Zum Hauptinhalt springen

Finanzielle Unterstützung

Familien mit Kindern können finanziell bezuschusst werden. Zu den wichtigsten Leistungen zählen Kindergeld und Elterngeld.

Eltern mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG (Studium, Sprachkurs, Ausbildung) haben leider in der Regel keinen Anspruch auf diese Leistungen, ihre Ehepartner mit einem Aufenthaltstitel nach §30 AufenthG allerdings schon.

Kindergeld

Kindergeld

Kindergeld wird üblicherweise gezahlt, wenn Sie und Ihr Kind einen Aufenthaltstitel zur Forschung, Erwerbstätigkeit oder für Ehepartner haben.

Elterngeld

Elterngeld

Elterngeld federt den Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes ab, insbesondere dann, wenn Eltern dazu ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz unterbrechen. Es gibt zwei Arten von Elterngeld...

Das Serviceportal Familien-Wegweiserdes Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet weitere Informationen zu den oben genannten Leistungen und andere Angebote für Familien.