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Berufsorientierung und Praxisbezüge

Obwohl bereits 1999 bei dem Zusammentreffen der europäischen Bildungsminister in Bologna studentische Employability zum ersten Mal als Ziel der gemeinsamen EU-Bildungspolitik genannt wurde, rückte das Anliegen als zentrale gemeinsame Aufgabe erst bei einem der Folgetreffen in London 2007 wieder verstärkt in den Vordergrund. Als gängige Übersetzung des in der Bologna-Debatte verwendeten Employability-Begriffs wird meist von der Beschäftigungsfähigkeit Studierender bzw. Absolvierender von Hochschulen gesprochen. Dies zielt auf die Fähigkeit der Student*innen und Absolvent*innen ab, sich trotz stetig verändernder Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt die erforderlichen Kompetenzen aneignen zu können, um ausreichende Erwerbsfähigkeit zu erlangen beziehungsweise aufrechtzuerhalten. Der Wissenschaftsrat präferiert hingegen den Begriff der Arbeitsmarktrelevanz, die sich laut seiner Definition gleichermaßen auf die Anforderungen und Bedarfe des gegenwärtigen Arbeitsmarktes wie auf die zukünftiger Arbeitsmärkte bezieht. (Wissenschaftsrat, 2015)

Hinsichtlich der Berufsorientierung und Berufsbefähigung schlagen die European Standards and Guidelines (ESG) als zentrale Möglichkeit vor, dass "Studiengänge […], wo sinnvoll, gut strukturierte Praxisphasen [beinhalten]". (ESG 2015, Punkt 1.2)

Letztendlich geht es aber immer wieder um den Punkt, wie ein Studium die Studierenden auch dazu befähigen kann, sich auf ein immer schneller veränderndes Beschäftigungssystem, in dem zunehmend mehr wissensintensive Tätigkeiten gebraucht werden, einzustellen. Neben Problemlösungs- und Innovationskompetenz wird von den Studierenden auch die Entwicklung von Transferkompetenz erwartet. Das bedeutet, dass sie sich nicht nur ihrer eigenen Möglichkeiten bewusst sind, sondern auch dass sie in der Lage sind, theoretisch-exemplarische Studieninhalte auf ganz unterschiedliche Anwendungskontexte übertragen zu können sowie Entwicklungschancen und Weiterbildungsbedarfe im Laufe ihres Erwerbslebens zu nutzen. (Eimer, 2019)

Wie kann dies nun bei der Konzeption eines neuen Studienprogramms gelingen?

Im "Leitbild Lehre" der Universität Potsdam finden Sie unter "Tätigkeitsorientierung und Persönlichkeitsbildung", wie sich die Universität insgesamt zu diesem Punkt positioniert.

Konkreter werden in der BAMA-O unter § 4 "Bestimmung der Ziele im Studium, Abs. 1" die Kriterien für die Universität Potsdam  eines Studienprogramms gefasst. Hier sind explizit Qualifizierungsziele eines Studienprogramms zu benennen, für deren Bestimmung vorher die Bedarfe des Arbeitsmarktes (z. B. Einbindung von Datenquellen und externe Expertise) berücksichtigt wurden. Daraus sind sowohl mögliche Tätigkeitsfelder als auch die essentiellen Kompetenzen für den Einstieg in diese Felder zu bestimmen. Es ist nachvollziehbar und kongruent aufzuzeigen, mit welchen Bausteinen (z. B. durch außerhochschulische Praxiselemente, praxisorientierte Lehrveranstaltungen oder Einbezug externer Berufsfeldvertreter*innen in der Lehre) die in den Tätigkeitsfeldern benötigten Kompetenzen innerhalb des Curriculums entwickelt werden.

Empfehlungen für die (Weiter-)Entwicklung des Studienprogramms

Vorabklärung im Fachbereich zu den Qualifizierungszielen

Einbindung von Datenquellen und externer Expertise

Kohärente Kommunikation der Qualifizierungsziele, Tätigkeitsfelder und Kompetenzen

Formate von Praxisbezügen im Curriculum

Bei der Entwicklung eines neuen Studienprogramms werden Sie sich im Prozess den Fragen des Perspektivgesprächs I und II stellen. Die oben stehenden Fragen geben Ihnen Anregungen, was Sie bereits in der Vorplanungsphase berücksichtigen können, um die Berufsorientierung und ausreichend Praxisbezüge im Sinne der Studierenden und künftigen Absolvent*innen dieses Studienprogramms im Blick zu behalten.

Unterstützende Informationen zur Angabe von Berufsfeldern, in denen eine Tätigkeit mit einem Abschluss Bachlor of Education möglich ist, erhalten Sie vom Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB).

Weiterführende Links und Quellen