Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung der Universität Potsdam achtet unter anderem darauf, dass die für die schwerbehinderten und den ihnen gleichgestellten Mitarbeitern aber auch Bewerber*innen geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen bildet die Inklusionsvereinbarung der Universität Potsdam die Grundlage meines Handelns. Als kollektiv rechtliche Regelung beinhaltet sie beschäftigungs- und arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen. Sie behandelt Themen wie Arbeitsplatzgestaltung aber auch Arbeitszeitregelung für Menschen mit Behinderung.
Im Einzelnen kann durch mich und meine Vertreter bei folgenden Themen Hilfestellung geleistet werden:
Inklusion
- Eingliederung und Unterstützung am Arbeitsplatz
- Begleitung bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach Krankheit oder Rehabilitation
- Begleitung und Beratung bei Einstellungsvorgängen, sofern sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben. Hierbei achtet die Schwerbehindertenvertretung auf ein benachteiligungsfreies Auswahlverfahren sowie darauf, dass bei entsprechender/gleicher Eignung Schwerbehinderte/Gleichgestellte bei einer Stellenbesetzung bevorzugt berücksichtigt werden
Prävention
- erste Information über Gesetze und Verordnungen (Achtung: keine Rechtsberatung!)
- Arbeitsplatzbewertung, Arbeitsplatzorganisation und mögliche Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Teilnahme an Personal- und BEM-Gesprächen mit schwerbehinderten Menschen
- Gesprächsbegleitung und Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
- Zusammenarbeit und Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen
- Information über externe Hilfsangebote (z. B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung)
- Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden, um gemeinsam mit den Verantwortlichen eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden
Beratung
- Beratung zur Ausstattung behindertengerechter Arbeitsplätze
- Anerkennung von Behinderungen (Antragswesen, Widerspruch, Ausweis, Nachteilsausgleich)
- Informationen über interne und externe Hilfsangebote
- Vermittlung externer Servicestellen für Beratung und Unterstützung
- Unterstützung bei Antragstellung zur Erlangung eines Grades der Behinderung (GdB) an das Versorgungsamt
- Beistand bei Antragstellung zur Gleichstellung an die Agentur für Arbeit
- Hilfestellung bei Widerspruchsverfahren
Ich bin für Sie unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: sbvuuni-potsdampde sowie unter: 0331/ 977 11 31 79 und 0151/64 62 92 40.
Studierende mit Behinderung erhalten Unterstützung von Herrn Robert Meile. Er ist Ansprechpartner und unterstützt Studierende mit Beeinträchtigung bei Fragen
- zu den Studienbedingungen an der Universität Potsdam allgemein,
- zum Härtefallantrag und Studieneinstieg,
- zu den individuellen Nachteilsausgleichen,
- zur Studienorganisation und -planung sowie
- zu weiteren Ansprechpartner*innen und Berater*innen.
Kontakt
Schwerbehindertenvertretung der Universität Potsdam