BAföG-Beauftragter LA Primarstufe (Fächer: Deutsch, Grundschulbildung, Mathematik, Sachunterricht)
Dr. Timo Ahlers
BAföG - Zuständigkeiten
- Eine Förderung nach BAföG können Sie hier beantragen: https://www.stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-antrag. Den Antrag selbst können Sie auch digital stellen: https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
- Beratung und Hinweise zur Beantragung erfolgen durch das Studierendenwerk West:Brandenburg: https://www.stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-beratung.
Nachweis über erbrachte Leistungen
Den Nachweis über erbrachte Leistungen erhalten Sie an der Univ. Potsdam durch das Studienbüro/Prüfungsamt: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/beratung/pruefungsamt
- Hinweise zum Erhalt eines Nachweises über erbrachte Leistungen durch das Studienbüro/Prüfungsamt finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/konkret/wohnen-finanzen/finanzieren#c241687. Auszug:
BAföG-Empfänger müssen dem Studierendenwerk West:Brandenburg als Voraussetzung einer weiteren Förderung mit Beginn des 5. Fachsemesters einen Nachweis über die erbrachten Leistungen erbringen. Das Studienbüro/ Prüfungsamt bestätigt Ihnen, dass Sie ihr Studium im üblichen Zeitrahmen absolvieren, wenn
- nach Ende des 3. Fachsemesters mindestens 60 LP
- nach Ende des 4. Fachsemesters mindestens 90 LP
- nach Ende des 5. Fachsemesters mindestens 120 LP
erbracht wurden. Zur Bestätigung wird nicht der Standardvordruck des Studierendenwerks verwendet, sondern Sie erhalten eine "Bescheinigung der aktuellen Durchschnittsnote". - Die erforderlichen Leistungspunkte (LP, s.o.) müssen auf Ihrer elektronischen Leistungsübersicht (PULS) ausgewiesen sein. Diese finden Sie am Ende der Leistungsübersicht, z. B. "Es wurden bisher 90 von 180 zu erbringenden Leistungspunkten vergeben". Achtung: Da an der Univ. Potsdam Leistungspunkte zu bestandenen Lehrveranstaltungen nur vergeben werden, wenn das zugehörige Modul insgesamt abgeschlossen ist, kann es sein, dass Sie nicht für alle bestandenen Lehrveranstaltungen Leistungspunkte erhalten haben. Dies ist pauschal in den oben genannten mindestens zu erreichenden LP aber bereits berücksichtigt.
Ausnahmefall: Beurteilung des Studienfortschritts durch den BAföG-Beauftragten
- Sollte die erforderliche Mindestzahl an Leistungspunkten nach Ende des jeweiligen Fachsemesters nicht vorhanden sein, muss zwingend der zuständige BAföG-Beauftragte bzw. die BAföG-Beauftragten der Studienfächer im Zweifach-Bachelorstudium den Standardvordruck ausfüllen und seine Einschätzung zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Beendigung des Studiums abgeben (s. dazu das Vorgehen unten: "Beurteilung des Studienfortschritts durch den BAföG-Beauftragten").
- Die BAföG-Beauftragten Ihres Studiengangs an der Humanwissenschaftlichen Fakultät finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/humfak/studium-lehre/ansprechpartner-und-funktionstraeger-1-1-1
Beurteilung des Studienfortschritts durch den BAföG-Beauftragten
- BAföG-Beauftragte für das Lehramtsstudium Primarstufe (Fächer: Deutsch, Grundschulbildung, Mathematik, Sachunterricht) sind Dr. Timo Ahlers (BAföG-Beauftragter) und Peter Zaffari-Horn M.A. (Stellvertretung).
