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Große Ziele – kleine Mittel. Hehre Ansprüche scheitern an Finanzierung

Brandenburgische Landesrektorenkonferenz positioniert sich zum Entwurf des neuen Hochschulgesetzes / Neue Sprecher gewählt

Stärkere Impulse und mehr Raum für eigenständige Entschlüsse und Innovationen erwarten die Präsidenten der brandenburgischen Universitäten und Hochschulen von der Neuregelung des Hochschulgesetzes des Landes Brandenburg. Auf der Sitzung der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz (BLRK) am Freitag in Brandenburg positionierten sie sich zum Entwurf der Gesetzesnovelle. Hauptkritikpunkte sind die Verbreiterung des Hochschulzugangs ohne Berücksichtigung der Mehrkosten und die Verschärfung von Aufsichtsinstrumenten. Im Verlauf der Sitzung wurden Prof. Oliver Günther, Ph.D., Präsident der Universität Potsdam, und  Prof. Dr. Wilhelm-Günther Vahrson, Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH), zu den Sprechern der BLRK gewählt.   

Statt die mit dem System der Hochschulverträge angelegte Output-Orientierung und  Hochschulsteuerung über Ziele ernst zu nehmen, schränke die Gesetzesnovelle die Entscheidungsfreiheit der Universitäten und Hochschulen wieder ein. Ein Beispiel dafür sei das Fristerfordernis bei der Einrichtung von Studiengängen und dem Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen. Auch die verpflichtende Einführung eines hauptamtlichen Berufungsbeauftragten, die zusätzliche Kosten verursacht und Doppelstrukturen schafft, wurde von den BLRK-Mitgliedern kritisiert. Generell seien finanzielle Mehrbelastungen im Gesetzentwurf nicht transparent gemacht worden. So stelle die Verbreiterung des Hochschulzugangs die Universitäten und Hochschulen vor erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Wegen der unterschiedlichen Vorkenntnisse und Interessen müssten die Studierenden vor und während des Studiums mehr beraten und spezifischer betreut werden. Zudem seien Eignungstests zur Feststellung von Fähigkeiten und Potenzialen erforderlich. Vor diesem Hintergrund sei es umso unverständlicher, warum im neuen Hochschulgesetz die Experimentierklausel zur Einführung von Eignungsfeststellungsprüfungen gestrichen wurde. Die Universität Potsdam nutze dieses Mittel erfolgreich, um die Zahl der Studienabbrüche zu reduzieren und den individuellen Studienerfolg zu erhöhen.  
Die BLRK begrüßt, dass der Gesetzgeber von einer ursprünglich geplanten inhaltlichen Einengung für die Vergabe von Lehraufträgen abgerückt ist. Diese Verschärfung hätte in der Konkurrenzsituation mit den Berliner Universitäten und Hochschulen erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeutet, ohne dass sich die Lage der Lehrbeauftragten auch nur um einen Deut verbessern würde, so Prof. Oliver Günther, Ph.D., Präsident der Universität Potsdam.
Im Verlauf ihrer Sitzung wählte die BLRK ihre neuen Sprecher: Für die Universitäten ist dies der Präsident der Universität Potsdam, Prof. Oliver Günther, Ph.D., und für die Fachhochschulen der Präsident der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH), Prof. Dr. Wilhelm-Günther Vahrson.  Den Vorsitz der BLRK übernimmt zum 1. April 2014 turnusgemäß für ein Jahr Prof. Oliver Günther, Ph.D.
Der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz gehören alle Präsidenten und Rektoren der elf öffentlichen brandenburgischen Hochschulen und Universitäten an. Sie befasst sich mit allen die Hochschulen betreffenden Themen, von der Forschung über Lehre und Studium bis zum Wissens- und Technologietransfer sowie den internationalen Beziehungen.

Hinweis an die Redaktionen

Kontakt: Dr. Vera Ziegeldorf, Leiterin des Präsidialamts der Universität Potsdam
Telefon: 0331 977-1220
E-Mail: buero.praesidentuni-potsdamde

Medieninformation 24-03-2014 / Nr. 039
Antje Horn-Conrad

Universität Potsdam
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Online gestellt: Edda Sattler

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