Ämter- und Gremienwahlen in 2026
Mitarbeitende und Studierende an allen 3 Standorten!
WAHLERGEBNISSE
- Die Wahlergebnisse finden Sie hier im UP-Netzwerk.
Allen Gewählten einen herzlichen Glückwunsch!
Die Wahlgeschäftsstelle bedankt sich bei allen Wahlhelfenden und Wahlbeauftragten sowie allen Akteuren im Wahl(vorbereitungs)geschehen - wie unser Fahrdienst und die Hausmeister - für den reibungslosen Verlauf der Wahltage.
Termine und Orte
- Wahltage: vom 16. bis 18. Juni 2026, jeweils von 9.30 bis 16.30 Uhr
- 3 Wahllokale:
Standort Griebnitzsee (Haus 6, Foyer),
Standort Golm (IKMZ),
Standort Am Neuen Palais (Foyerräume unter dem Auditorium Maximum, Haus 8) - Wählen können Sie an allen 3 Standorten: entweder direkt in Ihrem zugehörigen Wahllokal (= Ihr Wahlkreis) oder in einem der beiden anderen Wahllokale per Briefwahl.
Wahlen: was gewählt wird
- Gewählt werden die Sitze aller Statusgruppen (Studierende, Professor*innen, Wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende in Technik und Verwaltung) für
- Senat
- Alle Fakultätsräte
- Versammlung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB)
- Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte (Turnus alle 4 Jahre)
- Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten (Turnus alle 2 Jahre)
- Die Promovierendenvertretung (Turnus alle 2 Jahre)
WAHLBEKANNTMACHUNGEN
- Die Wahlbekanntmachungen finden Sie hier.
WAHLVORSCHLÄGE
- Die Wahlvorschläge finden Sie hier im UP-Netzwerk. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge bei den jeweiligen Wahlbeauftragten war der 12.05.2026.
WAHLBEAUFTRAGTE
- Die Kontaktdaten aller Wahlbeauftragten finden Sie hier.
Plakatierung/Bannmeile
Die Plakatierung von Kandidaturen gehört gemeinsam mit anderen Aktionen (Informationsstände, Postwurfsendungen, etc.) zum Wahlkampfgeschehen an der Universität Potsdam. Sie erfolgt in der Eigenverantwortung der Kandidatinnen und Kandidaten, der politischen Gruppierungen oder der jeweiligen Statusgruppen.
Die Bannmeile beträgt ca. 10m im Umkreis vom Zugang des jeweiligen Wahllokals.
ACHTUNG: Wahlplakate sind zwingend zeitnah nach den Wahlen von den Initiatoren/Verantwortlichen eigenständig wieder zu entfernen. Andernfalls wird eine kostenpflichtige Entfernung angeordnet.