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Faculty Council

Sitzungstermine

  • 14.11.2018
  • 12.12.2018

Die Sitzungen des Fakultätsrates finden jeweils um 14:15 Uhr im Raum 1.11.0.09 statt. Für die Antragstellung an den Fakultätsrat verwenden Sie bitte das Formular. Bitte senden Sie dieses mit allen Anlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle des Fakultätsrates. Termin ist i.d.R. der Freitag zwei Wochen vor der Fakultätsratssitzung.

Aufgaben

Der Fakultätsrat ist ein Organ der Fakultät und gemäß Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) vom 17. Dezember 2009 i.d.F. der Dritten Satzung zur Änderung der Grundordnung der Universität Potsdam (GrundO) (Lesefassung) vom 22. April 2015 zuständig für:

  1. den Erlass von Satzungen der Fakultät,
  2. die Entscheidungen über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät,
  3. die Vorschläge für die Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten von Fakultätseinrichtungen,
  4. die Entscheidungen über Berufungsvorschläge,
  5. die Entscheidungen über Habilitationen,
  6. die Stellungnahmen zur Bewährung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren,
  7. die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung in der Fakultät,
  8. die Aufsicht über die Dekanin oder den Dekan,
  9. die Wahl und Abwahl der Dekanin oder des Dekans und ihrer oder seiner Vertretung,
  10. die Wahl und Abwahl der Studiendekanin oder des Studiendekans und
  11. die Entscheidung über die Einrichtung und Zusammensetzung des Dekanats.

Sitzungstermine

  • 14.11.2018
  • 12.12.2018

Die Sitzungen des Fakultätsrates finden jeweils um 14:15 Uhr im Raum 1.11.0.09 statt. Für die Antragstellung an den Fakultätsrat verwenden Sie bitte das Formular. Bitte senden Sie dieses mit allen Anlagen per E-Mail an die Geschäftsstelle des Fakultätsrates. Termin ist i.d.R. der Freitag zwei Wochen vor der Fakultätsratssitzung.


 

Zusammensetzung des Fakultätsrates

Mitglieder des Fakultätsrates sind Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Studierenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung im Verhältnis von 6:2:2:1.