- Wenn Sie die erforderliche Mindestzahl an Leistungspunkten nach Ende des jeweiligen Fachsemesters (s.o.) nicht erreichen, muss Ihnen der zuständige BAföG-Beauftragte der Studienfächer den Standardvordruck ausfüllen und seine Einschätzung zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Beendigung des Studiums abgeben. Damit dies geschehen kann, gehen Sie wie folgt vor:
A) Zählpunkteverfahren
Sie haben Lehrveranstaltungen zu einem Modul bestanden (="BE"), die auf dem Leistungsnachweis noch nicht mit LP ausgewiesen sind. An der Univ. Potsdam werden Leistungspunkte erst vergeben, wenn das zugehörige Modul insgesamt bestanden wurde. Für die Beurteilung des Studienfortschritts berücksichtigt der BAföG-Beauftragte das Absolvieren solcher Lehrveranstaltungen durch die im Modulkatalog vorgesehenen Leistungspunkte in Form von "Zählpunkten". Vorgehen:
- Laden Sie sich Ihren aktuellen Leistungsnachweis aus PULS herunter und öffnen Sie die Datei in einem PDF-Programm Ihrer Wahl.
- Prüfen Sie am Ende des Leistungsnachweises, ob Sie die erforderlichen Leistungspunkte (s.o.) schon erreicht haben. Wenn ja, wenden Sie sich ans Studienbüro/Prüfungsamt (s.o.). Falls nicht:
- Suchen Sie im Leistungsnachweis nach Lehrveranstaltungen, die Sie bestanden haben ("BE"), zu denen aber noch keine Leistungspunkte (LP) verbucht sind. (Achtung: als angemeldet/"AN" markierte Lehrveranstaltungen zählen nicht!)
- Finden Sie über das Nachschlagen im Modulkatalog (über das im Leistungsverzeichnis angegebene Modulkürzel, z. B. "DEU-BA-5") heraus, wie viele Leistungspunkte unter "Arbeitsaufwand gesamt (in LP)" für die bestandene Lehrveranstaltung vorgesehen sind (z. B. Modul DEU-BA-5: "Pflichtbereich 1: Orthographie und Rechtschreibunterricht (Seminar)", "Arbeitsaufwand gesamt (in LP): 3"
- Legen Sie in der PDF-Datei ihres Leistungsverzeichnisses zu allen bestanden, aber noch nicht mit LP versehenen Lehrveranstaltungen einen Kommentar an, indem Sie die vorgesehenen LP als "Zählpunkte" eintragen. Am Enderechnen Sie die offiziell ausgewiesenen Leistungspunkte und die eigenständig ermittelten Zählpunkte zusammen und notieren Sie die Summe in einem Kommentarfeld. Speichern Sie die Datei mit den Kommentaren ab.
- Die Summe aus ausgewiesenen Leistungspunkten und ermittelten Zählpunkten muss mindestens folgende Gesamtpunktzahl ergeben: BAföG-Empfänger müssen dem Studierendenwerk West:Brandenburg als Voraussetzung einer weiteren Förderung mit Beginn des 5. Fachsemesters einen Nachweis über die erbrachten Leistungen erbringen. Der BAföG-Beauftragte bestätigt Ihnen nach diesem Verfahren, dass Sie ihr Studium im üblichen Zeitrahmen absolvieren, wenn für Bachelorstudierende
- nach Ende des 3. Fachsemesters mindestens 90 LP
- nach Ende des 4. Fachsemesters mindestens 120 LP
- nach Ende des 5. Fachsemesters mindestens 150 LP
und für Masterstudierende
- nach Ende des 2. Mastersemesters mindestens 60 LP
vorliegen. Achtung: Nach diesem Zählverfahren sind mehr Leistungspunkte nachzuweisen, als bei dem Beleg durch das Studienbüro/Prüfungsamt (s.o.). Hier wird der tatsächliche Zählwert (und nicht der pauschal um 30 LP reduzierte LP-Wert) angelegt. - Wenn Sie die genannte Mindestpunktzahl aus LP und Zählpunkten erreicht haben, schicken Sie dem BAföG-Beauftragten bitte folgende Unterlagen an timo.ahlersuuni-potsdampde:
- ausgefülltes Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG: http://stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-downloads
- aktuelle Studienbescheinigung (zur Ermittlung der Semesterzahl)
- aktueller Leistungsnachweis aus PULS (mit der unter 4. beschriebenen Annotation der Zählpunkte für bestandene, aber noch nicht mit LP verbuchten Lehrveranstaltungen. Ihre Zählung wird geprüft!)
