Bauern und Obrigkeit im frühen Preußen

Symposium zur Geschichte ländlicher Herrschaft in Ostelbien, Ungarn und Böhmen

„Es gab immer wieder Unzufriedenheit, die sich auch im Konflikt entladen konnte", beschreibt der Historiker Dr. Heinrich Kaak das Verhältnis zwischen den Gutspächtern und den untergebenen Bauern. Östlich der Elbe gehörte ein großer Teil des Bodens Adligen, Markgrafen, Städten oder geistlichen Orden. Diese waren jedoch meist nicht selbst zur Stelle, um die mühsame Verwaltung und Bewirtschaftung zu leiten. Die Pächter oder Amtmänner sollten als Stellvertreter der Macht die Interessen der Feudalherren wahren, standen aber auch unter dem Druck seitens der Bauern. In der Arbeitsgruppe „Ostelbische Gutsherrschaft", die von Prof. Dr. Jan Peters von der Universität Potsdam geleitet wird, erforscht Heinrich Kaak, wie gut diese vermittelte Herrschaft funktionierte und welche Kontrollinstanzen und Rechtsgrundlagen dafür sorgten, daß das System erhalten blieb. An einem Beispiel macht Kaak verschiedene Aspekte deutlich:

22.gif (103532 Byte)Die Beziehungen zwischen dem Pächter der Güter und den untergebenen Bauern waren angespannt. Mehrere Tage unentgeltliche Arbeit auf dem Gut pro Woche und andere Dienste belasteten die Bauern stark. Geschichtswissenschaftler an der Uni Potsdam untersuchen die Strukturen von Herr-schaft im ländlichen Raum der Frühen Neuzeit vom 17. bis zum 19. Jahrhundert. Abb.: Repro

