Abschlussarbeiten im Fachbereich betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Die Betreuung von Abschlussarbeiten im Fachbereich Steuern erfolgt durch eine externe Lehrperson.
Bewerbung
Studierende, die im Fachbereich Steuern im Sommersemester (Wintersemester) eine Abschlussarbeit schreiben möchten, bewerben sich bitte vom 01.03. (01.09.) bis zum 01.04. (01.10.) über diesen Link . Später eingehende Bewerbungen können erst zum Folgesemester berücksichtigt werden. Eine Benachrichtigung über die Annahme bzw. Ablehnung der Bewerbung nach Ende der Bewerbungsfrist. Der Lehrstuhl behält sich vor, Bewerber*innen nach fachlicher Vertiefung und Leistung auszuwählen (siehe Anforderungen).
Ablauf
Nach Annahme der Bewerbung erfolgt zeitnah ein Erstgespräch zur Themenabsprache mit der Betreuungsperson. Anschließend ist zu diesem Thema ein Exposé anzufertigen, in dem die Problemstellung, Relevanz, Zielstellung und ggf. Forschungsfrage sowie der geplante Aufbau der Arbeit bzw. Gang der Untersuchung skizziert werden sollen. Vor der Anmeldung beim Prüfungsamt ist das Exposé ggf. noch einmal zu überarbeiten, um eine (Mindest-)Qualität der Abschlussarbeit zu fördern. Sobald das Exposé den Anforderungen entspricht, erfolgt ein Zweitgespräch und die Abschlussarbeit kann beim Prüfungsamt angemeldet werden. Die abschließende Gliederungsbesprechung sollte ca. nach der Hälfte der effektiven Bearbeitungszeit erfolgen. Die Begutachtung ist i.d.R. 4-6 Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt abgeschlossen.
Der Lehrstuhl bietet zu Beginn eines jeden Semesters einen Workshop "Wissenschaftliches Arbeiten“ an. Für Studierende, die im Fachbereich Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung eine Abschlussarbeit schreiben und diesen Workshop noch nicht besucht haben, ist die Teilnahme verpflichtend. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Studierende, die eine Zusage für die Betreuung ihrer Abschlussarbeit erhalten, sind verpflichtet, die Arbeit zeitnah anzumelden. Die Zusage über die Betreuung verfällt unweigerlich, wenn die Abschlussarbeit nicht in dem Semester der Zusage beim Prüfungsamt angemeldet wird. Bei der Zeitplanung sind mögliche Bewerbungs- bzw. Zulassungsfristen für ein Masterstudium zu berücksichtigen. Der Abgabetermin muss mindestens 2 Monate vor dem Termin liegen, an dem das Ergebnis feststehen muss.
Anforderungen
Formale Bewertungskriterien ergeben sich u.a. aus einem zweckmäßigen Aufbau der Abschlussarbeit, der alle relevanten (Teil-)Aspekte des Themas umfasst und einen „roten Faden“ erkennen lässt. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der einschlägigen, themenspezifischen Literatur in ihrer Gesamtheit von zentraler Bedeutung. Dies schließt ausdrücklich internationale empirische Studien mit ein. Im Einklang mit der Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis muss fremdes Gedankengut dabei stets mittels angemessener Belegarbeit kenntlich gemacht werden. Wesentliche inhaltliche Bewertungskriterien umfassen u.a. die analytische Qualität und argumentative Stichhaltigkeit der Ausführungen sowie eine adäquate Verarbeitung und geeignete Systematisierung der verwendeten Literatur. Masterarbeiten sollen darüber hinaus grundsätzlich eine (empirische) Eigenleistung aufweisen, z.B. in Form einer Fallstudie oder Datenanalyse mittels statistischer Methoden. Weitere Hinweise, insbesondere zu formalen Anforderungen, können dem Leitfaden für die Anfertigung von Seminar- und Abschlussarbeiten entnommen werden.
Studierenden, die eine Bachelorarbeit schreiben möchten, wird dringend empfohlen, das Vertiefungsmodul (B.VM.BWL440) sowie das Bachelorprojekt (B.SK.120) im Fachbereich Steuern abgeschlossen zu haben. Für Masterarbeiten wird der Abschluss von mindestens zwei Modulen (M.MB.BWL810, M.MB.BWL820 und M.MB.BWL830) sowie des Forschungsseminars (M.FS.BWL110/120) im Fachbereich Steuern empfohlen.