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Hinweise zum phoniatrischen Gutachten und zur Sprecherziehung

Gemäß § 4 Satz 2 Nr. 2 der Lehramtsstudienverordnung (LSV) haben Lehramtsstudierende spätestens zu Beginn des Masterstudiums ein  phoniatrisches Gutachten zu erbringen. Nur mit einem solchen Gutachten ist eine Immatrikulation in diese lehramtsbezogenen Masterstudiengänge möglich (das Gutachten ist erst bei der Immatrikulation vorzulegen, für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen ist es nicht erforderlich).

Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von

  • Fachärzten für Phoniatrie und Pädaudiologie (FA für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen)

erstellt werden und ist kostenpflichtig (in der Regel zwischen 120 und ca. 150 Euro). Sonstige Atteste, Bescheinigungen, HNO-Untersuchungsergebnisse o.ä. können nicht als Gutachten i.S.d. LSV anerkannt werden.

Bitte drucken Sie sich die Hinweise für den untersuchenden Arzt zur Erstellung des Gutachtens aus und legen Sie sie ihm vor!

Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzte an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet, auch bei Ihrer Krankenkasse sind diese zu erfragen.

Interessentinnen und Interessenten, deren Gutachten nicht ausdrücklich als phoniatrisches Gutachten bezeichnet ist und die keine Bestätigung durch die Unterschrift der Ärztin oder des Arztes auf den "Hinweisen für den untersuchenden Arzt" vorlegen können, wenden sich bitte zuerst an Frau Katharina Halibrand (Sprecherziehung, ZeLB) unter 0331/977-256021 oder unter katharina.halibrand@uni-potsdam.de.

Beachten Sie bitte noch folgenden Hinweis zur Sprecherziehung:
Im Lehramtsstudium an der Universität Potsdam absolvieren alle Studierenden die Übung Sprecherziehung im Umfang von einer SWS. Beim Lehramt für die Sekundarstufen I und II und beim Lehramt für Förderpädagogik gehört diese Übung zum Bachelorstudium, so dass im Masterstudium keine Veranstaltung zur Sprecherziehung enthalten ist.

Wenn Sie für das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II oder für das Lehramt für Förderpädagogik an die Universität Potsdam wechseln und im Studium noch keine Sprecherziehung hatten, empfehlen wir eine freiwillige Teilnahme an der Übung. Wenden Sie sich dafür bitte an Frau Halibrand (siehe oben). Beim Lehramt für die Primarstufe (auch mit inklusionspädagogischer Schwerpunktbildung) gehört die Übung Sprecherziehung zum Masterstudium.