Sie benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum.*
Bitte beantragen Sie das Visum rechtzeitig (ca. 8 Wochen vor Ihrem geplanten Einreisedatum nach Deutschland) in der Deutschen Botschaft/ dem zuständigen Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland oder Ihrem derzeitigen Aufenthaltsland. Dort erhalten Sie auch alle notwendigen Informationen und Dokumente für Ihren Visumsantrag.
Wenn Sie planen, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, benötigen Sie ein nationales Visum (D-Visum). Das nationale Visum ist ein Aufenthaltstitel, mit dem ein längerfristiger Aufenthalt (z.B. Studium/ Forschungsaufenthalt) oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ermöglicht wird. Das nationale Visum wird normalerweise für drei Monate ausgestellt. In Deutschland müssen Sie Ihr nationales Visum bei der örtlichen Ausländerbehörde in einen längerfristigen Aufenthaltstitel ändern lassen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern dabei!
Dauert Ihr Aufenthalt in Deutschland nicht länger als zwölf Monate, besteht die Möglichkeit, bereits in Ihrem Heimatland/ derzeitigen Aufenthaltsland ein D-Visum für die gesamte Aufenthaltsdauer (nach Art. 18 Abs. 2 SDÜ) zu beantragen.
* Ausnahmen: Inhaber von Pässen der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau sind von der Visumspflicht befreit. Ukrainer mit biometrischem Reisepass benötigen nur für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen sowie für Aufenthalte mit geplanter Erwerbstätigkeit ein Visum.
Tipps & weitere Informationen:
Das Schengen-Visum (C-Visum) gilt nur für Aufenthalte bis zu drei Monaten und kann nicht verlängert werden. Deshalb ist das Schengen-Visum eher für Touristen zu empfehlen und nicht für Studierende und Wissenschaftler/innen, die länger im Land bleiben. Sie sollten aus diesem Grund kein Schengen Visum beantragen, sondern ein nationales Visum.
Inhaber eines nationalen Visums können sich innerhalb der Gültigkeit des Visums bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten frei in den Mitgliedsstaaten des Schengenraums bewegen.
Bitte prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Reisepass für den gesamten Aufenthaltszeitraum gültig ist. Andernfalls kann Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland nur bis zur Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ausgestellt werden und muss dann ggf. kostenpflichtig verlängert werden.
Weitere Informationen zu Visabestimmungen erhalten Sie auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.