Im Rahmen von Hochschulpartnerschaften werden die Studiengebühren an den Partneruniversitäten erlassen. Für alle anderen Kosten (Flug, Unterkunft, Lebenshaltungskosten u.a.) müssen die Studierenden selbst aufkommen. Informationen zu den Lebenshaltungskosten für alle Länder finden Sie auf den Internetseiten des DAAD.
Um das Studium an der Partneruniversität zu finanzieren, können Sie sich auch für verschiedene Stipendien oder das Auslands-BAföG bewerben. (Link zu der Finanzierungsseite).
Die meisten Partneruniversitäten sind offen für alle Studienfächer, die sie selbst anbieten. Interessierte Studierende sollten sich direkt auf den Internetseiten der Universitäten über das entsprechende Angebot informieren.
Bei folgenden Universitäten gibt es Einschränkungen:
Es gibt nur eine Bewerbungsfrist im Jahr pro Land bzw. Ländergruppe für das gesamte akademische Jahr. Sie können sich entweder für ein oder für zwei Semester bewerben. Die Bewerbungsfristen orientieren sich an dem akademischen Jahr im jeweiligen Land.
Nein, es sei denn diese Länder werden zusammen ausgeschrieben (Lateinamerika, USA und Kanada und Russland und Georgien). Im Falle einer Ablehnung können Sie sich aber entweder erneut für das gleiche Land oder entsprechend den Bewerbungsfristen für ein anderes Land bewerben.
Ja, Sie können sich für insgesamt drei Universitäten in einem Land oder Ländergruppe gleichzeitig bewerben. Dafür ist nur eine Bewerbung nötig.
Nein, für die universitätsinterne Bewerbung reicht ein Motivationsschreiben für alle drei Hochschulen. Sie können auf die Hochschule erster Wahl etwas detaillierter eingehen.
In dem Motivationsschreiben schildern Sie Ihre Gründe für die Bewerbung für das bestimmte Land und auch für die bestimmte/n Hochschule/n, die Ziele, die Sie mit dem Auslandsaufenthalt verfolgen und den Mehrwert, der sich dadurch für Sie persönlich und akademisch ergibt. Das Schreiben soll 1-2 Seiten lang sein.
Das Gutachten sollte von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer geschrieben sein (es muss nicht unbedingt eine Professorin oder ein Professor sein). Es sollte möglichst nicht aus dem Bereich der Sprachausbildung kommen.
Es ist vorrangig ein Fachgutachten, sollte also insbesondere Bezug auf die fachliche Qualifikation der Studierenden nehmen, soll aber auch die allgemeine Einschätzung der Studierenden enthalten.
Das Gutachten soll Antworten auf folgende Fragen geben:
Folgende Kriterien werden für die Auswahl herangezogen:
Folgende Sprachnachweise werden für die Bewerbung akzeptiert:
Sollten Sie einen anderen Sprachnachweis haben, kontaktieren Sie bitte das International Office, um zu erfahren, ob dieser Nachweis akzeptiert wird. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem UNIcert-Sprachkurs des Zessko an der Uni Potsdam befinden, können Sie einen Auszug aus der PULS-Kursleistungsübersicht vorlegen, wenn die Teilnahme an einem entsprechenden UNIcert-Kurs vermerkt ist. Alternativ können Sie Ihre Zessko-Lehrkraft bitten, eine Teilnahmebescheinigung an das International Office (E-Mail Adresse einfügen!) zu senden.
Wenn Sie die Sprache des Ziellandes studieren, können Sie sich Ihr aktuelles Sprachniveau von Ihrem Fachbereich bestätigen lassen.
Ja, Sie können sich beurlauben und trotz Urlaubssemester die Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen lassen. Die Beurlaubung muss in dem Rückmeldezeitraum stattfinden (15.6. – 15.7. für das Wintersemester und 15.1. – 15.2. für das Sommersemester).
Informationen zur Beurlaubung zwecks Auslandsaufenthalt finden Sie hier. Die allgemeinen Informationen (Antrag auf Beurlaubung, die Höhe des zu zahlenden Semesterbeitrags) finden Sie hier.
Die Studienleistungen aus dem Ausland können anerkannt werden. Dafür ist die Absprache mit dem Prüfungsausschuss vor dem Auslandsaufenthalt notwendig.
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
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