Rechtsrahmen & Strategien - Leitdokumente für die Mehrsprachigkeit in Brandenburg
Mehrsprachigkeit in Brandenburg wird auf mehreren, unterschiedlich verbindlichen Ebenen geregelt: vom völkerrechtlichen Rahmen über Verfassungs- und Landesgesetze bis zu Verordnungen und politischen Strategien. Ganz oben setzt die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen an. Sie verpflichtet Deutschland (und damit Brandenburg) zum Schutz historisch gewachsener Minderheiten- und Regionalsprachen. In Brandenburg sind dies u.a. Niedersorbisch/Wendisch (Minderheitensprache) und Niederdeutsch/Platt (Regionalsprache).
Auf Landesverfassungsebene garantiert Art. 25 der Verfassung die Rechte des sorbischen/wendischen Volkes. Seit 2022 verpflichtet Art. 34 Abs. 4 das Land zudem, Niederdeutsch zu schützen und zu fördern (“Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache”). Dieser verfassungsrechtliche Rahmen wird konkretisiert: Das Sorben/Wenden-Gesetz reguliert Rechte in Bildung, Verwaltung und Kultur. Mit dem Brandenburgischen Niederdeutsch-Gesetzerhält Plattdeutsch erstmals eine eigenständige gesetzliche Förder- und Sichtbarkeit. Daneben regelt das Brandenburgische Schulgesetz den Schulauftrag, etwa den gemeinsamen Unterricht und den Abbau sprachbedingter Nachteile (§ 4 Abs. 8), sowie besondere Regelungen zu Sorbisch/Wendisch (§ 5). Im Kontext von Migration wirkt dann noch das Landesaufnahmegesetz.
Auf der Rechtsverordnungsebene regelt die Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnungdie konkrete schulische Förderung neu zugewanderter und nicht deutschsprachiger Schüler*innen. Für die sorbische Bildung präzisiert die Sorben/Wenden-Schulverordnung Angebote und Zuständigkeiten.
Ergänzend gibt es politische Strategien: Das Landesintegrationskonzeptund besonders das Mehrsprachigkeitskonzeptsetzen Ziele, Prioritäten und Maßnahmen, denken vor. Wichtig zu beachten: Das Mehrsprachigkeitskonzept ist kein Gesetz, keine Verordnung, sondern eine strategische Leitlinie. Es entfaltet seine Wirkung über Programme, Förderung und Praxis. Damit ergänzt es die verbindlichen Regeln aus Verfassung, Gesetzen und Verordnungen.