Sorben & Wenden-Gesetz
Das Sorben- und Wenden-Gesetz des Landes Brandenburg konkretisiert die in der Landesverfassung verankerten Rechte der Minderheit der Sorben/Wenden und setzt zugleich Verpflichtungen aus der Europäischen Sprachencharta in Landesrecht um. Es schützt Identität, Kultur und insbesondere die niedersorbische Sprache und legt fest, wie diese im öffentlichen Leben gefördert und verwendet werden sollen. Zuständig sind neben der Landesregierung vor allem Landkreise und Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet.
Verlinkung auf Sorbische Schule rechtlicher, politischer Kontext von Pshennikova, Nachtigall, Heinrich, Eisert „Sorbisch in Institutionen in Brandenburg: Sprache leben, Kultur bewahren“
Sorbisch in Institutionen in Brandenburg: Sprache leben, Kultur bewahren
Die niedersorbische Sprache ist ein wertvoller Teil der kulturellen Identität im Land Brandenburg. Um sie auch in Zukunft lebendig zu halten, hat das Land ein vielfältiges institutionelles Netz geschaffen, das den Spracherwerb, die kulturelle Bildung und die Ausbildung von Lehrkräften gezielt unterstützt. Dabei spielt vor allem der Bildungsbereich eine zentrale Rolle.
Sorbisch im schulischen Kontext: Sprachförderung von Anfang an
In Brandenburg ist die niedersorbische Sprache fest im Schulsystem verankert. Bereits in der Grundschule (Jahrgangsstufen 1 bis 6) können Kinder Sorbisch/Wendisch erlernen. Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber auf Wunsch der Eltern oder der Kinder selbst ermöglicht. In der Sekundarstufe I und II wird das Fach weiterhin angeboten – hier ist die Voraussetzung für die Teilnahme, dass die Schüler*innen über genügend Vorkenntnisse verfügen, um erfolgreich mitarbeiten zu können. Besonders hervorgehoben wird das Niedersorbische Gymnasium in Cottbus, an dem der Sorbischunterricht verpflichtend ist – entweder als Fach oder als Fremdsprache. Diese Schule steht exemplarisch für die Umsetzung der sogenannten Sorben/Wenden-Schulverordnung (SWSchulV) von 2022, die alle Schulen dazu verpflichtet, Sprachlernangebote aktiv zu kommunizieren und die sorbische Kultur angemessen zu berücksichtigen. Eine besondere Bedeutung hat auch die Möglichkeit, Sorbisch/Wendisch als Abiturprüfungsfach zu wählen. Diese Regelung basiert auf einem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) und unterstreicht die Gleichstellung der Sprache mit anderen Fächern in der Oberstufe.
Lehrkräfte und Strukturen: Zwischen Leipzig und Cottbus
Da der Bedarf an qualifizierten Lehrkräften für das Fach Sorbisch/Wendisch kontinuierlich besteht, ist deren Ausbildung institutionalisiert: Das Institut für Sorabistik an der Universität Leipzig bildet Lehrerinnen und Lehrer fachlich aus. Der anschließende Vorbereitungsdienst kann in Brandenburg am Studienseminar Cottbus/Chósebuz absolviert werden. Unterstützt wird die Arbeit durch das Staatliche Schulamt mit der Arbeitsstelle für Bildungsentwicklung Cottbus (ABC), das Fortbildungen organisiert und Unterrichtsmaterialien bereitstellt. Gleichzeitig verpflichtet das Sorben/Wenden-Gesetz (SWG) das Land dazu, Kenntnisse über die sorbische Geschichte und Kultur in die Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal einzubinden. Fortbildungsangebote werden aktiv beworben, um Lehrkräfte zur sprachlichen und kulturellen Weiterqualifikation zu motivieren.
Herausforderungen und Ausblick
Trotz der institutionellen Verankerung gibt es noch Lücken: So verzeichnet der Hochschulbereich in Brandenburg derzeit keine spezifischen Maßnahmen zur Förderung des niedersorbischen Spracherwerbs. Hier besteht Entwicklungsbedarf – insbesondere im Hinblick auf Forschung, Lehrerbildung und Nachwuchsförderung. Die rechtlichen Grundlagen und schulischen Strukturen zeigen jedoch: Brandenburg erkennt die Bedeutung der sorbischen Sprache und Kultur an – und schafft bewusst Räume, in denen Mehrsprachigkeit, Identität und Minderheitenschutz konkret gelebt werden können. Damit bleibt Sorbisch nicht nur ein Unterrichtsfach, sondern ein lebendiger Teil des gesellschaftlichen Miteinanders.
Quellen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/Birgit Nix/Gundula Meyer-Oehring/Gisela Beste/Ingrid Gogolin/Antje Hansen/Universität Hamburg/Dorota Orsson/Universität Greifswald/Christoph Schroeder/Universität Potsdam/Annette Gerstenberg/Peter Rosenberg/Europa-Universität Viadrina/Thomas Vogel/Andreas Bahr/Richard Bland/Elena Dormann/Yvonne Dertinger/Almut Klepper-Pang/Sprachenzentrum der Europa-Universität Viadrina/Bernhard Brehmer/Andreas Hettiger/Bärbel Kühn/Regina Gellrich/Britta Hufeisen/David Little/Sandra Ballweg (2023): Mehrsprachigkeitskonzept Bestandsaufnahme und strategische Weiterentwicklung der Sprachenvielfalt im Bildungssystem im Land Brandenburg, [online] https://mbjs.brandenburg.de/sixcms/media.php/140/mehrsprachigkeitskonzept.pdf.
Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG) (o. D.): Landesregierung Brandenburg, [online] https://bravors.brandenburg.de/gesetze/swg/4.
Archiv: Verordnung über die schulischen Bildungsangelegenheiten der Sorben (Wenden) ((Sorben-[Wenden-]Schulverordnung) SWSchulV) (o. D.): Landesregierung Brandenburg, [online] https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/swschulv_2000/2.