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Politischer als gedacht – Altfälle rechtsextremer und rassistischer Gewalt wurden neu bewertet

Im Projekt galt es tatsächlich Berge von Akten zu studieren. Foto: MMZ.
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Im Projekt galt es tatsächlich Berge von Akten zu studieren. Foto: MMZ.

An einem Frühlingsabend im Mai 1993 besucht der marokkanische Asylbewerber Belaid Baylal gemeinsam mit Freunden eine Kneipe in Belzig. Doch was so schön beginnt, endet in einer Katastrophe. Zwei rechtsextreme Skinheads verprügeln ihn mit einer solchen Brutalität, dass er sieben Jahre später an den Folgen seiner schweren Verletzungen stirbt. Es ist der einzige Fall, den Dr. Christoph Kopke und sein Kollege Gebhard Schultz vom Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien (MMZ) nicht eindeutig in ihr Kategoriensystem einordnen können, das am Ende eines bemerkenswerten Forschungsprojektes steht. Zwei Jahre lang haben sich die Wissenschaftler mit Tötungsdelikten beschäftigt, die sich vor allem in den 1990er Jahren in Brandenburg ereigneten und deren Täter maßgeblich aus der rechtsextremistischen Szene stammten. Dabei gingen sie der Frage nach, inwieweit die Handlungen eine politische Dimension besaßen oder nicht. Im Juni 2015 stand endgültig fest: Es hat von 1990 bis 2008 doppelt so viele rechtsextremistische motivierte Morde gegeben, als die Kriminalstatistik auswies. Das Brandenburger Innenministerium musste die Zahl von neun auf 18 nach oben korrigieren. Es hatte selbst die finanziellen Mittel für das Forschungsprojekt zur Verfügung gestellt.

Von den Tötungsdelikten, die seit dem 3. Oktober 1990 verübt wurden, hatte Brandenburgs Landesregierung lediglich neun offiziell dem Bereich der rechtsgerichteten, politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Es gab jedoch Listen der „Opferperspektive“, einer Beratungsstelle für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt, der Amadeu Antonio Stiftung und einiger Medien wie der „ZEIT“, des „Tagesspiegel“ und des „Stern“, die höhere Zahlen nannten. Sie gingen insgesamt von bis zu 33 rechtsextremistisch motivierten Morden aus. Eine Situation, die weder das Land noch die Öffentlichkeit länger hinnehmen wollten. Im Drittmittelprojekt „Überprüfung umstrittener Altfälle ‚Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990‘ gingen die beiden MMZ-Wissenschaftler dieser Diskrepanz nach. Sie wollten wissen, was hinter der unterschiedlichen Bewertung von Staat, Polizei und Justiz einerseits sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Presse andererseits steckt. Außerdem bewegte die Forscher die Frage, wie sich die strittigen 24 Fälle aus heutiger Sicht einordnen lassen.

Durch den Vergleich der Einzelfälle entwickelten Kopke und Schulz Kategorien, die deutlich machen, wie schwierig es war, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede in den Geschehnissen herauszuarbeiten und die Gründe für die Vergehen zu bewerten. Die Wissenschaftler analysierten zuvor jede einzelne Fallstruktur genau. Ihren Blick richteten sie explizit auf den Täter oder die Tätergruppe, das Opfer und die ihm zugeschriebenen Eigenschaften wie auch die Handlungsdynamik. „Grundsätzlich mussten mehrere Elemente zusammenkommen und sich aus den überlieferten Materialien hinreichend eindeutig und widerspruchsfrei belegen lassen, um ein tatauslösendes, -begleitendes oder -eskalierendes Motiv zu identifizieren“, heißt es dazu in der Studie. Im Ergebnis kamen zu den neun bislang anerkannten politisch rechts motivierten Tötungsdelikten weitere neun hinzu. Zu diesen zählt auch das Verbrechen an Belaid Bayal, das vom Land Brandenburg zwar als politisch motiviert erfasst wurde, juristisch aber kein Tötungsdelikt ist. Aufklärung könnte das Projekt auch in vier Fällen bringen, in denen es wohl kein politisches Motiv gibt. Dazwischen liegen jene Fälle, bei denen den eindeutig aus der rechtsextremen Szene stammenden Tätern ein rechtes Tatmotiv trotz gründlicher Überprüfung und Quellenauswertung nicht mit hinreichender Gewissheit nachgewiesen werden kann (6), sowie jene, die aus verschiedenen Gründen – etwa wegen fehlender Unterlagen – nicht mehr zu beurteilen sind (5).

Kopke und Schulz haben Fall für Fall angeschaut und mithilfe von Dokumenten, Protokollen, Untersuchungs- und Presseberichten die Vorgänge von damals rekonstruiert. Wenn dies nicht ausreichte, führten sie weitere Gespräche, unter anderem mit Vertretern von Polizei und Justiz. Auch Journalisten und andere Personen halfen, den Ereignissen auf den Grund zu gehen.

