In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Abgedeckt sein muss die medizinische Behandlung bei akuter Krankheit und bei Unfällen in Deutschland.
Für die ersten Tage in Deutschland empfiehlt es sich, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Je nach Ihrer persönlichen Situation in Deutschland (z.B. Arbeitsvertrag, Studium, Stipendium, Alter, Aufenthalt mit oder ohne Familie etc.) kommen für Sie hier unterschiedliche Versicherungsszenarien in Frage. Wir empfehlen Ihnen, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen.
Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern individuell!
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind weitgehend festgelegt. Geringfügige Unterschiede gibt es beim Kundenservice, Zusatzleistungen und Wahltarifen. Es gelten bundesweit einheitliche Beitragssätze, die sich nach Ihrem Einkommen richten. Darüber hinaus erheben die Kassen seit 2015 zusätzlich individuelle Beitragssätze.
Mitreisende Familienangehörige können ohne weitere Kosten mit Ihnen zusammen versichert werden (Familienversicherung). Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Familienangehörigen ebenfalls in Deutschland leben und über kein eigenes Einkommen (bzw. max. 450 €/ Monat) verfügen.
Gesetzliche Krankenversicherungen müssen ihre Versicherten mit allen Vorerkrankungen übernehmen und auch für Vorerkrankungen ab dem ersten Tag die Kosten voll tragen.
Jeder gesetzlich Versicherte erhält eine Chipkarte, die bei jedem ersten Arztbesuch pro Quartal in der Praxis vorgelegt werden muss.
Eine Übersicht über gesetzliche Krankenversicherungen in ganz Deutschland sowie Kontaktinformationen einiger Versicherungen in Potsdam erhalten Sie am Seitenende.
In Deutschland existiert eine Vielzahl privater Krankenkassen, die je nach Alter und Beruf unterschiedliche Leistungspakete anbieten. Einige Versicherungen bieten spezielle Produkte für internationale Gastwissenschaftler/innen und Stipendiatinnen und Stipendiaten an.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung einkommensunabhängig. Generell gilt: je umfangreicher die gewünschten Leistungen, desto höher der Beitrag.
Falls Sie schon vor Ihrer Einreise nach Deutschland an einer Krankheit leiden, sollten Sie bedenken, dass Vorerkrankungen in Deutschland von der privaten Versicherung nicht abgedeckt werden und Sie die daraus entstehenden Kosten selbst tragen müssen. Auch Kosten für Schwangerschaftsuntersuchungen und Entbindungen übernehmen private Versicherungen nicht, wenn die Schwangerschaft schon vor der Einreise nach Deutschland bestand. Bitte prüfen Sie die angebotenen Tarife und Leistungen der privaten Versicherungen sehr genau und lassen Sie sich ggf. beraten, bevor Sie eine Versicherung abschließen!
Privatpatienten werden von der Arztpraxis persönliche Rechnungen ausgestellt. Sie müssen diese selbst begleichen und bekommen das Geld später von Ihrer privaten Versicherung erstattet.
Eine Übersicht über private Krankenversicherungen in ganz Deutschland sowie Kontaktinformationen einiger Versicherungen in Potsdam erhalten Sie am Seitenende.
Welche Art der Krankenversicherung für Sie als Stipendiat optimal ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation in Deutschland ab. Die Dauer Ihres Aufenthalts spielt dabei ebenso eine Rolle wie zum Beispiel die Frage, ob Sie allein oder mit Familie einreisen und ob Sie zuvor bereits einmal in Deutschland gearbeitet haben.
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Wenn Sie einen deutschen Arbeitsvertrag erhalten, müssen Sie sich in der Regel über eine gesetzliche Krankenkasse versichern. Für alle Arbeitnehmer in Deutschland gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6% des Bruttogehalts plus ein individueller Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse zwischen 0,8% und 1,5% variiert. (Stand: 01.01.2019). Die Beiträge für die Krankenversicherung werden direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber übernimmt die eine Hälfte des Gesamtbetrags, der Arbeitnehmer die andere.
Es gibt zwei Ausnahmen von der gesetzlichen Versicherungspflicht für Arbeitnehmer:
Ihre europäische Krankenversicherungskarte gilt in Deutschland, wenn Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und nicht gezielt zur medizinischen Behandlung eingereist sind. Kosten für einen Krankenrücktransport werden nicht übernommen.
Für längerfristige Aufenthalte in Deutschland gilt statt der europäischen Krankenversicherungskarte der Vordruck E 106 oder S1, den Sie vorab bei Ihrer heimischen Krankenkasse besorgen sollten. Dieser Vordruck ermöglicht es Ihnen, sich und ggf. Ihre Familie bei einer deutschen Krankenkasse anzumelden und dieselben Leistungen, wie sie deutschen Krankenkassenmitgliedern zustehen, zu erhalten. Die deutsche Krankenkasse verrechnet die entstandenen Kosten dann direkt mit Ihrer heimischen Krankenkasse.
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