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Prüfung und Genehmigung der Ordnung

Die Entwicklung des Studienprogramms erfordert die Erstellung der Studien- und Prüfungsordnung sowie des Modulkatalogs. Dabei wird die fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung auf Grundlage der jeweils geltenden Allgemeinen Ordnung für Bachelor- und Masterstudienprogramme erstellt.

Ist die Studien- und Prüfungsordnung erarbeitet, durchläuft sie eine umfassende Prüfung im Zuge der Prüfschleifen 1 und 2. Erst wenn die Prüfungsintanzen bestätigen, dass die Studien- und Prüfungsordnung beratungsreif ist, wird in den entsprechenden Gremien der Universität über die Genehmigung behandelt.

Die Rolle der Qualitätsmanagement-Beauftragten

Die/Der Qualitätsmanagament-Beauftragte der Fakultät begleitet den gesamten Prozess der Studienprogrammentwicklung und führt eine Vorprüfung durch, bevor die Satzung in die Prüfschleife gegeben wird. Überdies koordiniert die/der Qualitätsmanagement-Beauftragte den iterativen Prüfprozess und berät die Studienkommission bei der Behebung der Monita, die sich aus den Prüfschleifen ergeben. Hier wird empfohlen, der/dem Qualitätsmanagament-Beauftragten der Fakultät konkrete studienprogrammseitige Ansprechpersonen (z. B. Modulbeauftragte) zu benennen. Die/Der Qualitätsmanagament-Beauftragte der Fakultät ist auch dafür zuständig, dass die Modulbeschreibungen in PULS übertragen werden.

Die/Der Qualitätsmanagament-Beauftragte der Fakultät trägt dafür Sorge, dass die Ordnung (in der letzten Fassung) rechtzeitig den Gremien (Fakultätsrat, LSK, Senat) zugestellt wird und auch die erforderlichen Beschlüsse und sonstigen Unterlagen (wie z. B. Kooperationsvertrag) vorliegen. Etwaige Änderungen werden ausschließlich von der/dem Qualitätsmanagament-Beauftragten eingearbeitet.

Im Folgenden kann ein Einblick in den Ablauf der Prüfschleifen, der technischen Umsetzung und in die Gremien, die an der Entwicklung des Studienprogramms beteiligt sind, erhalten werden.

Buch

Prüfschleife

Grafik

Gremien und Genehmigung des Studienprogramms

Prüfschleife

Das Potsdamer Qualitätsmanagementsystem sieht vor, dass Studien- und Prüfungsordnungen umfassend geprüft werden, bevor diese von den Gremien der Universität beschlossen werden. Die Prüfinstanzen stellen fest, ob eine Satzung beratungsreif ist. Damit Studien- und Prüfungsordnungen rechtzeitig in Kraft treten können, sind bestimmte Fristen einzuhalten (31.07. zum Wintersemester und 28.02. zum Sommersemester des jeweils darauffolgenden Jahres).

Photo: Wegweiser Studiengangsentwicklung

Wer prüft was?

Die Überprüfung der Studien- und Prüfungsordnung erfolgt aus verschiedenen Blickwinkeln. Während das Zentrum für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (ZfQ) und das Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) insbesondere auf die Einhaltung europäischer, nationaler und landesspezifischer Richtlinien sowie universitätsinterner Normen achten, legt das Dezernat für Planung, Statistik, Forschungsangelegenheiten (D1) den Schwerpunkt auf die Kapazitäten und den Curricularwert. Das Dezernat für Studienangelegenheiten (D2) prüft, ob rechtliche Bestimmungen eingehalten werden und die technische Abbildung umgesetzt werden kann und koordiniert den gesamten Prüfprozess.

Abbildung Prüfaspekte der beteiligten Einrichtungen
Photo: ZfQ

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Gremiendurchlauf und Genehmigung

Schritt für Schritt

Studienkommission

Fakultätsrat

Senatskommission für Lehre und Studium (LSK)

Senat

Präsident/in

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