Die Wissenschaftler untersuchten auch, ob Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden dem Verdacht einer politisch motivierten Tat nicht oder nur unzureichend nachgegangen waren. „Wir haben aber in keinem Fall den Eindruck gewonnen, dass absichtlich vertuschend vorgegangen wurde“, sagt Christoph Kopke dazu. „Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.“ Das Interesse der Justiz sei es vielmehr gewesen, die Täter möglichst revisionsfest hinter Schloss und Riegel zu bringen. Dabei hat sie sich offensichtlich an die Fakten gehalten, die auf dem Tisch lagen.

Den rechten Tätern eine politische Motivation nachzuweisen, ist oft auch nicht möglich: etwa dann, wenn bei einem relativ spontanen erpresserischen Überfall ein Mensch starb, weil er sich gewissermaßen zur falschen Zeit am falschen Ort aufhielt. Deutlicher gelingt dies, wenn die Opfer aufgrund ihres vermeintlich „niederen“ Standes bewusst ausgewählt wurden. Zumindest aus heutiger Perspektive. Doch insbesondere in den 1990ern setzten eine zutiefst verunsicherte Polizei und die Justiz andere Schwerpunkte. Man schaute in erster Linie nach dem konkreten Ablauf der Taten, weniger nach möglichen politischen Hintergründen beziehungsweise Begleitumständen. Das änderte sich erst, als 2001 das damals neue System „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK-Rechts) ins Leben gerufen wurde. Ein deutlicher Ausdruck dessen ist die Tatsache, dass alle strittigen Fälle, die nunmehr als politisch motiviert gelten, vor 2001 stattfanden.

Gegenwärtig überarbeitet eine Kommission aus Vertretern der Bundesländer das PMK-Rechts. Kopke und Schultz verfolgen den Prozess mit Interesse. Unmittelbare Konsequenzen für die Täter von damals hat ihr Projekt nicht. Es war ausschließlich sozialwissenschaftlich angelegt und zielte nicht auf die Revision alter Fälle. Zum Erfolg des Vorhabens trug ganz wesentlich ein projektbegleitender Expertenkreis bei. Ihm gehörten Vertreter des Innenministeriums, des Landeskriminalamtes, der Generalstaatsanwaltschaft, der „Opferperspektive“ sowie weiterer Einrichtungen und Initiativen an. „Das war ein Arbeitskreis, der nicht nur auf dem Papier existierte, sondern aktiv diskutierte“, lobt Kopke. Besonders beeindruckt habe ihn die hier vorherrschende Atmosphäre. „Ich denke, dass alle Beteiligten viel voneinander gelernt haben, auch über die Betrachtungsweise der jeweils anderen Seite. Für mich war das ein großer Gewinn.“

Inzwischen hat die Politik reagiert. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter übernahm vollständig die Ergebnisse der Untersuchung. Die aktuelle Statistik weist 18 Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt seit 1990 aus. Mit dem Weg, den sein Haus beschritten habe, könne verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückgewonnen werden, so Schröter. „Aus heutiger Sicht war es ein Fehler, dass die Motive der Taten nicht hinreichend geprüft wurden“, räumte er ein. Aus den Versäumnissen wolle man lernen.

Die Wissenschaftler

Dr. Christoph Kopke studierte Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin, wo er auch 2008 promovierte. Er ist Projektmitarbeiter am Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien und Lehrbeauftragter an der Universität Potsdam.

Kontakt

Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien
Am Neuen Markt 8, 14467 Potsdam
E-Mail: mosesmmz.uni-potsdamde

Gebhard Schultz studierte Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin und an der Universität Hamburg. Er ist Projektmitarbeiter am Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien.

Das Projekt

Überprüfung umstrittener Altfälle „Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt“, eine Studie im Rahmen und in Fortführung des Forschungsschwerpunktes „Erforschung und Prävention von Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus im Land Brandenburg“ am Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien
Leitung: Dr. Christoph Kopke
Laufzeit: 2013–2015
Finanzierung: Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg

In Brandenburg ist laut Angaben aus dem Innenministerium die rechtsextreme Gewalt 2014 deutlich gestiegen. Von insgesamt 73 Fällen wurden 46 als fremdenfeindlich eingestuft. Die Gewalt von rechts erreichte damit den höchsten Stand seit 2007. Damals wurden 93 Fälle verzeichnet. 2013 gab es 45 rechtsextreme Gewalttaten, 26 davon waren fremdenfeindlicher Natur. Regionaler Schwerpunkt rechter Gewalt ist die Lausitz.

Text: Petra Görlich
Online gestellt: Agnes Bressa
Kontakt zur Online-Redaktion: onlineredaktionuni-potsdamde