Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, dürfen ohne Visum in Deutschland einreisen. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsbürger:innen als auch für Menschen anderer Nationalität, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und geflüchtet sind. Diese Regelung gilt bundesweit vorerst bis zum 31. August 2022. Sofern Sie weder arbeiten möchten noch Unterstützung (etwa medizinische Versorgung oder Sozialleistungen) benötigen, müssen Sie sich bis 31. August weder registrieren noch eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ukrainische Staatsbürger:innen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können in einem vereinfachten Verfahren als Kriegsflüchtlinge nach § 24 AufenthG anerkannt werden. Dies trifft auch auf aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatsangehörige zu, wenn diese entweder ein Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine haben oder in ihrem Heimatland gefährdet sind. Das heißt: Sie erhalten ein Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr, dürfen arbeiten, studieren und haben Anspruch auf soziale Leistungen (finanzielle Unterstützung, medizinische Versorgung, Unterbringung).
Hierzu ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes notwendig.
Sie brauchen keinen Asylantrag zu stellen.
Einen ersten Überblick bieten Ihnen die hier unten stehenden Informationen und der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts.
Gern beraten wir Sie bei Fragen zum Visum individuell.
Britische Staatsangehörige benötigen zukünftig einen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Dies betrifft sowohl bereits im Bundesgebiet lebende Briten als auch britische Staatsbürger, die einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen.
Briten dürfen weiterhin ohne Visum nach Deutschland einreisen. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten muss innerhalb der ersten 90 Tage des Aufenthalts ein Aufenthaltstitel bei der für den Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Wichtig ist, dass Sie erst dann eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, wenn Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, die diese Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Hierzu wenden Sie sich direkt an die für Ihren Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde.
Ausländerbehörde Potsdam: auslaenderbehoerdeurathaus.potsdampde
Ausländerbehörde Berlin: Online-Registrierung für britische Staatsangehörige
Wir raten britischen Staatsangehörigen dazu, sich regelmäßig über die Deutsche Botschaft in London, die Britische Botschaft in Berlin sowie über die zuständigen Ausländerbehörden in Potsdam und Berlinzu informieren.