Unvollständige, fehlerhafte Unterlagen werden nicht bearbeitet und gehen an Sie zurück!
B) Sonstige Möglichkeiten
Wenn Sie die erforderliche Mindestzahl an Leistungspunkten auch nach diesem Zählverfahren nicht erreichen, haben Sie folgende Optionen:
- Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer (Formblatt 10, https://www.stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-downloads). S. dazu auf dem Formblatt die Punkte A - C
A. Verlängerung der Förderungsdauer mit Begründung
B: Verlängerung der Förderungsdauer ohne Begründung (Flexibilitätssemester): einmalige Verlängerung der Förderungsdauer nur im Bachelorstudium oder nur im Masterstudium ohne Begründung möglich
C: Verlängerung der Förderungsdauer als Hilfe zum Studienabschluss.
In dem Fall schicken Sie dem BAföG-Beauftragten bitte folgende Unterlagen an timo.ahlersuuni-potsdampde:- aktuelle Studienbescheinigung (zur Ermittlung der Semesterzahl)
- aktueller Leistungsnachweis aus PULS (mit der unter 4. beschriebenen Annotation der Zählpunkte für bestandene, aber noch nicht mit LP verbuchten Lehrveranstaltungen. Ihre Zählung wird geprüft!)
- ausgefülltes Formblatt 10 "Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer" (Bitte auch bereits den Studiengang/Fächer und das vorauss. Datum des Abschlusses eintragen.)
- Antrag auf Förderung ohne Vorlage des Leistungsnachweises (https://www.stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-downloads, Weitere Anträge), wenn Sie i) schwerwiegende Gründe, b) Pflege, c) Mitwirkung in Gremien (z. B. Studentische Selbstverwaltung an der Hochschule), d) Behinderung/Schwangerschaft/Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu 14 Jahren oder e) andere Gründe anführen können.
In dem Fall schicken Sie dem BAföG-Beauftragten bitte folgende Unterlagen an timo.ahlersuuni-potsdampde:- aktuelle Studienbescheinigung (zur Ermittlung der Semesterzahl)
- aktueller Leistungsnachweis aus PULS (mit der unter 4. beschriebenen Annotation der Zählpunkte für bestandene, aber noch nicht mit LP verbuchten Lehrveranstaltungen. Ihre Zählung wird geprüft!)
- ausgefülltes Formblatt "Antrag auf Förderung ohne Vorlage des Leistungsnachweises" (Bitte auch bereits den Namen, Studiengang/Fächer, Ende des zuletzt absolvierten Semesters (z. B. "4. Semester"), Ende des aktuellen Semesters (z. B. "31.03.[Folgejahr]" eintragen.)
Dem Amt gegenüber müssen Sie zusätzlich die im Antragsblatt geforderten Nachweise und ggf. eine ausführliche schriftliche Begründung übermitteln (der BAföG-Beauftragte benötigt diese nicht von Ihnen).
Wenn Sie sich unsicher sind, welcher Weg für Sie infrage kommt, lassen Sie sich vom Studierendenwerk West:Brandenburg beraten, bevor Sie mit dem BAföG-Beauftragten in Kontakt treten: https://www.stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-beratung.
Wechsel in den vorläufigen Master
Wenn Sie nach dem vorläufigen Wechsel in das Masterstudium eine Bescheinigung nach § 9 BAföG benötigen, schicken Sie dem BAföG-Beauftragten bitte folgende Unterlagen an timo.ahlers@uni-potsdam.de:
- ausgefülltes Formblatt 2 – Bescheinigung über den Besuch einer Ausbildungsstätte. Sofern Sie von Ihrer Ausbildungsstätte eine Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG erhalten haben, gilt sie als Ersatz für dieses Formblatt.: http://stwwb.de/bafoeg-finanzen/bafoeg-downloads (Bitte auch den Teil "C. Höhere Fachschule, Akademie, Hochschule" ausfüllen).