Januar bis März 2008
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Anderes Bewusstsein schaffen

Auch die Universität Potsdam muss auf den Anstieg von Plagiaten reagieren

Das Internet macht's möglich. Wer vermeintlich clever ist, kann heute ohne große eigene Anstrengung schnell zu ganzen Hausarbeiten kommen. Plagiate kommen immer häufiger vor, zunehmend sind sie auch an der Universität Potsdam ein Problem.


Verlockung Internet:
Die Hemmschwelle, Texte zu plagiieren, sinkt.
Foto: Fritze

"Von zehn Hausarbeiten sind inzwischen drei bis vier eigentlich nur Plagiate" schätzt Nadine Bültel, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Organisation und Personalwesen in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. "Von zehn Präsentationen sind durchschnittlich sechs nicht das Ergebnis eigener Arbeit." Während es in anderen Fakultäten offensichtlich weniger hoch hergeht, scheint der Trend auch in der Philosophischen Fakultät angekommen zu sein. Formale Beschlüsse zum Thema "Plagiat" habe der Fakultätsrat, so dessen Vorsitzender Prof. Dr. Thomas Stehl, jedoch noch nicht gefasst. Einzelne Institute, unter anderem das Institut für Anglistik/Amerikanistik, allerdings würden nach eigenen Richtlinien verfahren. Je nach Einzelfall wird über das konkrete Vorgehen und die Konsequenzen für den Betrüger entschieden. "Hinsichtlich der Tendenzen ist in unserer Fakultät zu erkennen, dass die zentrale Beschaffung einer Plagiatssoftware ebenso als dringendes Desiderat angesehen wird wie eine weitergehende Diskussion der Problematik im Akademischen Senat", meint Stehl.
Offensichtlich sind es die kleineren Vergehen, plagiierte Absätze, Sätze und Halbsätze, mit deren Umgang sich die Lehrenden schwer tun. Bei einer vollständig plagiierten Arbeit steht das Vorgehen dagegen fest. Denn als vorerst letzte Reaktion auf die Entwicklung erfolgte im März 2007 die Überarbeitung der Rahmenordnung für das Bachelor- und Masterstudium. Darin ist auf Senatsbeschluss festgelegt, dass eine plagiierte Arbeit mit einer Fünf und damit als "nicht bestanden" beurteilt werden soll. Bei wiederholten Täuschungsversuchen des Studierenden ist dieser von der Prüfung auszuschließen. Das Wissenschaftsministerium genehmigte Anfang September die Satzungsänderung.
Dr. Thomas Grünewald, Vizepräsident für Lehre und Studium, kann die Sorgen der Institute verstehen. "Wir überlegen, ob wir für die Universität Potsdam eine Software anschaffen, die es mit vertretbarem Aufwand erlaubt, Plagiatsvorwürfe aufzuklären", sagt er auf Nachfrage. Das Problem müsse aber nicht nur auf der technischen Ebene in den Griff bekommen werden, sondern auch auf der der Kultur der Hochschule. Es gehe darum, das Bewusstsein für das geistige Eigentum zu verstärken. "Ich denke", so Grünewald dazu, "es gehört zur Universitätskultur, sich der neuen Ausprägung eines alten Problems adäquat zu stellen". Der habilitierte Historiker ist optimistisch, dass dies gelingt. "Wenn wir das Bewusstsein der Studierenden dahingehend schärfen, dass sie unbedingten Respekt vor dem geistigen Eigentum anderer haben müssen, werden wir das Plagiatsproblem angemessen lösen können." Nichtsdestotrotz rückt die Prüfung technischer Möglichkeiten verstärkt in den Fokus. Der Markt bietet eine ganze Vielzahl von Softwareprodukten, die in Frage kommen. Nicht nur das Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten hat sich schon mal informiert. Auch die Zentrale Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation (ZEIK) tastet sich vor zu "Ephorus", "Turnitin", "Plagiarism-Finder" oder "Docol c c". Konkrete Empfehlungen liegen aber noch nicht vor. "Wir besitzen keinen offiziellen Auftrag, eine Diskussionsgrundlage zu erstellen", betont ZEIK-Chef Claus-Peter Beutke. Seine Mitarbeiterin Gabriele Grabsch verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Software immer nur Ergebnisse liefert, die in jedem Fall der genauen Bewertung seitens der Dozenten unterliegen müssen. Zu betrachten seien sowohl die Rechte derjenigen, die die Arbeiten einreichen als auch derjenigen, die sie bewerten. Aus dem, was herausgefunden wird, könne auch schnell mal ein Fehlurteil entstehen. Software ist kein Allheilmittel, stellen beide klar. "Um Plagiate aufzuspüren, kann sie nur ein unterstützendes Werkzeug sein", so Grabsch.
Der Kampf gegen das nicht nur an der Universität Potsdam vorhandene Plagiatsunwesen scheint an der Einrichtung noch ein wenig im Winterschlaf. Wenn auch seine Protagonisten auf leisen Sohlen Stellung beziehen. Freuen wird das wohl nicht nur Oliver Castendyk, Stiftungsprofessor für Öffentliches und Privates Medienrecht an der Juristischen Fakultät. Er befürchtet, dass sich die Studierenden oftmals gar nicht darüber bewusst sind, dass sie gerade geltendes Recht brechen, wenn sie das Werk eines anderen als eigenes darstellen. Sei in eine Arbeit ein fremder Text eingeflossen, müsse dieser als Zitat gekennzeichnet und die Quelle in der Fußnote festgehalten werden, betont der Wissenschaftler. Als Urheberrechtsverletzung könne manchmal schon das "Abschreiben" eines einzigen Satzes und erst recht das Verwenden eines Textes mit leichten Veränderungen gelten. Das Urheberrechtsgesetz sehe neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtliche Sanktionen vor. In erster Linie werde ein Plagiat jedoch als Täuschungsversuch gewertet. Potsdamer Studenten kämen bei der Rechtsfolge, der Wertung der Arbeit als ungenügende Leistung, "noch vergleichsweise milde weg". Das Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen beispielsweise droht dortigen Studenten bei Täuschungsversuchen mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

pg
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[Letzte Aktualisierung 13.02.2008, Schroeter]