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Auf dem Weg zu einer regelgestützten und wertorientierten Weltgemeinschaft? – Rechts- und Politikwissenschaftler untersuchen die Rolle des Völkerrechts im globalen Wandel

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Foto: Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag
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Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Foto: Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag

Der UN-Sicherheitsrat, Blauhelm-Friedensmissionen und erste Formen einer internationalen Strafgerichtsbarkeit: sie schienen wie die Vorboten eines internationalen Krisenmanagements innerhalb einer zusammenwachsenden Weltgemeinschaft. Aber gibt es tatsächlich eine Art wertorientierte Verrechtlichung der internationalen Beziehungen? Wächst die Welt zusammen und schafft sie sich eine gemeinsame Völkerrechtsordnung, hinter der alle gleichermaßen stehen? Der Potsdamer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Andreas Zimmermann will dieser Frage nachgehen. Und zwar gemeinsam mit Prof. Dr. Heike Krieger von der Freien Universität Berlin und Prof. Dr. Georg Nolte von der Humboldt-Universität zu Berlin in der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zunächst bis 2019 finanzierten Kolleg-Forschergruppe „The International Rule of Law – Rise or Decline? – Zur Rolle des Völkerrechts im globalen Wandel“.

„Nach dem Ende des Kalten Krieges 1989/90 haben alle gedacht: ‚Jetzt wird die Welt neu geordnet‘“, erklärt Andreas Zimmermann. „Bestehende Strukturen der Völkerrechtsordnung verdichteten sich, neue kamen hinzu. Das ‚Haus Europa‘ wuchs, die OSZE wurde gegründet, die Russische Föderation trat dem Europarat bei. Es gab eine intensive Periode des Strukturwandels, im Bereich der internationalen Sicherheit, aber auch in der Wirtschaftsordnung, etwa mit der Gründung der Welthandelsorganisation.“

Es schien, als habe sich das Völkerrecht von einer formalen und wertneutralen Ordnung hin zu einer wertgebundenen und am Menschen ausgerichteten Ordnung entwickelt. Eine Lesart, die in der Völkerrechtswissenschaft rasch viel Unterstützung fand – und bis heute hat.

Doch seit einiger Zeit zeigen sich Entwicklungen, die das Paradigma einer wertgebundenen Verrechtlichung auf globaler Ebene infrage stellen. Dazu gehören zwischenstaatliche Krisen, etwa in der Ukraine oder seerechtliche Territorialstreitigkeiten in Ost- und Südostasien, die belegen, dass das Denken in geopolitischen Einflussräumen möglicherweise wieder auf dem Vormarsch ist. Dazu gehört aber auch, dass Versuche von Staaten, drängende globale Aufgaben durch völkerrechtliche Rechtssetzung anzugehen, immer wieder auf Schwierigkeiten stoßen, etwa im Bereich des Klimaschutzes oder des Welthandelssystems. Längst mehrten sich die Stimmen, die eine „Stagnation des Völkerrechts“ und eine „Rückkehr der Geopolitik“ vorhersagten, erklärt Zimmermann. „Angesichts dieser Anzeichen stellen wir uns die Frage: Wird die lange sehr positiv bewertete Entwicklung des Völkerrechts durch Reformalisierungs- oder gar Entrechtlichungsprozesse abgelöst? Oder beobachten wir heute bloße Verzögerungen eines langfristigen wertorientierten Verrechtlichungsprozesses? Ist das Völkerrecht tatsächlich auf dem Weg, zu einem ‚Recht der Weltbevölkerung‘ zu werden, oder erlebt es gerade einen empfindlichen Dämpfer oder gar einen Einbruch?“

