Um der Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO genüge zu tun, werden hiermit die Datenschutzinformationen zu der im Rahmen der Masterarbeit durchgeführten Forschung öffentlich bereitgestellt. Ihre Erteilung an die von der Verarbeitung betroffenen Personen würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Dies würde die Verwirklichung der wissenschaftlichen Ziele der Verarbeitung unmöglich machen oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen. Es sind mehrere hunderttausend Kommentare zu erwarten und eine direkte Kontaktmöglichkeit besteht auf YouTube nicht. Die Kontaktadresse für Rückfragen oder etwaigen Widerspruch ist in den Datenschutzinformationen zu finden.
Es handelt sich um eine Masterarbeit die im Rahmen der Denkwerkstatt Schulische Sprachwelten – Flucht, Zuwanderung und Heterogenität entsteht. Als Stipendiat geht Peer Scholl in der Denkwerkstatt der Frage nach der Verhandlung kultureller Normen im medialen Diskurs nach.
Die im Rahmen der Masterarbeit durchgeführte Studie untersucht ein Korpus aus tagesschau-Untertiteln im Zeitraum vom 20. Januar 2022 bis 25. Februar 2025 und zusätzlich die öffentlichen Kommentare auf der Onlineplattform YouTube. Dort stellt die tagesschau ihre Videos selbst zur Verfügung.
Den Untersuchungsgegenstand stellen, zumindest bei Veröffentlichung dieser Projektbeschreibung, semantische Frames dar. Dabei handelt es sich um kognitive Strukturen semantischen Wissens, die durch die Verschriftlichung in Textform zutage treten. Im Sinne der Frame-Semantik entsteht Bedeutung über die Wortebene hinaus, auf der Ebene der Texte oder Diskurse, und ist kontextabhängig. Diese Kontextabhängigkeit bedingt das Interesse an Nutzer*innenkommentaren auf YouTube, da so Bedeutungsunterschiede und -überschneidungen in zwei verschiedenen Kontexten untersucht werden können.
In der Anschlusskommunikation (Kommentare) auf YouTube ist es möglich, mittels Hyperlinks auf bestimmte Stellen im Video zu verweisen. Da es sich dabei um Interaktion im Sinne der Interaktionalen Linguistik handeln kann, ist eine weitere vorläufige Forschungsfrage, ob die Kommentare Teil des Textes (z. B. im Sinne der Textlinguistik) sind oder als Anschlusskommunikation jeweils eigene Texte darstellen. Dies kann Implikationen für die (Re-)produktion von Wissen haben.
Bei der Textsorte YouTube-Kommentar kann ein Spannungsverhältnis zwischen Urheberrecht und Datenschutz bestehen. Wenn ein Kommentar ein geschütztes Werk nach § 2 UrhG ist, gilt für dieses Werk das Zitatrecht nach § 51 UrhG. Ein wichtiges Kriterium für den Werkbegriff ist die Schöpfungshöhe. Dazu heißt es in einem Urteil des Landgerichts Bielefeld (2017):
„Damit das Schriftwerk urheberrechtlichen Schutz genießt, bedarf es grundsätzlich einer gewissen Schöpfungshöhe, die bei unterschiedlichen Werkarten unterschiedlich hoch angesetzt wird.“(Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl. 2013, § 2 Geschützte Werke, Rn. 59, zitiert in: Landgericht Bielefeld, 2017)
Da gewisse Teile der Kommentare aber aus Datenschutzgründen anonymisiert werden müssen, muss eine Entscheidung zu einem Zitat bei Kommentaren, die unter das Urheberrecht fallen können, gut abgewogen werden. Da es sich hier um Einzelfallentscheidungen handelt, sind die dafür festgelegten Entscheidungskriterien in Abbildung 1: Entscheidungsbaum für die Zitation von Kommentaren skizziert. Diese Kriterien orientieren sich an der Entscheidung des Landesgerichts Bielefeld (2017) zur Schöpfungshöhe bei Tweets.
Referenzen:
Dreyer, G., Kotthoff, J., & Meckel, A. (2013). Urheberrecht : Urheberrechtsgesetz, Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, Kunsturhebergesetz / von Gunda Dreyer ; Jost Kotthoff ; Astrid Meckel. Unter Mitarb. von Hans-Joachim Zeisberg. (3., neu bearb. Aufl.). Müller.
Landgericht Bielefeld. (2017). ECLI:DE:LGBI:2017:0103.4O144.16.00. nrwe.justiz.nrw.de/lgs/bielefeld/lg_bielefeld/j2017/4_O_144_16_Beschluss_20170103.html