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Lehrinhalte

Die Lehrinhalte an der Juristischen Hochschule des MfS (JHS) umfassten neben der Unterweisung in Methoden der politisch-operativen Arbeit und der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern (IM) auch Marxismus-Leninismus, Imperialismustheorie und Geschichte der Arbeiterbewegung. Weiterhin wurde Recht, einschließlich der sozialistischen Rechtstheorie, Operative Psychologie, Russisch und eine militärische Ausbildung im Ausbildungskanon berücksichtigt. Die Aus- und Weiterbildung der MfS-Angehörigen hatte in Eiche explizit entsprechend der „dienstlichen Aufgaben“ zu erfolgen. Die Lehrinhalte waren nah an der Praxis in den Diensteinheiten orientiert und stark ideologisch gefärbt. Sie blieben daher vornehmlich auf die sogenannte „Feindbildvermittlung“ und „Feindbekämpfung“ fokussiert. MfS-Dienstanweisungen, Redemitschnitte des Ministers für Staatssicherheit oder für die Nutzung im Unterricht abgewandelte Einsatzberichte stellten dabei eine wesentliche Grundlage der Lern- und Arbeitsmaterialien dar.

Rechtswissenschaftliche Inhalte waren lediglich zu 20 Prozent oder weniger enthalten und wurden der Priorität des „Kampfes gegen den imperialistischen Feind“ untergeordnet. Ihre Vermittlung im Rahmen der Sektion Rechtswissenschaft hatte als notwendiges Rüstzeug im Vorgehen gegen sogenannte „politische Untergrundtätigkeiten“ oder die „politischideologische Diversion“ des „Feindes“ zu dienen.

In den 1980er Jahren bildete sich ein Themenschwerpunkt heraus, der zunächst unter die Sektion der politisch-operativen Spezialdisziplin subsumiert war und Mitte der 1980er Jahre zu einem eigenständigen Lehrgebiet aufstieg: Die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) sowie die Anwendung operativer und kriminalistischer Mittel und Methoden. Gerade die richtige Anwerbung und Anleitung von IM sowie die Auswertung von IM-Berichten zur Erkennung und Bekämpfung „feindlicher Aktivitäten“ im In- und Ausland gegen die DDR gewann zunehmend an Bedeutung.

Ein weiteres Element zur Ausbildung der sogenannten „Offiziershörer“ im Kampf gegen „politische Untergrundtätigkeit“ bestand in der Unterrichtung kriminalistischer Methoden. Diese reichten von der Anwendung von Kriminaltechniken bis hin zur Unterweisung in der Gerichtsmedizin zur Ermittlung von Beweisen.

Die Lehre an der JHS kann, betrachtet man sie in Gänze, mitnichten als eine rechts- oder staatswissenschaftliche Ausbildung angesehen werden. Vielmehr stand sie stets im Dienste der geheimdienstlichen Arbeit des MfS und in letzter Konsequenz der Durchsetzung und Stabilisierung der Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in der DDR.