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Seminar: Ausgewählte Fragen des Religionsverfassungsrechts

In Fortsetzung und Vertiefung der Vorlesung zu den Grundlagen des Religionsverfassungsrechts bietet das EIKR im SS 2020 ein Seminar zu ausgewählten Fragen des Religionsverfassungsrechts an.

Neben Studierenden der Rechtswissenschaft sind auch interessierte Studierende anderer Studienfächer, insbesondere der theologischen, Gesellschafts- und politischen Wissenschaften, angesprochen. Das Angebot richtet sich auch an Studierende der EUV, der FU und der HU Berlin.

Ein Leistungsnachweis wird erbracht durch Übernahme eines Referats zu einem der nachfolgenden Themen (schriftlich und mündlich) und dessen Verteidigung in der Diskussion.

Beginn: Dienstag, 21. April 2020, 16 bis 18 Uhr (c.t.), Raum S 22

Auskunft, Kontakt und Anmeldung:
Ulrich Seelemann​​​​​​​

Themen

Positive und negative Religionsfreiheit des Individuums: unter „hinkender Trennung“ von Staat und Kirche nach dem Grundgesetz und in einem laizistischen System (Frankreich).
Voraussetzungen für den Status einer Religionsgemeinschaft als öffentlich rechtliche Körperschaft – ein Eingriff in die Organisationsfreiheit oder Diskriminierung von Religionsgemeinschaften?
Religiöse Neutralität des Staates und Militärseelsorgeverträge mit (nur) einzelnen, auch kleinen Religionsgemeinschaften
Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für ein Anstellungsverhältnis: Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und Diskriminierungsverbot? Insbesondere mit Analyse der Rechtsprechung des EuGH und des BAG.
Tendenzschutz und Meinungsfreiheit der Religionsgemeinschaften und individuelle Glaubensfreiheit