Im Jahr 1723 zog ein neuer Pächter auf das Gut bei Alt-Quilitz im Oderbruch ein. Christoph Buss stammte aus einer bürgerlichen Familie aus Frankfurt an der Oder, war 33 Jahre alt und ein juristisch beschlagener Mann. Vor allem aber konnte er dem Gutsherren, einem Markgrafen von Brandenburg-Sonnenburg, die Kaution von einigen Tausend Talern zahlen. Gegen eine feste Pacht sollte Busse für die Vertragsdauer von neun Jahren (drei Dreifelderperioden) den Gewinn einstecken, den die Güter abwarfen, mußte aber auch für Verluste geradestehen. Busse war als Oberamtmann mit obrigkeitlichen Befugnissen ausgestattet und durfte die Bauern zu unentgeldlichen Diensten heranziehen.
Gleich eine seiner ersten Amtshandlungen führte jedoch zu offenem Ungehorsam: Busse erhöhte die Belastung der Bauern von bisher zwei Wochentagen Arbeit auf dem Gutshof auf volle drei Tage. Denn er sollte vertragsgemäß nicht nur die Äcker von den Bauern bewirtschaften lassen, sondern darüber hinaus auch die verfallenen Gebäude auf dem Hof wieder aufbauen. Die Bauern erschienen einfach nicht, wenn sie der Vogt zu Bauarbeiten bestellte.
Zunächst versuchte Busse, die Rädelsführer Georg Müller und Martin Glietzing einzusperren, aber diese wurden von ihren Nachbarn gleich wieder befreit. Auch zu den von ihm verhängten Strafen traten die Bauern nicht an. Busse war zunächst machtlos und mußte die nötigsten Bauarbeiten aus eigener Tasche finanzieren. „Dieser Konflikt zeigt deutlich, wie schwierig sich die Ausübung von Herrschaft durch Vertreter manchmal gestaltete", erklärt Heinrich Kaak.
Für die Durchsetzung seiner Interessen beschritt der Oberamtmann Busse den Amtsweg, was einen langen Atem und juristische Kenntnisse voraussetzte: Er bat den Markgrafen um die Berufung einer Untersuchungskommission. Diese sollte die Streitfrage klären, wieviel Tage die Bauern auf dem Gut dienen müßten. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, daß die Erhöhung durch den Oberamtmann rechtmäßig war. „Dies war also keine Willkürherrschaft mehr, sondern es gab ein verbindliches Verfahren, einen Rechtsweg", betont Kaak. Allerdings war die Rechtslage in den meisten Fällen nicht günstig für die Bauern.
Erst danach kam der Konflikt richtig zum Ausbruch. Nun hatte Busse die rechtliche Handhabe, um Soldaten zu beantragen. 1727 wurde ihm ein Dragonerkontingent von 20 Reitern bewilligt, das im Januar des folgendes Jahres in die Ortschaft einritt und mit Gewalt die beiden Rädelsführer „exmittierte", also enteignete, und mit Frau und Kindern aus dem Dorf verstieß. Sowohl Müller als auch Glietzing traf dies hart: Beide hatten in einen stattlichen Hof eingeheiratet und mußten sich nun als Kleinbauern oder Kossäten in benachbarten Ortschaften verdingen. Jahrelang schrieben sie Bittbriefe an die Obrigkeit, die zu keiner Besserung ihrer Lage führten. Christoph Busse dagegen konnte den Konflikt letztendlich als Erfolg für sich verbuchen. Sein konsequentes Vorgehen machte Eindruck: Nach Ablauf seines Pachtvertrags 1733 wurde er als Kriegs- und Domänenrat nach Küstrin berufen und 1748 in den Adel erhoben. Der Fall Busse zeigt auch, welche Karrieren damals schon möglich waren: Ein Bürgerlicher konnte mit Geschick und Glück bis in den Adelsstand gelangen.
Wie komplexe Verwaltungs- und Kontrollinstanzen in Ostelbien, Ungarn und Böhmen im 17. und 18. Jahrhundert entstanden sind, war auch das zentrale Thema eines internationalen Symposiums, zu welchem Kaak Ende Oktober Wissenschaftler aus USA, Ungarn und Deutschland nach Berlin eingeladen hatte. Ziel des Symposiums war es, Vergleiche anzustellen. Alle Beiträge des Symposiums sollen als Band einer Reihe zum Thema Gutsherrschaft erscheinen. In Ostelbien setzten die Herrschenden zum Beispiel auf eine Art Privatisierung. Christoph Busse war bereits „Beamter auf eigenes Risiko", dieser neuen Form der Verwaltung von ländlichem Großgrundbesitz in Ostelbien, von der sich die Gutsbesitzer und der Staat höhere Einkünfte versprachen. Denn die feste Besoldung der Verwalter hatte sich in den Jahrzehnten zuvor als teuer und wenig effizient erwiesen. Merkwürdigerweise wurde die Bezeichnung Amtmann später sfür die Beamten des preußischen Staats übernommen, deren vorbildliche Absicherung (Pensionsansprüche) sie doch stark von den Pächtern unterschied.
Während aber die Güter in Ostelbien in der Regel von überschaubarer Größe waren und von einzelnen Verwaltern bewirtschaftet werden konnten, erforderten die riesigen Besitztümer oder Dominien in Ungarn und Böhmen die Entwicklung einer komplizierten Beamtenhierarchie. Hier gab es formale Aufstiegskriterien und ab dem 19. Jahrhundert auch eine einheitliche Ausbildung.
Als Ergebnis der Zusammenkunft deutete sich an, daß der Einsatz von Verwaltern zwar grundsätzlich eher die Herrschaft verstärkt hat, aber im Einzelfall auch einmal das Gegenteil bewirken konnte. Die konkrete Situation sowie die Persönlichkeiten der Beteiligten spielten dabei eine große Rolle. Trotz der zahlreichen Konflikte und des gelegentlichen Scheiterns lohnte sich der Einsatz von Pächtern oder vergleichbarer „Beamter" ganz sicher für die Herrschaft und auch für die Pächter selbst. Bisweilen hatten sogar die Untertanen einmal Vorteile davon.
ar