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Texte geschützt – Änderungen bei der digitalen Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ab dem 1. Januar 2017

Bislang dürfen wissenschaftliche Texte in begrenztem Umfang für den Einsatz in Lehrveranstaltungen digital verbreitet werden – z.B. via Moodle oder passwortgeschützten Webseiten. Für diese Form der Zugänglichmachung gemäß § 52a UrhG war bislang durch die Bundesländer eine pauschale Vergütung an die für Texte zuständige Verwertungsgesellschaft VG Wort zu entrichten. Ab dem 1. Januar 2017 wird sich diese Praxis ändern. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2017 bis auf Weiteres keine urheberrechtlich geschützten Dokumente oder Ausschnitte aus Dokumenten über Moodle, Box.UP, Campus.UP, FileBox, DropBox, Webseiten oder andere Wege digital verbreitet werden dürfen. Das Recht zur Zugänglichmachung in Papierform bleibt davon unberührt.

Die neue Regelung tritt in Kraft, weil die Kultusministerkonferenz (KMK) infolge eines zugunsten der VG Wort vor dem Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreits einen Rahmenvertrag über die Vergütung geschlossen hat. Nach diesem Rahmenvertrag sind künftig alle im Bereich der Lehre in elektronischer Form zugänglich gemachten Texte und Textausschnitte aus geschützten Werken durch die Lehrenden über ein Meldeportal einzeln und manuell an die VG Wort zu melden und durch die Universität Potsdam abzurechnen. 

Lehrende müssen vor der Bereitstellung von Dokumenten künftig auch recherchieren, ob ein Dokument meldepflichtig ist bzw. meldepflichtige Teile enthält oder ggf. anderweitigen Lizenzbestimmungen (z.B. Campuslizenz) unterliegt. Die bisherige Form der pauschalen Vergütung ist damit (vorerst) nicht mehr möglich.

Ein im Jahr 2016 durchgeführtes Pilotprojekt zur Erprobung dieses Einzelmeldeverfahrens an der Universität Osnabrück hat deutlich gezeigt, dass mit dem neuen Verfahren erhebliche zeitliche und personelle Mehrbelastungen für die Lehrenden und die Studierenden einhergehen, die zudem zu einem signifikanten Rückgang des von den Lehrenden zur Verfügung gestellten Lehrmaterials geführt hat. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) schlussfolgert ebenfalls, dass der für die Einzelmeldungen erforderliche Aufwand des Lehrpersonals unverhältnismäßig hoch ist. Zurzeit werden Nachverhandlungen sowohl zwischen der KMK und der VG Wort, als auch zwischen der HRK und der VG Wort vorbereitet.

Infolgedessen haben bereits die Hochschulen mehrerer Bundesländer (derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen) geschlossen erklärt, dem Rahmenvertrag nicht beitreten zu wollen. Die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) hat sich ebenfalls dagegen ausgesprochen, dem Rahmenvertrag beizutreten. Das Präsidium der Universität Potsdam hat beschlossen, der Empfehlung der BLRK zu folgen.

Von der neue Regelung typischerweise erfasst sind Textwerke, also (Fach-)Bücher, einzelne Kapitel oder Ausschnitte daraus, Artikel und sonstige Beiträge aus Fachzeitschriften. Werke  mit Campuslizenz, E-Books, elektronische Zeitschriften dürfen lediglich verlinkt, nicht aber als Kopie hochgeladen werden.

Nicht erfasst – und damit weiterhin wie gewohnt nutzbar – sind Zitate (Zitatrecht), Abbildungen usw. in Vorlesungsskripten, Foliensätzen o.ä. Nutzbar bleiben auch sonstige Werke, die keine oder nicht überwiegend Texte sind, wie z.B. Bilder, Filmausschnitte, Ausschnitte aus Musikaufnahmen, Partituren usw., darüber hinaus selbst erstellte und nicht anderweitig lizensierte Werke, Texte mit freier Lizenz (z.B. Open Access, Common Creative, Open Educational Ressources) und sonstige nicht betroffene Medientypen. Nicht betroffen sind ferner sämtliche Werke, die vor 1920 erschienen sind.

Eine Kurzübersicht zur Hilfestellung finden Sie unter folgendem Link:

http://www.uni-potsdam.de/leitfaden-urhg/201611-urhg-1.pdf

Als Ansprechpartner steht Ihnen das Moodle-Team (moodle-teamuni-potsdamde, Tel. 0331 977-4357) zur Verfügung.

Mit der VG Wort ist noch nicht abschließend geklärt, wie mit den urheberrechtlich geschützten Werken umzugehen ist, die bereits zum Wintersemester 2016/17 digital zugänglich gemacht worden sind. Bis zu einer rechtsverbindlichen Klärung sollten aus urheberrechtlichen Erwägungen bereits digital zugänglich gemachte Werke ab dem 1. Januar 2017 gelöscht oder in Moodle zumindest „unsichtbar“ geschaltet werden. Zur Verringerung des Arbeitsaufwands für alle Lehrenden werden in Moodle eingestellte Kurse aus vergangenen Semestern automatisiert als „nicht verfügbar“ geschaltet, um im Falle einer Einigung mit der VG Wort die betreffenden Werke wieder zügig zur Verfügung stellen zu können, ohne sie erneut hochladen zu müssen. Das betrifft nicht nur Lehrveranstaltungen, sondern auch Forschungsgruppen!

Bereits digital eingestellte urheberrechtlich geschützte Werke können zunächst nur bis zum 31. Dezember 2016 heruntergeladen werden. Für das Jahr 2017 vorgesehene Werke sollten daher bereits jetzt hochgeladen und zum 31. Dezember 2016 wieder „unsichtbar“ geschaltet oder gelöscht werden. Bitte informieren Sie Ihre Studierenden darüber!

Im Fall von Urheberrechtsverstößen ist mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen seitens der VG Wort zu rechnen. Bei vorsätzlich begangenen Urheberrechtsverstößen kann darin ein strafbares Handeln eines jeden Einzelnen liegen (§ 106 UrhG).

Die Hochschulleitung der Universität Potsdam ist sich aller Unannehmlichkeiten aufgrund des Nichtbeitritts zum Rahmenvertrag für alle Beteiligten sehr bewusst. Die gewählte Vorgehensweise ist indes vom Wunsch getragen, gemeinsam mit allen übrigen Hochschulen eine praxistaugliche Regelung für ein zeitgemäßes Meldeverfahren an die VG Wort zu finden, welches die Interessen der Autoren nach angemessener Honorierung ihrer Werke einerseits und die Ansprüche der Studierenden an ein modernes digitales Lernumfeld andererseits in ein ausgewogenes praktikables Verhältnis zueinander bringt.

Sobald es eine neue Situation gibt, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Kontakt

Universität Potsdam
Moodle-Team
E-Mail: moodle-teamuni-potsdamde
Tel.: 0331 977-4357

Text: Prof. Dr. Ulrike Lucke, Chief Information Officer (CIO)
Online gestellt: Agnetha Lang
Kontakt zur Online-Redaktion: onlineredaktionuni-potsdamde