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Richtlinien und Empfehlungen von Fördermittelgebenden

Hinweise zu den Voraussetzungen im Umgang mit Forschungsdaten der Förderorganisationen BMBF, DFG und EU. Informationen mit Dank übernommen von der Initiative Forschungsdatenmanagement der HU-Berlin und für die Universität Potsdam angepasst.


Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG erwartet die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und:

"Werden in dem geplanten Projekt systematisch Forschungsdaten erhoben, die für eine Nachnutzung geeignet sind, sollte der Antrag ein entsprechendes Konzept für die Überführung der Forschungsdaten in vorhandene Datenbanken oder Repositorien enthalten. Häufig ist es in diesem Fall sinnvoll, bereits in der Planungsphase Kontakt zu den Ansprechpersonen der entsprechenden Infrastrukturen aufzunehmen, um existierende Standards nutzen zu können oder um gegebenenfalls anfallende Kosten für diese Schritte in den Antrag integrieren zu können."

Die gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Kosten können in den Antrag integriert werden. Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten der DFG. Weitere Informationen und Hinweise zur Platzierung des Konzepts im Antrag finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Webseite zu nationaler Forschungsförderung des Referats 1.B


Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das BMBF erwartet einen "Verwertungsplan", in dem unter anderem wissenschaftliche und/oder technische Nachnutzungsmöglichkeiten darzustellen sind:

"Unabhängig von den wirtschaftlichen Erfolgsaussichten sollen die wissenschaftlichen und/oder technischen Erfolgsaussichten dargestellt werden (mit Zeithorizont) - u.a., wie die geplanten Ergebnisse in anderer Weise (z.B. für öffentliche Aufgaben, Datenbanken, Netzwerke, Transferstellen etc.) genutzt werden können. An dieser Stelle ist auch eine etwaige Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Firmen, Netzwerken, Forschungsstellen u.a. einzubeziehen."

Je nach Förderlinie können weitere Anforderungen hinzukommen.

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) des BMBF.

Webseite zu nationaler Forschungsförderung des Referats 1.B


Europäische Kommission (Horizon Europe)

Die Europäische Kommission erwartet:

  1. Einen Datenmanagementplan gemäß der bereitgestellten Vorlage einzureichen: eine erste Version innerhalb der ersten sechs Monate, eine aktualisierte Version in der Mitte der Projektlaufzeit und eine letzte Version in der Abschlussphase des Projekts.
  2. Die im Rahmen der geförderten Projekte entstehenden Forschungsdaten in geeigneten institutionellen, projekt- oder fachspezifischen Repositorien öffentlich zugänglich zu machen (siehe re3data.org)
  3. Die breite, möglichst uneingeschränkte Nachnutzung der Forschungsdaten zu unterstützen, indem Creative Commons-Lizenzen (bevorzugt "Namensnennung" CC-BY oder "Public Domain" CC0) angewendet und zusätzliche Kontextinformationen zu verwendeten Werkzeugen und Instrumenten wie Software-Code, Algorithmen oder Analyseprotokolle zur Verfügung gestellt werden.

Webseite zur EU-Forschungsförderung in Horizont Europa des Referats 1.B

Guidelines by the EC for Open Data, Software and Code