Skip to main content

Erster fakultätsinterner zivilrechtlicher Moot Court - Potsdam Sommersemester 2023



Im Sommersemester 2023 fand der erste fakultätsinterne zivilrechtliche Moot-Court-Wettbewerb an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam statt. Veranstaltet wurde der Moot Court von dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht unter der Leitung von Herrn Professor Dr. Michael Sonnentag. Finanzielle Unterstützung erfuhr der Wettbewerb durch den Deutschen Anwaltverein e.V.

Im Rahmen des Moot Courts traten 32 Studierende in Zweierteams als Kläger- oder Beklagtenvertreter im Rahmen einer simulierten zivilrechtlichen Gerichtsverhandlung gegeneinander an und plädierten für ihre fiktiven Mandanten. Über das Weiterkommen in die nächste Runde entschied eine Jury, die jeweils aus drei Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern des Amtsgerichts, Landgerichts oder Oberlandesgerichts bzw. Kammergerichts bestand.

Die einzelnen Verhandlungen beim Potsdamer Moot Court liefen derart ab, dass zunächst die Klägervertreter zwölf Minuten plädierten und daraufhin die Beklagtenvertreter dieselbe Zeit zur Erwiderung erhielten. Im Anschluss an diese Phase bestand für die Klägerseite die Gelegenheit, im Umfang von etwa vier Minuten zu replizieren. Die Beklagtenseite durfte anschließend auf die Argumentation der Klägerseite duplizieren. Abschließend konnten die jeweiligen Parteien einen Vergleichsvorschlag präsentieren. Bei der Beurteilung kam es neben einer gründlichen rechtlichen Durchdringung des eine Woche zuvor ausgegebenen Falles insbesondere auf ein professionelles Auftreten und juristische Schlagfertigkeit im Rahmen der simulierten Verhandlung an.

Die Studierenden, die sich zu einer Teilnahme entschlossen hatten, erhielten zunächst eine theoretische Einführung in den Ablauf des Moot Courts sowie zu Auftreten, Rhetorik und Argumentation. Im Mai fanden die Begegnungen jeweils mittwochabends ab 18:30 Uhr im Universitätsgebäude am Campus Griebnitzsee in Potsdam statt. Dabei erhielten die Teams vor jeder Verhandlungsrunde die Gelegenheit, ihr Plädoyer in einem Probevortrag vor einem Akademischen Mitarbeiter (Herrn Jan-Frederik Frese) zu halten, um so weitere konkrete nützliche Hinweise zu Vortragsweise und Argumentation zu erhalten. Nach dem Viertelfinale und dem Halbfinale fand am 31.5. das Finale zwischen Herrn Arik Hauser und Herrn Justus Hohenfeld als Vertreter der Klägerpartei sowie Frau Antonia Pydde und Frau Amelie Reusch als Vertreterinnen der Beklagtenpartei statt. Alle Finalisten waren Studierende des vierten Semesters. Nach einer interessanten Finalrunde konnte das aus Antonia Pydde und Amelie Reusch bestehende Team diese für sich entscheiden. Das Klägerteam auf dem zweiten Platz erhielt als Preis jeweils einen Büchergutschein im Wert von 50 Euro und die Gewinnerinnen der Finalrunde Büchergutscheine von jeweils 100 Euro.

Um die für die Erste juristische Prüfung erforderliche Schlüsselqualifikation zu erhalten, konnten die Teams im Anschluss an eine der mündlichen Verhandlungen eine Klageschrift oder Klageerwiderungsschrift verfassen. Dies gab den Studierenden bereits einen weiteren Einblick in die juristische Praxis und erforderte auch Kenntnisse im Zivilprozessrecht.

Sowohl aus der didaktischen Sicht des aktiven Lernens als auch mit Blick auf den mündlichen Teil des Staatsexamens stellt der Wettbewerb einen deutlichen Gewinn für die Studierenden dar.

Antonia Pydde und Lukas Raßloff