Rechtsrahmen & Strategien - Leitdokumente für die Mehrsprachigkeit in Brandenburg
Rechtsrahmen & Strategien - Leitdokumente für die Mehrsprachigkeit in Brandenburg
Mehrsprachigkeit in Brandenburg wird heute, Stand 2025/26, in Brandenburg auf mehreren Ebenen geregelt: Völkerrecht, Verfassung, Landesgesetze, Rechtsverordnungen und politische Strategien/Konzepte. Diese Ebenen bringen unterschiedliche Verbindlichkeiten mit sich. Es geht dabei von rechtlichen Vorgaben bis zu strategischen Leitlinien. Auf den folgenden Seiten stellen wir eben diese näher vor.
Bei der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen handelt es sich um den völkerrechtlichen Rahmen, die Deutschland (und damit Brandenburg) verpflichtet, historisch gewachsene Regional- oder Minderheitensprachen zu schützen. In Brandenburg ist dies vor allem für Niedersorbisch/Wendisch (Minderheitensprache) und Niederdeutsch/Platt (Regionalsprache) relevant.
Das Sorben & Wenden-Gesetz konkretisiert die Rechte und den Schutzauftrag für Sorben/Wenden, in dem unter anderem Bereiche wie Bildung, Verwaltung und Kultur geregelt werden.
Verfassung & Landesaufnahmegesetz & Landesintegrationskonzept. Die Verfassung (Art. 25) schützt die Rechte des sorbischen/wendischen Volkes. Art. 34 verpflichtet zum Schutz und zur Förderung des Niederdeutschen. Das Landesaufnahmegesetz ist relevant für sprachbezogene Fragen im Kontext von Migration und das Landesintegrationskonzept setzt politische Ziele, Prioritäten und Maßnahmen im Integrationsbereich.
Das Niederdeutsch-Gesetz schafft eine gesetzliche Grundlage für die Förderung und Sichtbarkeit des Niederdeutschen/Platt und verankert den Schutz- und Förderauftrag im Landesrecht in Brandenburg.
Schulgesetz & Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung. Das Schulgesetz formuliert den Bildungsauftrag und enthält Sonderregelungen zu Sorbisch/Wendisch. Die Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung regelt die konkrete schulische Förderung neu zugewanderter und nicht deutschsprachiger Schüler*innen.
Mehrsprachigkeit als Zukunftsaufgabe: Das Brandenburger Mehrsprachigkeitskonzept. Hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsnorm, sondern um eine strategische Leitlinie. Diese wirkt über Programme, Förderung und Umsetzungspraxis und ergänzt die verbindlichen Regelungen.