Verfassung & Landesaufnahmegesetz & Landesintegrationskonzept
Sprachpolitische Regelungen und Bekenntnisse zur Sprache in der Verfassung und dem Landesintegrationskonzept des Landes Brandenburg
Verfassung des Landes Brandenburg
Die Verfassung des Landes Brandenburg ist das oberste Rechtsdokument des Bundeslandes und legt die grundlegende politische und rechtliche Ordnung fest. Sie wurde am 20. August 1992 erlassen und trat am 21. August 1992 in Kraft. Das Dokument definiert die Struktur des Landes, die Aufgaben der staatlichen Organe, sowie die Rechte und Pflichten der Bürger*innen. Es regelt zentrale Prinzipen wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und den Schutz der Umwelt (Art. 2 Abs. 1, Verfassung des Landes Brandenburg). Die Verfassung enthält so- wohl klassische Grundrechte als auch spezielle Regelungen, die auf die Besonderheiten Brandenburgs zugeschnitten sind, beispielsweise den Schutz nationaler Minderheiten. In der Verfassung des Landes Brandenburg sind mehrere sprachpolitische Regelungen verankert, die den Schutz und die Förderung sprachlicher Vielfalt sicherstellen. So enthält Artikel 12 Absatz 2 ein allgemeines Gleichheitsgebot, das unter anderem auch die Gleichbehandlung unabhängig von der verwendeten Sprache umfasst (Art. 12 Abs. 2, Verfassung des Landes Brandenburg). So wird festgelegt, dass niemand „wegen der Abstammung, Nationalität, Sprache, des Geschlechts, der sexuellen Identität, sozialen Herkunft oder Stellung, einer Behinderung, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder aus rassistischen Gründen bevorzugt oder benachteiligt werden“ (ebd.) darf. Einen besonderen Schwerpunkt in Bezug auf sprachpolitische Regelungen in der Verfassung bildet Artikel 25, der die Rechte des sorbisch/wendischen Volkes festschreibt: Dazu zählen die Sicherung und Weiterentwicklung der Sprache, ihre Präsenz im öffentlichen Leben sowie ihre Weitergabe an Kinder und Jugendliche in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Zudem ist im angestammten Siedlungsgebiet eine zweisprachige Beschilderung vorgesehen (Art. 25 Abs. 3-4, Verfassung des Landes Brandenburg). Ergänzend verpflichtet Artikel 34 Absatz 4 das Land, die niederdeutsche Sprache als Teil des kulturellen Erbes zu bewahren und aktiv zu fördern (Art. 34 Abs. 4, Verfassung des LandesBrandenburg). Zusammen zeigen diese Bestimmungen, dass die Verfassung nicht nur sprachliche Gleichbehandlung fordert, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Erhaltung und Sichtbarkeit regionaler und Minderheitssprachen vorsieht.
Landesintegrationskonzept des Landes Brandenburg
Das Landesintegrationskonzept des Landes Brandenburg mit dem Titel „Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg“ wurde 2017 veröffentlicht. Es legt die strategische Ausrichtung und die zentralen Handlungsfelder der Integrationspolitik des Landes fest. Erarbeitet vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, hat es zum Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern, Diskriminierung abzubauen und die Potenziale von Zuwanderung für die wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung des Landes zu nutzen. Es enthält konkrete Maßnahmen und Programme, die den Abbau von Barrieren unterstützen und die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Neben staatlichen Strukturen bezieht es auch zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen als Partner in den Integrationsprozess ein. Das Konzept deckt die folgenden sieben Handlungsbereiche ab (S. 12, LandesintegrationskonzeptBrandenburg, 2017) und beinhaltet verschiedene Aussagen zur Sprache:
Interkulturelle Öffnung und Willkommenskultur
Das Konzept verbindet Sprachförderung eng mit einer offenen, einladenden Haltung (S. 20–21, Landesintegrationskonzept Brandenburg, 2017). Neben dem Erwerb der deutschen Sprache betont es die Bedeutung der Muttersprache, da sie in vielen Situationen das tiefere Verständnis ermöglicht. Fremdsprachige Angebote, Sprachmittlung und einfache Sprache gelten daher als wichtige Unterstützung, insbesondere in Behörden, im Gesundheitswesen und in der Pflege (S.20, ebd.). Die Landesverwaltung fördert gezielt Verwaltungsenglisch und Verwaltungspolnisch (S. 17–18, ebd.), während in der Tourismusbranche Fremdsprachenkenntnisse als Schlüsselqualifikation mit interkultureller Kompetenz verknüpft werden (S. 17, ebd.). Konkrete Maßnahmen reichen von zweisprachigen Informationsmaterialien und der Berücksichtigung der polnischen Sprache im Grenzgebiet über (auch dezentrale) Sprachmittlungsangebote bis zu zweisprachigen Wegweisern für internationale Studierende an der TU Cottbus-Senftenberg (S.21, ebd.).
