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Berufen – Die Juristin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf berät die Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Auf dem Bild ist Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf zu sehen. Foto: Finn Winkler
Photo : Finn Winkler
Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht.

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M., ist von der Bundesregierung in die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen worden. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften an.

Die Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, wird in der Arbeitsgruppe 1 gemeinsam mit anderen Fachleuten Möglichkeiten der Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen. „Ich freue mich sehr darüber, in dieser interdisziplinär zusammengesetzten Kommission tätig zu sein und an der für die Gesellschaft wichtigen Modernisierung des Schwangerschaftsabbruchs und Fortpflanzungsrechts mitwirken zu dürfen. Die Kommission hat ihre Arbeit aufgenommen und wird in einem Jahr einen Bericht mit Empfehlungen abgeben“, sagt Brosius-Gersdorf. Die zweite Arbeitsgruppe befasst sich mit den Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft. Der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, haben die Kommission auf Grundlage des Koalitionsvertrages konstituiert.

Frauke Brosius-Gersdorf ist seit Oktober 2021 Professorin an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Zuvor hatte sie elf Jahre lang den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbes. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft, an der Leibniz Universität Hannover inne. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich vor allem mit Fragen des Ehe- und Familienrechts, dem Gleichstellungsrecht, dem Gesundheitsrecht, der Renten- und Unfallversicherung sowie dem Schulrecht.