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Erfindungen und Schutzrechte

Grafische Darstellung zum Weg von der Idee zum Patent und Durchstarten
Bild: sci | vis | to

Wir bieten unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit dem Patent- und Lizenzservice von Potsdam Transfer eine umfassende Unterstützung beim Schutz und der Verwertung ihrer Erfindungen.

Warum sollten Sie Ihre Erfindung schützen lassen?

  • Vorgaben erzwingen Patentierung: Bei bestimmten Projekten, die den BMBF-Nebenbestimmungen BNBest-BMBF 98 unterliegen, ist es zwingend erforderlich, Ihre Erfindung zum Patent anzumelden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Zuwendungsgebers.
  • Besetzung eines Forschungsgebietes, Schutz der eigenen Entwicklung: Durch Patentierung können Sie ein wirtschaftlich interessantes Technologiegebiet abstecken und eine Basis für weitere Forschung schaffen. Dadurch sind Weiterentwicklungen "angstfrei" möglich. Im Extremfall können Sie eine Monopolstellung für Ihr Produkt oder Verfahren schaffen. Obwohl der Patentinhaber die Forschung daran nicht verbieten kann (Forschungsprivileg), darf die patentierte Technologie nicht ungefragt zur Schaffung neuer Erfindungen genutzt werden.
  • Motivation für die eigenen Mitarbeiter:innen: Patente sind nicht nur für die eigene Community interessant, sondern bieten auch wirtschaftliche Möglichkeiten. Durch Patente erhält die Forschung eine Wertsteigerung und wird für die Allgemeinheit zugänglich.
  • Aufmerksamkeit erhalten - Höheres Ansehen auf dem Markt: Patente dienen als Nachweis wissenschaftlicher Kompetenz und Leistungsfähigkeit. Sie sind ein wichtiges Instrument, um Partner oder Auftraggeber auf die eigene Forschung aufmerksam zu machen. Dadurch wird eine bessere Ausgangsposition für Vermarktung und Verhandlungen mit Industriepartnern geschaffen.
  • Projekteinwerbung: Schutzrechte sind wichtig, um Forschungspartner und Fördermittelgeber anzusprechen. Oft sind Patente eine notwendige Voraussetzung zur Einwerbung bestimmter Fördermaßnahmen, selbst wenn dies nicht offen kommuniziert wird. Insbesondere im Bereich der Existenzgründung sind bestehendes, geschütztes geistiges Eigentum und die Zusage der Universität über dessen Verwendung von großer Bedeutung.
  • Die unmittelbare Verwertung: Durch den Verkauf, die Lizenzierung oder die Option können Sie Ihre Erfindung direkt kommerzialisieren. Dies kann jedoch schwierig sein, wenn es sich um grundlagenorientierte Hochschulerfindungen handelt, die unabhängig von der Wirtschaft entstanden sind. Unternehmen investieren oft nur wenig in Weiterentwicklungen. Es besteht jedoch ein großes Potenzial für die Verwertung durch Start-ups, in denen die Erfinder ihre eigene Erfindung vermarkten können.
  • Gründungsunterstützung: Gründungsinteressierte erhalten direkte Unterstützung durch Absichtserklärungen und Start-up-freundliche Optionsvereinbarungen. Für Investoren ist es wichtig, dass das Start-up-Team über das geschäftsbildende geistige Eigentum verfügen kann.

Wie unterstützen wir Sie?

  • Beratung: Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu Schutzrechten und Erfindungen zu beantworten. Wir helfen Ihnen bei der Identifizierung möglicher Schutzpotenziale Ihrer Erfindung und planen mit Ihnen die nächsten Schritte.
  • Patentanmeldung: Wir arbeiten mit mehreren Patentanwaltskanzleien zusammen und finden mit Sicherheit die passenden Expert:innen für Ihre Erfindungen. Natürlich kümmern wir uns auch um sämtliche administrativen Schritte und erklären Ihnen gerne alle Formalitäten.
  • Verwertung: Wir helfen Ihnen bei der Vermarktung und Verwertung Ihrer Erfindung. Wir verfügen über ein Netzwerk von Industriepartnern und Investoren, die an innovativen Technologien interessiert sind. Außerdem unterstützen wir Sie, wenn Sie Ihre Erfindung beispielweise auf einer Messe präsentieren wollen.
  • Seminare und Workshops: Wir bieten regelmäßig interessante Seminare und Workshops zu schutzrechtsrelevanten Themen wie z.B. Patente, Marken oder Softwareerfindungen. Diese Veranstaltungen – insbesondere die IP@UP-Reihe – erweitern Ihr Wissen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtsschutzes. Diese Kenntnisse dienen Ihnen nicht nur im universitären, sondern auch im betrieblichen Umfeld und in Kooperationen mit Forschungspartnern.