BAföG-Beauftragter (Lehramt Primarstufe: Deutsch, Grundschulbildung, Mathematik, Sachunterricht)
Dr. Timo Ahlers
BAföG - Zuständigkeiten
- Der BAföG-Beauftragte GSP Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Grundschulbildung ist nur für diese Fächer im Lehramtsstudiengang Primarstufe an der Humwanwissenschaftlichen Fakultät zuständig! - Für andere Fächer / Studiengänge sind andere BAföG-Beauftragte zuständig/zeichnungsberechtigt (s. Link unten).
- Eine Förderung nach BAföG können Sie hier beantragen: https://www.stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-antrag. Den Antrag selbst können Sie auch digital stellen: https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
- Beratung und Hinweise zur Beantragung erfolgen durch das Studierendenwerk West:Brandenburg: https://www.stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-beratung.
Nachweis über erbrachte Leistungen
Den Nachweis über erbrachte Leistungen erhalten Sie an der Univ. Potsdam durch das Studienbüro/Prüfungsamt: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/beratung/pruefungsamt
- Hinweise zum Erhalt eines Nachweises über erbrachte Leistungen durch das Studienbüro/Prüfungsamt finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/wohnen-finanzen/finanzieren#c241687. Auszug:
BAföG-Empfänger müssen dem Studierendenwerk West:Brandenburg als Voraussetzung einer weiteren Förderung mit Beginn des 5. Fachsemesters einen Nachweis über die erbrachten Leistungen erbringen. Das Studienbüro/ Prüfungsamt bestätigt Ihnen, dass Sie ihr Studium im üblichen Zeitrahmen absolvieren, wenn [für Bachelorstudierende]
- nach Ende des 3. Fachsemesters mindestens 60 LP
- nach Ende des 4. Fachsemesters mindestens 90 LP
- nach Ende des 5. Fachsemesters mindestens 120 LP
[und für Masterstudierende
- nach Ende des 2. Mastersemesters mindestens 30 LP]
erbracht wurden. Zur Bestätigung wird nicht der Standardvordruck des Studierendenwerks [Formblatt 5] verwendet, sondern Sie erhalten eine "Bescheinigung der aktuellen Durchschnittsnote". - Die erforderlichen Leistungspunkte (LP, s.o.) müssen auf Ihrer elektronischen Leistungsübersicht (PULS) ausgewiesen sein. Diese finden Sie am Ende der Leistungsübersicht, z. B. "Es wurden bisher 90 von 180 zu erbringenden Leistungspunkten vergeben". Achtung: Da an der Univ. Potsdam Leistungspunkte zu bestandenen Lehrveranstaltungen nur vergeben werden, wenn das zugehörige Modul insgesamt abgeschlossen ist, kann es sein, dass Sie nicht für alle bestandenen Lehrveranstaltungen Leistungspunkte erhalten haben. Dies ist pauschal in den oben genannten mindestens zu erreichenden LP aber bereits berücksichtigt.
Ausnahmefall: Beurteilung des Studienfortschritts durch den BAföG-Beauftragten
- Sollte die erforderliche Mindestzahl an Leistungspunkten nach Ende des jeweiligen Fachsemesters nicht vorhanden sein, muss zwingend der zuständige BAföG-Beauftragte bzw. die BAföG-Beauftragten der Studienfächer im Zweifach-Bachelorstudium den Standardvordruck [Formblatt 5] ausfüllen (s. dazu das Vorgehen unten: "Beurteilung des Studienfortschritts durch den BAföG-Beauftragten").
- Die BAföG-Beauftragten Ihres Studiengangs an der Humanwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/humfak/studium-lehre/ansprechpartner-und-funktionstraeger-1-1-1. BAföG-Beauftragte für Studiengänge an anderen Fakultäten finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Fakultät.
- Sollten Sie im Studiengang Lehramt Primarstufe eine Fächerkombination studieren, für die unterschiedliche BAföG-Beauftragte zeichnungsberechtigt sind, z. B. (neben Deutsch/Mathe/Sport/Grundschulbildung), das Fach Sport, Musik, Kunst oder Englisch, müssten Sie nach Auskunft des Amts für Ausbildungsförderung den Studienfortschritt in diesen Fächern ergänzend von den dafür zeichnungsberechtigten BAföG-Beauftragten bescheinigen lassen.
Beurteilung des Studienfortschritts durch den BAföG-Beauftragten
(Lehramtsstudium Primarstufe, Fächer: Deutsch, Grundschulbildung, Mathematik, Sachunterricht)
- BAföG-Beauftragte für das Lehramtsstudium Primarstufe (Fächer: Deutsch, Grundschulbildung, Mathematik, Sachunterricht) sind Dr. Timo Ahlers (BAföG-Beauftragter) und Peter Zaffari-Horn M.A. (Stellvertretung).
- Wenn Sie die erforderliche Mindestzahl an Leistungspunkten nach Ende des jeweiligen Fachsemesters (s.o.) nicht erreichen, muss Ihnen der zuständige BAföG-Beauftragte der Studienfächer den Standardvordruck [Formblatt 5] ausfüllen und seine Einschätzung zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Beendigung des Studiums abgeben. Damit dies geschehen kann, wählen Sie bitte das passenden Verfahren (s. ausklappbare Abschnitte unten):
- A) Zählpunkteverfahren (s.u.): Haben Sie genügend Punkte mit dem alternativen Zählpunkteverfahren gesammelt?
- B) Sonstige Möglichkeiten (s.u.): Kommen sonstige Möglichkeiten infrage?
- Verlängerung der Förderungshöchstdauer mit Begründung
- Verlängerung der Förderungshöchstdauer ohne Begründung (Flexisemester)
- Verlängerung der Förderungshöchstdauer als Hilfe zum Studienabschluss
- Antrag auf Förderung ohne Vorlage eines Leistungsnachweises
A) Zählpunkteverfahren
B) Sonstige Möglichkeiten
Wechsel in den vorläufigen Master
Wenn Sie nach dem vorläufigen Wechsel in das Masterstudium eine Bescheinigung nach § 9 BAföG benötigen, schicken Sie dem BAföG-Beauftragten bitte folgende Unterlagen an timo.ahlers@uni-potsdam.de:
- ausgefülltes Formblatt 2 – Bescheinigung über den Besuch einer Ausbildungsstätte. Sofern Sie von Ihrer Ausbildungsstätte eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG erhalten haben, gilt sie als Ersatz für dieses Formblatt.: http://stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-downloads (Bitte auch den Teil "C. Höhere Fachschule, Akademie, Hochschule" ausfüllen).
- Bestätigung der vorläufigen Annahme zum Masterstudium, die Sie vom Studienbüro/Prüfungsamt erhalten haben.