Elterngeld federt den Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes ab, insbesondere dann, wenn Eltern dazu ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz unterbrechen. Es gibt zwei Arten von Elterngeld: Das Basiselterngeld und (für Kinder, die ab 01.07.2015 geboren sind) das ElterngeldPlus.
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem durchschnittlichen, monatlichen Einkommen (nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten), das der jeweilige Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erhalten hat. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro/ Monat, maximal bis zu 1.800 Euro/ Monat. ElterngeldPlus liegt zwischen 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Nichterwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbeitrag von 300 Euro/ Monat bzw. bei ElterngeldPlus 150 Euro/ Monat.
Das Basiselterngeld wird für maximal vierzehn Monate (bis zum vierzehnten Lebensmonats des Kindes) an die Eltern gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn der andere Elternteil ebenfalls das Kind betreut und dadurch einen Einkommensverlust erleidet. Alleinerziehende, die vor Geburt des Kindes erwerbstätig waren, können das Basiselterngeld für insgesamt vierzehn Monate in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus ist für solche Eltern eine Option, die nach der Geburt des Kindes mit einem Stundenumfang von je max. 30 Wochenstunden erwerbstätig sein möchten. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld wie beim Basiselterngeld, allerdings auch nur in maximal halber Höhe. Wenn beide Elternteile darüber hinaus gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, wird das ElterngeldPlus zusätzlich vier Monate pro Elternteil ausgezahlt.