Überwindung von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus
Im Kontext dieses Handlungsfeldes wird Sprache als ein zentrales Instrument betrachtet, um gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Sprachförderung und sprachliche Zugänglichkeit gelten dabei als grundlegende Voraussetzung, um gesellschaftliche Barrieren zu reduzieren und Ausgrenzung vorzubeugen (S. 11–12, Landesintegrationskonzept Brandenburg, 2017).
Bildung
Sprachförderung steht in allen Bildungsstufen im Mittelpunkt, um Chancengleichheit und Teilhabe zu sichern. Im Kita-Bereich ist sie gesetzlich verankert (S. 30–31, Landesintegrationskonzept Brandenburg, 2017). Programme wie „Sprach-Kitas“ unterstützen Kinder mit Migrationshintergrund beim frühen Deutscherwerb und werden durch mehrsprachige Informationen für Eltern ergänzt (S. 31–32, ebd.). Auch die deutsche Gebärdensprache wird gefördert (S. 31). In Schulen werden sprachliche Defizite gezielt ausgeglichen, Lehrkräfte in Deutsch als Zweitsprache qualifiziert und Herkunftssprachen auf Antrag als Fremdsprache anerkannt (S. 33–34). Mehrsprachige Angebote und Elterninformationen fördern die Einbindung (S. 35, ebd.). Hochschulen bieten darüber hinaus sprachliche Vorbereitungskurse an, die gezielt auf internationale Studierende ausgerichtet sind (S. 40, ebd.).
Eröffnung beruflicher Perspektiven
Das Landesintegrationskonzept betont ausführlich, dass ein früher Zugang zu Sprachkursen den Einstieg in Arbeit und Gesellschaft unterstützt (S. 47, Landesintegrationskonzept Brandenburg, 2017). Neben allgemeinen und berufsbezogenen Sprachkursen stehen die Alphabetisierung von Geflüchteten, Gebärdensprachkurse sowie (teils ehrenamtlich organisierte) Angebote zur Sprachförderung im Vordergrund (S. 48–49, ebd.). Sprachförderung wird mit beruflichen Qualifizierungen verknüpft (S. 48, ebd.) und durch mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote ergänzt. Zudem wird die Sprachförderung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen unterstützt (S. 51–54, ebd.). Auch Polizei, Verwaltung und der Bereich Pädagogik profitieren von speziellen Fremdsprachenfortbildungen (S. 53, ebd.).
Gesundheitliche Versorgung
Besonders im Bereich der medizinischen Versorgung ist es notwendig, sprachliche Barrieren zu überwinden, um eine gleiche, effektive Behandlung zu garantieren. Dazu fordert das Landesintegrationskonzept, dass medizinische Aufklärung und Beratung in verschiedenen Muttersprachen angeboten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und die Qualität der Versorgung zu sichern (S. 58–59, Landesintegrationskonzept Brandenburg, 2017).
Zeitgemäße Asyl- und Flüchtlingspolitik
In diesem Handlungsfeld legt das Landesintegrationskonzept besonderen Wert auf sprachliche Unterstützung, um Geflüchteten den Zugang zu Angeboten zu erleichtern und eine gleichberechtigte Teilhabe von Beginn an zu ermöglichen. Sprachmittlung wird gezielt eingesetzt, um den Zugang zu Angeboten zu sichern und Kommunikationsbarrieren abzubauen (S. 11–12, 20–21, Landesintegrationskonzept Brandenburg, 2017).
Gesellschaftliche Teilhabe
Das Konzept versteht Sprache als wesentlichen Bestandteil von Kultur und kultureller Identität, sowie als Schlüssel für interkulturellen Austausch. Mehrsprachige Kultur- und Bildungsprojekte, wie etwa die Schule für niedersorbische Sprache und Kultur in Cottbus, stärken Teilhabe und interkulturellen Austausch (S. 93, Landesintegrationskonzept Brandenburg, 2017).
Das Landesintegrationskonzept Brandenburg unterstreicht die zentrale Bedeutung von Sprache als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe, Chancengleichheit und interkulturellem Austausch. Es fordert die Förderung des frühen Erwerbs der deutschen Sprache ebenso wie die Anerkennung und Unterstützung von Herkunftssprachen. Sprachförderung wird gezielt mit Bildungs- und Berufsangeboten verknüpft, um Zugangsbarrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen zu ermöglichen. Mehrsprachige Informations- und Beratungsangebote sowie gezielte Sprachmittlung tragen dazu bei, den Zugang zu Verwaltung, Gesundheit, Arbeit und Bildung zu erleichtern. Insgesamt spiegelt das Konzept eine umfassende, ressourcenorientierte Sprachpolitik wider, die Vielfalt als Chance für Brandenburg versteht.
Quellen
Bundesland Brandenburg: Verfassung des Landes Brandenburg. Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.07.2022. Online: bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212792 (letzter Zugriff: 10.08.2025).
Bundesland Brandenburg (2017): Zuwanderung und Integration als Chance für Brandenburg.Landesintegrationskonzept Brandenburg. Aktualisierte Fassung 2017.
Diese Seite wurde inhaltlich von Hanna Brunner erstellt.