuers oder der Betreuerin Ihrer Abschlussarbeit. Der Antrag braucht außerdem das aktuelle Datum und Ihre persönliche Unterschrift.
- Erstellen Sie aus Ihren Unterlagen eine PDF-Datei.
- Verschicken Sie die PDF-Datei über das Web-Formular an den Prüfungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss wird Kontakt zum Betreuer oder zur Betreuerin Ihrer Abschlussarbeit aufnehmen und sein/ihr Votum zum Antrag einholen.
Falls Ihr Antrag vom Prüfungsausschuss nicht befürwortet wird, erhalten Sie Nachricht vom Prüfungsausschuss.
Im Falle der Befürwortung durch den Prüfungsausschuss leitet der Prüfungsausschuss Ihren Antrag zur endgültigen Bewilligung ans Prüfungsamt der Universität Potsdam weiter. Sie werden dann direkt vom Prüfungsamt der Universität Potsdam informiert.
Kommunikation mit dem Prüfungsamt in besonderen Fällen
Manchmal kommen Fehler bei der Verbuchung von Prüfungsleistungen in PULS vor, die nicht mehr von der eigentlich zuständigen Prüferin oder dem eigentlich zuständigen Prüfer korrigiert werden können. Dann können Sie sich an den Prüfungsausschuss wenden, der Sie gegebenenfalls in der Kommunikation mit dem Prüfungsamt unterstützen kann.
Brauchen Sie Unterstützung in der Kommunikation mit dem Prüfungsamt, nutzen Sie bitte das Web-Formular zur Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsausschuss und erläutern Sie Ihr Anliegen ausführlich (ggf. unter Hinzufügung von Anlagen).
Sonstige Anfragen an den Prüfungsausschuss
Für alle anderen Anliegen, die keiner der auf dieser Seite beschriebenen Kategorien zugeordnet werden können, nutzen Sie bitte das Web-Formular zur Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsausschuss, und erläutern Sie Ihr Anliegen ausführlich (ggf. unter Hinzufügung von Anlagen).