Zum Hauptinhalt springen

1. Annahme als Doktorand:in, Zulassung zur Promotion

1. Die Erklärung der Promotionsabsicht erfolgt über die Registrierung als Doktorand:in in der  Promotionsdatenbank . Daraus wird generiert:

a) Ein Antrag auf Annahme als Doktorand:in. Die Anzeige der Promotionsabsicht wird schriftlich an das jeweilige vorsitzende Mitglied des Promotionsausschusses gerichtet. 

b) Die schriftliche Zusagen von zwei  zur Betreuung berechtigten Personen, dass sie die Betreuung übernehmen: Betreuungsvereinbarung deutsch/englisch

2. Voraussetzungen für die Annahme ist die Einreichung folgender Unterlagen im Dekanat:

  • einfache Kopie der Urkunde über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer Universität, gleichgestellten Hoch- oder Fachhochschule mit einem nachgewiesenen Leistungsumfang von 300 Leistungspunkten
    oder
  • einfache Kopie der Urkunde über ein wissenschaftliches Studium mit mindestens acht Semestern mit abschließender akademischer Prüfung (Master, Diplom)
    oder
  • einfache Kopie der Urkunde über ein wissenschaftliches Studium mit mindestens acht Semestern mit entsprechendem berufsqualifizierendem Abschluss (Staatsexamen)
    oder
  • einfache Kopie der Urkunde über ein Hoch- oder Fachhochschulstudium mit einem Mindestprädikat von "gut" mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern mit abschließender akademischer Prüfung (Bachelor, 180 Leistungspunkte) absolviert haben und Nachweis über ergänzende Studienleistungen, deren Umfang 60 Leistungspunkte eines akkreditierten Masterstudiums entspricht.

3. Die Immatrikulation kann online erfolgen (Dezernat 2 ).

 

          weiter zu Punkt 2                    weiter zu Punkt 3