Ämter- und Gremienwahlen in 2025
Die Wahlgeschäftsstelle bedankt sich bei allen Wahlhelfenden und Wahlbeauftragten sowie allen Akteuren im Wahl(vorbereitungs)geschehen - wie unser Fahrdienst und die Hausmeister - für den reibungslosen Verlauf der Wahltage.
In diesem Jahr fanden die untenstehenden Ämter- und Gremienwahlen an der Universität Potsdam statt.
Auf einen Blick
- In Kürze werden Sie hier zu den Ergebnissen weitergeleitet.
- war möglich vom 29.04.2025 bis 15.06.2025
Ämter- und Gremienwahlen - 24. bis 25. Juni 2025 - jeweils von 9.30 bis 16.30 Uhr
Termine und Orte
- Abgabe von Wahlvorschlägen: war möglich bis zum 19.05.2025 bei der/den jeweiligen Wahlbeauftragten
- Wahltage waren vom 24. bis 25. Juni 2025, jeweils von 9.30 bis 16.30 Uhr
- 3 Wahllokale:
Standort Griebnitzsee (Haus 6, Foyer),
Standort Golm (IKMZ),
Standort Am Neuen Palais (Foyerräume unter dem Auditorium Maximum, Haus 8) - War eine persönliche Teilnahme nicht möglich sein, bestand die Möglichkeit der Briefwahl.
Wahlen
- Gewählt wurden die Sitze der Studierenden für
- Senat
- Alle Fakultätsräte
- Versammlung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB)
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird im Jahr 2026 das nächste Mal gewählt (Turnus alle 4 Jahre).
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten werden im Jahr 2026 das nächste Mal gewählt (Turnus alle 2 Jahre).
Die Sitze der übrigen Statusgruppen (Professor*innen, Wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende in Technik und Verwaltung) werden im Jahr 2026 das nächste Mal gewählt (Turnus alle 2 Jahre).
Plakatierung/Bannmeile
Die Plakatierung von Kandidaturen gehört gemeinsam mit anderen Aktionen (Informationsstände, Postwurfsendungen, etc.) zum Wahlkampfgeschehen an der Universität Potsdam. Sie erfolgt in der Eigenverantwortung der Kandidatinnen und Kandidaten, der politischen Gruppierungen oder der jeweiligen Statusgruppen.
Die Bannmeile beträgt ca. 10m im Umkreis vom Zugang des jeweiligen Wahllokals.
ACHTUNG: Wahlplakate sind zwingend zeitnah nach den Wahlen von den Initiatoren/Verantwortlichen eigenständig wieder zu entfernen. Andernfalls wird eine kostenpflichtige Entfernung angeordnet.