Mit dem Ziel, diese Entwicklung von möglichst vielen Seiten unter die Lupe zu nehmen, haben die drei beteiligten Rechtswissenschaftler von der Uni Potsdam, der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin eine Kolleg-Forschergruppe ins Leben gerufen, die von der DFG zunächst bis 2019 gefördert wird. Für Zimmermann eine ideale Konstellation: „Natürlich bietet die räumliche Nähe beste Arbeitsvoraussetzungen. Wo sonst kann man mal eben mit der S-Bahn zu einer Kollegin an einer anderen Universität fahren?“, so der Wissenschaftler. „Vor allem aber versprechen wir uns von einer Arbeitsgruppe, in der drei Leute durch ihr ‚Fernglas‘ auf den gleichen Gegenstand schauen und sich darüber austauschen, eine äußerst produktive Forschung.“ Zudem teilten die drei eine ähnliche Einschätzung des Völkerrechts: „Wir beurteilen das, was das Völkerrecht leisten kann und muss, eher konservativ“, so Zimmermann. „Nicht wenige Kollegen in Deutschland sehen das meines Erachtens zu idealistisch. Deshalb soll unsere Untersuchung zeigen, was das Völkerrecht in einer veränderten Welt eigentlich wirklich leisten kann.“

Die Gruppe will erkennbare Veränderungsprozesse des Völkerrechts und seiner Voraussetzungen in drei zentralen Bereichen untersuchen: Werten, Strukturen und Institutionen. Dabei ist jeder aus der Forschergruppe für einen der Bereiche federführend. Heike Krieger von der Freien Universität Berlin etwa widmet sich der Frage, ob anerkannte Grundwerte und Prinzipien der Völkerrechtsordnung, die bislang jedenfalls im Grundsatz von allen Staaten geteilt werden, in Reinterpretationsprozessen ausgehöhlt werden. Dazu gehören die Wahrung des Friedens und der Sicherheit, der Schutz grundlegender Menschenrechte, der Schutz der Umwelt oder das Gewaltverbot. So seien etwa China und Russland schon seit Längerem darum bemüht, traditionelle Werte – wie den Schutz der Familie oder der Religion – gegenüber klassischen Freiheitsrechten zu stärken.

Georg Nolte von der Humboldt-Universität zu Berlin wiederum betrachtet den Wandel internationaler Strukturen völkerrechtlicher Ausprägung. So gebe es, wie Zimmermann erklärt, anders als noch vor einigen Jahren inzwischen weniger „harte normative Ordnungen und dafür mehr informelle Absprachen zwischen einzelnen Staaten. Wir wollen klären, ob dieses Vorgehen das Völkerrecht und seine vertraglichen Instrumente infrage stellt.“

Andreas Zimmermann selbst untersucht die Entwicklung und den Stand des Völkerrechts anhand „seiner“ Institutionen, allen voran dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die wachsende Zahl internationaler Organisationen und Gerichte und deren ausgreifende Praxis seien häufig als ein Beleg für einen Reifungsprozess des Völkerrechts interpretiert worden, erklärt der Jurist.

Doch es gebe eben auch Anzeichen dafür, dass sich jedenfalls bestimmte Staaten von dieser Art gerichtlicher Streitbeilegung abwenden. Während das früher eher die deutliche Ausnahme gewesen sei, gebe es inzwischen immer mehr Akteure, die eine Gerichtsbarkeit nicht anerkennen, der sie formal eigentlich unterworfen sind. So ist etwa die Russische Föderation zum Prozess vor dem Internationalen Seegerichtshof über die Festsetzung des Greenpeace-Schiffs ‚Arctic Sunrise‘ 2013 einfach nicht erschienen. Gleiches gilt für China in einem Streitfall mit den Philippinen über Hoheitsrechte im Südchinesischen Meer. „Man hat immer gesagt: Die internationale Gerichtsbarkeit bildet den Schlussstein des Völkerrechts. Und nun bricht das an verschiedenen Stellen scheinbar weg.“ Zimmermann untersucht nun, welche Rolle internationale Gerichte unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen dennoch einnehmen und beanspruchen können. Dies führt ihn tief in die Rechtspraxis: Welche neuen Institutionen hat es gegeben – und wer hat sich an deren Entscheidungen gehalten? Welche Verfahren wurden mit welchem Ergebnis geführt? Wie reagierten Prozessbeteiligte auf Urteile: Nahmen sie diese an, auch wenn sie beispielsweise ihre innerstaatlichen Verfassungen infrage stellten? Auf diese Weise will der Rechtswissenschaftler schließlich klären, welche Gerichte unter den neuen Bedingungen tatsächlich funktionieren.

