Finanzielle Unterstützung
Familien mit Kindern können finanziell bezuschusst werden. Zu den wichtigsten Leistungen zählen Kindergeld und Elterngeld.
Eltern mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG (Studium, Sprachkurs, Ausbildung) haben leider in der Regel keinen Anspruch auf diese Leistungen, ihre Ehepartner mit einem Aufenthaltstitel nach §30 AufenthG allerdings schon.
Das Serviceportal Familien-Wegweiserdes Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet weitere Informationen zu den oben genannten Leistungen und andere Angebote für Familien.