Ab sofort und bis zum 23. April 2023 (Ausschlussfrist) können wissenschaftliche Einrichtungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die persönlichen Voraussetzungen für ein aktives Wahlrecht erfüllen aber nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich forschend tätig sind, für die Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam vorschlagen. Im September/Oktober 2023 werden die Wahlunterlagen an Einzelwählende durch die DFG versandt. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Vorgehensweise sowie die benötigten Dokumente finden sich unter Informationen zum Vorschlagen von Einzelwählenden
Hier können Sie die Wahlergebnisse einsehen