Mobiles Arbeiten - Eure Rechte und Pflichten
Am 28.11.2022 ist die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten in Kraft getreten. Sie wurde gemeinsam vom Kanzler der Universität Potsdam (damals Herr Karsten Gerlof) und dem Personalrat für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung (PRMTV) erarbeitet.
Ziel der Vereinbarung:
- mehr Flexibilität bei der Arbeitsorganisation ermöglichen
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern
- die Teilhabe von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen erleichtern
- die Bindung der Beschäftigten an die Universität Potsdam stärken
- die Attraktivität der Universität Potsdam als Arbeitgeber erhöhen
- die Arbeitsqualität und -zufriedenheit verbessern
- den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (z. B. Büroräume) fördern
Für Azubis und dual Studierende gilt konkret:
Es besteht kein Anspruch zum mobilen Arbeiten, ihr könnt lediglich die Möglichkeit dazu bekommen!
Ihr könnt mobil arbeiten, wenn das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird. Das entscheiden eure Ausbildenden bzw. Vorgesetzten. Sie können am besten einschätzen, ob mobiles Arbeiten in eurem Bereich sinnvoll und machbar ist - je nach Ausbildungsberuf oder dualen Studiengang kan das unterschiedlich gut funktionieren.
Ein kompletter Wechsel zum mobilen Arbeiten ist nicht erlaubt. Die Dienstvereinbarung sieht vor, dass mobiles Arbeiten nur an einzelnen Tagen in der Woche stattfinden darf und abwechselnd mit Präsenzzeiten im Betrieb erfolgen muss.
Der Arbeitszeiterfassungsbogen und der Ausbildungsnachweis müssen natürlich auch beim mobilen Arbeiten weitergeführt werden.
Überstunden dürfen nicht einfach so gemacht werden. Sie müssen vorher immer mit dem Ausbildenden oder Vorgesetzten abgesprochen werden.
Wichtiger Hinweis!
Jede Abteilung der Universität Potsdam hat eigene Konzepte für mobiles Arbeiten erstellt. Bitte informiert euch deshalb direkt in eurem Bereich, welche Regelungen dort konkret gelten, denn sie können unterschiedlich sein.