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Rahmenvereinbarung Veranstaltungsmanagement

Absolventenfeier an der Universität Potsdam: Gäste und Uni-Angehörige feiern den Jahrgang 2017. Foto: Ernst Kaczynski
Foto: Ernst Kaczynski

Sie planen an der Universität Potsdam eine Tagung, einen Kongress, eine Veranstaltung in Präsenz, digital oder hybrid und hätten für die Organisation und Durchführung gern einen professionellen Partner an Ihrer Seite?

Die Universität Potsdam hat bis zum 31. März 2024 eine Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungsmanagement geschlossen. Vertragspartner ist die P3 Projekt GmbH aus Potsdam.

Die Rahmenvereinbarung gilt sowohl für universitätsinterne Veranstaltungen als auch für Veranstaltungen externer Auftraggeber, die an der Universität Potsdam stattfinden. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist ein vollumfänglicher Veranstaltungsservice – von der Planung, Organisation und Durchführung bis zur Nachbereitung der Veranstaltung durch einen erfahrenen Dienstleister.

Die abgeschlossene Rahmenvereinbarung ermöglicht Ihnen die professionelle Abwicklung von einzelnen Veranstaltungsteilleistungen oder der gesamten Veranstaltungsleistung aus einer Hand. Zusätzlich werden durch den Vertragspartner diverse Fremdleistungen, die Teil einer Veranstaltung sein können, wie z. B. Raummiete, Catering, Technik, Layout- und Druckkosten, Fotografie, Dolmetscher, Reisekosten, Security-Service, Shuttle-Service, Aufbau- und Koordination von Messeausstellungen, Bepflanzung etc. abgedeckt. Die entsprechende Finanzierung wird vorausgesetzt.

Ausgewählte Impressionen bereits umgesetzter Veranstaltungen des Rahmenvertragspartners finden Sie hier:

https://p3-projekt.de/projekte/uni-potsdam/

https://p3-projekt.de/projekte/virtuelle-absolventenfeier-2020

Kontakt

P3 Projekt GmbH

 

Anschrift:
Schloßstraße 13
14467 Potsdam

Häufig gestellte Fragen:

Welche Leistungen beinhaltet die Rahmenvereinbarung im Allgemeinen?

Kann ich Teilleistungen vergeben?

Wie kann ich die P3 Projekt GmbH beauftragen?

Welche haushaltsrechtlichen Bestimmungen muss ich beachten?

Muss ich einen Werkvertrag abschließen?

Muss ich mir ab einem Auftragswert von über 1.000 Euro netto Vergleichsangebote einholen?

Was gilt es für die Beauftragung von Caterings zu beachten?