Sie haben eine Einladung an die Universität Potsdam oder an eine der außeruniversitären Einrichtungen erhalten und möchten wissen, ob und wenn ja, welches Visum Sie für Ihren Aufenthalt benötigen?
Einen ersten Überblick bieten Ihnen die hier unten stehenden Informationen und der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts.
Gern beraten wir Sie bei Fragen zum Visum individuell.
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen und sich hier bis zu 90 Tagen visumsfrei aufhalten. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger:innen als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind.
Ukrainische Staatsbürger:innen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können in einem vereinfachten Verfahren als Kriegsflüchtlinge nach § 24 AufenthG anerkannt werden. Dies trifft auch auf aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige zu, wenn diese entweder ein Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine haben oder in ihrem Heimatland gefährdet sind. Das heißt: Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr, dürfen arbeiten, studieren und haben Anspruch auf soziale Leistungen (finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung, Unterbringung).
Hierzu ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes notwendig.
Sie brauchen keinen Asylantrag zu stellen.