Durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) ist die Schwerbehindertenvertretung für alle Belange von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie vertritt die schwerbehinderten Beschäftigten gegenüber der Dienststelle, steht ihnen helfend zur Seite und ist bei Einstellungsverfahren involviert (siehe hierzu unsere Handreichung und den Fragebogen).
Die schwerbehinderten Mitarbeiter*innen an der Universität Potsdam wählen ihre Vertrauensleute. Diese bilden die Schwerbehindertenvertretung, die sich um die Inklusion von Menschen mit Behinderung kümmert und für die Prävention am Arbeitsplatz der Universität sorgt.
Unsere Grundlage ist die Inklusionsvereinbarung, die auf eine inklusive Personalpolitik abzielt, also die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben unterstützt, und der Gestaltung betrieblicher Inklusions- und Rehabilitationsprozesse dient. Als kollektivrechtliche Regelung beinhaltet sie beschäftigungs- und arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen. Sie behandelt Themen wie Arbeitsplatzgestaltung oder Arbeitszeitreglung für Menschen mit Behinderung.
Im Einzelnen bemühen wir uns als Schwerbehindertenvertretung um Unterstützung zu folgenden Themen:
Wir sind für Sie unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: sbvuuni-potsdampde
Studierende mit Behinderung erhalten Unterstützung von Robert Meile. Er ist Ansprechpartner und unterstützt Studierende mit Beeinträchtigung bei Fragen