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Antrag auf Nachteilsausgleich

Sie sind unsicher, ob ein Nachteilsausgleich für Sie in Frage kommt?

Individuelle Nachteilsausgleiche haben das Ziel, Nachteile bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen zu verhindern. Daher wurden spezielle Regelungen in den Allgemeinen Ordnungen für die lehramtsbezogenen und nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge festgelegt.  Regelungen zum Nachteilsausgleich betreffen Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie Studierende mit Behinderungen oder chronischen sowie seelischen Beeinträchtigungen. Alle Informationen rund um das Thema Nachteilsausgleich finden Sie  hier.

 

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

  1. Füllen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich aus und senden diesen in digitaler Form an das Team der Studienfachberatung. Gerne beraten wir Sie auch vorab, wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen. Bitte begründen Sie genau, inwiefern Sie im Studium eingeschränkt sind und welche Maßnahmen diesem Umstand entgegenwirken würden und fügen notwendige Nachweise (z.B. fachärztliche Attest o.ä) bei. 
  2. Wir bereiten Ihren Antrag für den Prüfungsausschuss vor und holen auch die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden ein. 
  3. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2-3 Wochen. Nach dieser Zeit senden wir Ihnen den genehmigten Antrag auf Nachteilsausgleich ebenfalls in digitaler Form zu. 
  4. Bitte beachten Sie, dass der Nachteilsausgleich (NTA) nirgends zentral hinterlegt wird. Möchten Sie also eine der genehmigten Maßnahmen in Anspruch nehmen, müssen Sie den Nachteilsausgleich beim Prüfungsamt bzw. den jeweiligen Dozierenden vorlegen.
  5. Zudem gilt dieser Nachteilsausgleich nur für das Fach Bildungswissenschaften. Sollten Sie diesen auch in den Fächern in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie für jedes Fach einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.