Wichtiger Hinweis:
Falls Sie Interesse an einer Betreuung Ihrer Abschlussarbeit durch Mitarbeitende der Professur für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation haben, füllen sie dieses Formular aus.
Das Thema der Abschlussarbeit ist von den Studierenden eigenständig zu entwickeln (kurzes Exposé, ca. 1-2 Seiten) und mit dem Betreuer vorab zu besprechen. Aus diesem Thema sollte eine deutlich abgegrenzte und bearbeitbare Fragestellung hergeleitet werden, die in die eigenständig recherchierte Literatur eingebettet wird. Die verarbeitete Literatur sollte deutlich über die in themenverwandten Seminaren gelesene Lektüre hinausgehen. Das Exposé sollte daher Vorschläge zum Thema, zur Fragestellung und zu erster Literatur enthalten.
Neues Prozedere zur förmlichen Anmeldung von Bachelorarbeiten
Für Bachelor- und Masterarbeiten haben sich die Fachgruppen mit dem Prüfungsausschuss Sozialwissenschaften auf ein neues Anmeldeverfahren verständigt.
Den Ablaufplan für Bachelorarbeiten in den Sozialwissenschaften finden Sie hier.
Beachten Sie bitte auch das Formular zur Themenvergabe, das Sie hier abrufen können.
Eine Liste aller Prüfer:innen für die Betreuung von Bachelorarbeiten finden sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät.
Für Bachelorarbeiten, die an der Professur für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation geschrieben werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Diese können sind hier auf den Seiten der Universität Potsdam abrufen.
Beachten Sie bitte auch die Richtlinien der Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (kurz: BAMA-O), welche Sie hier abrufen können.
Die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung gibt Ihnen auch Auskunft darüber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Sie sich zur Bachelorarbeit anmelden können und wie viele Leistungspunkte Sie für Ihre Arbeit erhalten. Auch die Frage nach der vorgegebenen Seitenanzahl hängt von Ihrer Prüfungsordnung ab und die Antwort finden Sie dort.
Wir weisen darauf hin, dass die in der geltenden Studien- und Prüfungsordnung genannte Seitenzahl nicht überschritten werden darf. Die Seitenzahl bezieht sich dabei auf den reinen Text (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, ggf. Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Grafiken, Tabellen und Anhang). Bei der Formatierung ist auf eine herkömmliche Schriftart (z.B. Arial oder Times New Roman) und Schriftgröße (11, 12pt.), einen Zeilenabstand von 1,5 sowie der Norm entsprechende Seitenränder (ca. 2-2,5cm) zu achten. Die Arbeit muss ansonsten den formalen Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit (Zitationen, einheitliches Literaturverzeichnis, etc.) genügen. Hierzu finden Sie nähere Informationen in einschlägigen Lehrbüchern.
Eine Bachelorarbeit ist eine erste, eigenständige wissenschaftliche Qualifikationsarbeit, die in inhaltlicher und formaler Hinsicht wissenschaftlichen Standards gerecht werden muss. Diese Anforderungen lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:
Neues Prozedere zur förmlichen Anmeldung von Masterarbeiten
Für Bachelor- und Masterarbeiten haben sich die Fachgruppen mit dem Prüfungsausschuss Sozialwissenschaften auf ein neues Anmeldeverfahren verständigt.
Den Ablaufplan für Masterarbeiten finden Sie hier.
Beachten Sie bitte auch das Formular zur Themenvergabe, das Sie hier abrufen können.
Eine Liste aller Prüfer:innen für die Betreuung von Masterarbeiten finden sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Fakultät.
Für Masterarbeiten, die an der Professur für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation geschrieben werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Diese können sind hier auf den Seiten der Universität Potsdam abrufen.
Beachten Sie bitte auch die Richtlinien der Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (kurz: BAMA-O), welche Sie hier abrufen können.
Die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung gibt Ihnen auch Auskunft darüber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Sie sich zur Masterarbeit anmelden können und wie viele Leistungspunkte Sie für Ihre Arbeit erhalten. Auch die Frage nach der vorgegebenen Seitenanzahl hängt von Ihrer Prüfungsordnung ab und die Antwort finden Sie dort.
Wir weisen darauf hin, dass die in der geltenden Studien- und Prüfungsordnung genannte Seitenzahl nicht überschritten werden darf. Die Seitenzahl bezieht sich dabei auf den reinen Text (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, ggf. Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Grafiken, Tabellen und Anhang). Bei der Formatierung ist auf eine herkömmliche Schriftart (z.B. Arial oder Times New Roman) und Schriftgröße (11, 12pt.), einen Zeilenabstand von 1,5 sowie der Norm entsprechende Seitenränder (ca. 2-2,5cm) zu achten. Die Arbeit muss ansonsten den formalen Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit (Zitationen, einheitliches Literaturverzeichnis, etc.) genügen. Hierzu finden Sie nähere Informationen in einschlägigen Lehrbüchern.
Für Masterarbeiten sind grundsätzlich die gleichen Kriterien maßgeblich, wie bei Bachelorarbeiten. Darüberhinaus sind folgende Punkte zu beachten: