Nebenjob - Was du wissen musst!
Wenn du an der Uni (oder generell im öffentlichen Dienst) arbeitest und zusätzlich noch einen Nebenjob machen willst, gibt es ein paar klare Regeln, die du kennen solltest:
Du musst jeden Nebenjob vorher anmelden!
Egal, ob du mit dem Job Geld verdienst, nur einen Gutschein bekommst oder sonstige Vorteile hast - du musst es der Uni vorher schriftlich mitteilen.
Wichtig: Auch unbezahlte Jobs (z. B. ehrenamtlich mit bestimmten Vorteilen) zählen dazu. Nur wenn du z. B. Fahrtkosten ersetzt bekommst, musst du das nicht extra melden.
Die Uni kann deinen Nebenjob ablehnen!
Die Uni darf dir den Nebenjob verbieten oder Bedingungen daran knüpfen, wenn er z. B.:
- deine Hauptarbeit an der Uni beeinträchtigt (z. B. zu viel Stress, zu wenig Schlaf, Konzentrationsprobleme)
- inhaltlich mit deinem Uni-Job in Konflikt steht
- nach außen für Verwirrung sorgt (z. B. wenn man nicht mehr klar sieht, ob du privat oder im Namen der Uni handelst)
Es reicht schon, wenn der Nebenjob "geeignet ist" solche Probleme zu machen - es muss noch gar nichts Konkretes passiert sein.
Nebenjob im öffentlichen Dienst? Extra-Regel!
Wenn dein Nebenjob auch im öffentlichen Dienst ist (also z. B. in einer anderen Behörde), kann die Uni verlangen, dass du einen Teil des Geldes abgeben musst - so wie es auch bei Beamten geregelt ist. Das nennt sich Ablieferungspflicht.
Was passiert, wenn du dich nicht daran hältst?
Wenn du den Nebenjob nicht meldest oder einen verbotenen Nebenjob trotzdem machst kann das enste Folgen haben - z. B. eine Ermahnung oder Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.