Besonders wichtig ist Andreas Zimmermann und seinen Kollegen dabei der Austausch mit anderen Disziplinen. Nicht umsonst ist neben der Rechts- auch die Politikwissenschaft an dem Vorhaben beteiligt. Dazu zählen die Potsdamer Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Andrea Liese, Prof. Dr. Markus Jachtenfuchs von der Hertie School of Governance und Prof. Dr. Michael Zürn vom Wissenschaftszentrum Berlin. Mit ihrer Hilfe sollen gegenwärtige Entwicklungen in den internationalen Beziehungen nicht nur aus unterschiedlichen völkerrechtlichen, sondern zugleich politikwissenschaftlichen und möglichst auch historischen Perspektiven beleuchtet werden. „Um zu prüfen, ob das Völkerrecht eigentlich effektiv ist, müssen wir natürlich auch eine Art ‚Realitätscheck‘ durchführen“, sagt Zimmermann. „Und das kann die Politikwissenschaft weit besser als wir, da unser Blick doch eher normativ ist.“

Zudem holt sich das Kolleg in Form sogenannter „Senior Fellows“ immer wieder Experten aus anderen Ländern „an Bord“, um einen Perspektivenwechsel zu ermöglichen. So sind schon Forschungsaufenthalte von Fachkollegen aus China, Südafrika und den USA geplant. Schließlich ist das Völkerrecht eine internationale Angelegenheit.

Der Wissenschaftler

Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard) studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, der Université de Droit d'Économie et des Sciences d'Aix-Marseille III sowie an der Harvard Law School. Seit 2009 ist er Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Europarecht und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam und zugleich Direktor des Potsdamer Menschenrechtszentrums.

Kontakt

Universität Potsdam
Juristische Fakultät
Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam
E-Mail: schilleruni-potsdamde

Das Projekt

Kolleg-Forschergruppe „The International Rule of Law – Rise or Decline? – Zur Rolle des Völkerrechts im globalen Wandel“
Beteiligt: Prof. Dr. Andreas Zimmermann (Universität Potsdam), Prof. Dr. Heike Krieger (Freie Universität Berlin), Prof. Dr. Georg Nolte (Humboldt-Universität zu Berlin); Prof. Dr. Markus Jachtenfuchs (Hertie School of Governance, Prof. Dr. Andrea Liese (Universität Potsdam), Prof. Dr. Michael Zürn (Wissenschaftszentrum Berlin)
Finanzierung: Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Laufzeit: 2015–2019

Den skizzierten Verdichtungsprozess rechtsstaatlicher Strukturen – auf nationaler wie internationaler Ebene – seit 1990 kann man in einem modernen Begriff der „Rule of Law“ zusammenfassen. Dieser stammt aus der angelsächsisch geprägten internationalen Rechtspraxis. Er enthält eine stärkere Betonung des Befolgungsanspruchs und verweist auf dichtere Rechtsvorstellungen in maßgeblichen innerstaatlichen Rechtsordnungen. Der Begriff lässt offen, stellt aber auch die Frage, ob das anwendbare und das anzustrebende Recht nicht nur formal genügend bestimmt ist und in geregelten Verfahren zustande kommt, sondern ob es auch inhaltlichen Ansprüchen, insbesondere Fairness- und Gerechtigkeitsansprüchen, genügen muss.

Text: Matthias Zimmermann
Online gestellt: Agnes Bressa
Kontakt zur Online-Redaktion: onlineredaktionuni-potsdamde