Der Fakultätsrat ist ein Organ der Fakultät und gemäß Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 i.d.F. der Dritten Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) (Lesefassung) vom 22. April 2015 zuständig für:
Die Sitzungen des Fakultätsrates finden jeweils um 14:15 Uhr im Raum 1.11.0.09 statt. Für die Antragstellung an den Fakultätsrat verwenden Sie bitte das Formular. Bitte senden Sie dieses mit allen Anlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle des Fakultätsrates. Termin ist i.d.R. der Freitag zwei Wochen vor der Fakultätsratssitzung.
Mitglieder des Fakultätsrates sind Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Studierenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung im Verhältnis von 6:2:2:1.