Wichtige Informationen und Formulare
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Ein Informationsblatt finden Sie hier (PDF 34KB)
. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an den Gesamtpersonalrat wenden.
- Folgendes Blatt können Sie bei Bedarf ausfüllen: (PDF 106KB)
Weitere Hinweise finden Sie im Intranet auf den Seiten des Dezernates für Personal- und Rechtsangelegenheiten.
Die Universität Potsdam als Arbeitgeberin ist seit 2004 verpflichtet länger erkrankten Beschäftigten ein sogenanntes BEM anzubieten. Es dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Die Teilnahme der/des Beschäftigten ist freiwillig.
Freistellung bei Krankheit ohne ärzliche Bescheinigung
- Freistellung bei Krankheit ohne ärztliche Bescheinigung nach § 5 EntgFG (PDF 200KB)
"... Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen..."
Firmenticket
- Infoflyer: (PDF 2,22MB)
- Antrag: (PDF 187KB)
- Ticketpreise monatlich 2021: (PDF 34KB)
Die Universität Potsdam möchte die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs auf den Wegen vom und zum Arbeitsplatz fördern. Dies war unter anderem ein wichtiges Thema in den Workshops zur Erarbeitung des neuen Klimaschutzkonzepts der Universität. Wir bieten Ihnen dazu ab dem 01.02.2020 die VBB-Firmentickets zu deutlich verbesserten Konditionen als bisher an. Seit dem Jahr 2019 können steuerfreie Sachbezüge (Fahrkostenzuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel) durch den Arbeitgeber an die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgezahlt werden. Das Land Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitgeberpauschale landeseinheitlich in Höhe von 15 € pro Nutzer/in und Monat gewährt werden kann. Zusätzlich gewährt der VBB Ihnen einen Rabatt auf das Firmenticket. Hinweis: Der Fahrtkostenzuschuss wird auf Ihrer Bezüge- bzw. Vergütungsabrechnung und auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen. Eine entsprechende Meldung an die ZBB nimmt das D3 vor. Gemäß § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz ist der gewährte Arbeitgeberzuschuss steuerfrei. Diesen Betrag können Sie bei den Fahrtkosten nicht mehr steuerlich geltend machen, er wird auf die Entfernungspauschale angerechnet. Lassen Sie sich bei Fragen hierzu von Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt beraten.